Software (Cloudlösung) zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2023-0032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software (Cloudlösung) zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Dienstleistungsvereinbarung über die Bereitstellung, Wartung und Betriebsunterstützung einer Software (Cloudlösung) zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2025 mit Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Ort der Leistungserbringung ist in Köln:
Bw Bekleidungsgesellschaft GmbH
Edmund-Rumpler-Str. 8 - 10
51149 Köln
Alternativ können die Leistungen auch remote erfolgen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung für die Bereitstellung einer ganzheitlichen Softwarelösung (Cloudlösung) zur Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) inklusive Wartung und Support der Software.
Weitere Informationen zum Leistungsinhalt sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Grundlaufzeit 01.09.2023 bis 31.08.2025 mit Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung durch den AG um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden.
1b) Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden.
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden.
1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden.
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden.
1f) Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung.
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a)" zu verwenden.
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b)" zu verwenden.
2c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate)
(Die unter III.2.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung.
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
3b) Nachweis über das Vorhandensein des Zertifikats EN ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung
3c) Nachweis über das Vorhandensein des Zertifikats ISO / IEC 27001 oder BSI-Grundschutz oder einer vergleichbaren Zertifizierung
3d) Eigenerklärung über die DSGVO konforme Datenverarbeitung
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung.
Mindestanforderung:
Ein [1] Referenzprojekt über die Betreuung von Softwarelösungen als Cloud-Plattform, welches in den letzten drei [3] Jahren betreut wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge und Angebote sind einzureichen elektronisch via https://vergabe.bwbm.de (Bietercockpit).
Weitere Information zu III.2 1), 2. 2) und 2. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die BwBM kann im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bewerbern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer kurzen Frist (2-3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Weitere mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen:
Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) b) " ist zu verwenden.
Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.