Laminarflowboxen Referenznummer der Bekanntmachung: Pup_106
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laminarflowboxen
Lieferung und Aufstellung von 4 Raumabzügen als Arbeitsraum für Pulveranwendungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Allgemeines
Mit dem Projekt Powder-Up! entsteht am ZSW eine Pilotanlage für die Hochskalierung der Synthese maßgeschneiderter Kathodenmaterialien vom 1-Kilogramm- über den 10-Kilogramm- bis zum 100-Kilogramm-Maßstab. Die Materialien werden Forschungs- und Industriepartnern für die Zellentwicklung bereitgestellt.
In Powder-Up! kommen ausschließlich industriebewährte Maschinen zum Einsatz, um eine Pulverherstellung unter industrienahen Bedingungen zu garantieren - von der Produktion eines sogenannten Precursors und dessen Weiterverarbeitung mit Lithiumsalzen bis hin zur abschließenden Oberflächennachbehandlung des Endproduktes. Jeder Einzelschritt ist dabei entscheidend für die Qualität dieser Materialien, welche mit Hilfe erstklassiger Analytik untersucht werden. Im Rahmen von Powder-Up! ist folgende Leistung anzubieten:
Installation von großen und mittleren Pulver-Abzügen in Arbeitsräumen
Die angebotenen Abzüge sind mit einem Umluft-System mit HEPA-Filterung, die eine laminare Strömung im Raum erzeugt, sowie mit einer HEPA-Filtersystem auszurüsten. Sie sind somit für den Personen- und Umgebungsschutz ausgelegt. Es kann eine gezielte Lufteindüsung und eine laminare Strömungstechnik angewendet werden, um die Einhaltung geltender Vorschriften und den optimalen Schutz zu erreichen.
Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten freiwerdendes Produkt- bzw. Schadstoffe werden durch das o. g. System, welches eine Strömung von der Haubenfront des jeweiligen Arbeitsplatzes aus zur Rückseite des Abzuges hin erzeugt, mitgezogen und von der Absaugöffnung an der Rückwand aufgenommen. Auf Partikel wird durch die nach unten gerichtete Querströmung ein Impuls zur Ablagerung am Boden erzeugt bzw. der Partikel kann im Filter abgeschieden werden.
Personen dürfen sich trotz bestmöglicher Filtration ausschließlich mit Atemschutz für Reinigungs- und Wartungsarbeiten in den Strömungsbereich der Großabzüge begeben. In den Pulver-Abzügen wird gleichzeitig ein Schutz von Personen, Produkten und der Umgebung erreicht. Zum besseren Schutz des Produktes und von Personen wird die Zuluft über großflächige Auslässe, dem Arbeitsbereich als turbulenzarme Verdrängungsströmung zugeführt.
Die Austrittsgeschwindigkeit an den Auslässen soll im gemäß Stand der Technik zulässigen Bereich liegen um eine laminare Strömung im Arbeitsraum sicher zu stellen. Das Einhalten der zulässigen durchschnittlichen Luftgeschwindigkeit ist ein Vergabekriterium. Eine laminare, turbulenzarme Verdrängungsströmung im Arbeitsbereich wird auf diese Weise sichergestellt. Alle Komponenten sind konstruktiv so ausgelegt, dass sie leicht zu reinigen sind, also möglichst wenig Ecken bzw. unzugängliche Bereiche aufweisen. Außerdem müssen sie gegen eine niedrige rel. Luftfeuchtigkeit von < 20% beständig sein.
Materialien
Alle Komponenten bestehen, soweit nicht anders beschrieben, aus Edelstahl 1.4301, sichtbare Oberflächen sind gebürstet, Ra < 0,8 μm. Es ist ausschließlich auf Reinraumtauglichkeit geprüfte und zugelassene Dichtmasse (Silikon) zu verwenden. Auf eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren wird großen Wert gelegt.
Betriebsarten
Bedienung der Anlage über Touch Panel mit folgenden Funktionen:
• Anlage EIN/AUS. Bei Betrieb Leuchte (grün). Bei Störung Leuchte (rot).
• Störung quitt. Bei Störung zusätzliches, akustisches Signal durch eine Hupe.
• Beleuchtung An/ AUS
• Anzeige Störungen-Klartext
• Button "Stand by" –Betrieb
Die Schaltung und Regelung der Anlage erfolgt über einen Schaltschrank inkl.
Steuerung und allen elektrischen Komponenten. Die Aufstellung des Schaltschrankes erfolgt nach Absprache. Relevante Messgröße für die anstehende Strömung ist der Druckverlust der strömenden Luft. Dieser wird konstant überwacht und ist so bei Unter- bzw. Überschreitung alarmgesichert. Entsprechende Betriebs- und Störmeldungen werden an die Gebäudeleittechnik (GLT) gemeldet und können über potentialfreie Meldekontakte an Klemmen bauseits abgegriffen werden.
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie der Verordnung (EU) überprüft. (Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformblatt F105)
Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in dem erfolgreichen Einbau von Laminarflowboxen als Arbeits-, Wartungs- und Reinigungsraum für Pulveranwendungen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung, bzw. Industrie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung ist der Bewerbung beizulegen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB, sowie die Erklärung nach Verordnung (EU) 2022/576. (Kann über Muster F105 erfolgen). Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
(1) Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherungsdeckung und im Bedarfsfall einer notwendigen Sicherheitsleistung.
(2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten drei Jahre des Unternehmens gemäß § 45 VgV, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 VgV.
Haftpflichtversicherungsdeckung mit mindestens 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 1,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden.
(1) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes wenn möglich, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. der Bescheinigungen gemäß § 122 GWB. (2) Nachweis bzgl. der Erfahrung in der Installation von großen und mittleren Pulver-Abzügen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung, sowie Industrie.
gemäß II.2.4)
Die entsprechenden Unterlagen werden in Stufe 2 des Verfahrens an die teilnehmenden Unternehmen versendet.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen an ZSW-Unternehmen (Auftragsbedingungen)
(2) Bewerbungsbedingungen (632 EU) für die Vergabe von Leistungen nach VgV
(3) Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (635)
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
- jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformblatt Muster F105 ist mit den entsprechenden Angaben und zusätzlichen Anlagen gemäß Teilnahmebedingungen Abschnitt III.1) mit der Bewerbung abzugeben. Fehlende Angaben können zum Ausschluss für Stufe 2 des Verfahrens führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.