Ex-Post Erweiterungsbau Mauritiusschule - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: Ex-Post VOF 250-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post Erweiterungsbau Mauritiusschule - Tragwerksplanung
Erweiterungsbau Mauritiusschule -
Planungsleistung Tragwerksplanung und Bauphysik über alle Leistungsphasen der HOAI
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Mauritiusschule
Fürstenbergstraße 100
50226 Frechen
Erweiterungsbau Mauritiusschule -
Planungsleistung Tragwerksplanung und Bauphysik über alle Leistungsphasen der HOAI
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei der bestehenden Mauritiusschule, Fürstenbergstraße 100, 50226 Frechen, einen Erweiterungsbau mit einer Nutzfläche von 400 m2 zu errichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsbau Mauritiusschule - Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schlüchtern
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 36381
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ing-buero-koenig.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeiten des Vergabemarktplatzes an die Servicestelle Vergabemanagement der Stadt Frechen.
Eine Registrierung und Freischaltung für das Vergabeverfahren wird interessierten Bietern dringend empfohlen, um die Kommunikation im Vergabeverfahren und aktuelle Informationen empfangen zu können.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDC0G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der
Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland