Neubau Blaulichtzentrum Oberkochen - Fachplanung Technische Ausrüstung AG4+5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberkochen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Blaulichtzentrum Oberkochen - Fachplanung Technische Ausrüstung AG4+5
Die Stadtverwaltung Oberkochen plant derzeit den Neubau eines „Blaulichtzentrums“ am Standort Kapellenweg 9 in Oberkochen. Damit sollen künftig alle örtlichen Rettungs- und Sicherheitsorganisationen, also Polizei, Feuerwehr und DRK, unter einem Dach angesiedelt werden.
Mit der bisherigen Planung ist das Ingenieurbüro Merkle Ingenieurgesellschaft aus Heidenheim beauftragt. Die bisherige Planung ist zwingend zu übernehmen und wird in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Mit der weiteren Planung soll unverzüglich nach Abschluss des Verfahrens bzw. Beauftragung begonnen werden.
Aktuell ist die Entwurfsplanung abgeschlossen und das Baugesuch wird in den nächsten Wochen eingereicht.
Die Gesamtbaukosten betragen voraussichtlich ca. 12,0 Mio. € brutto (KG200-700).
Die Bauausführung soll 2024 beginnen und eine Fertigstellung ist für Ende 2025 geplant
73447 Oberkochen
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen 4+5, Leistungsphasen 5-9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Dienstleistungen wurden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Amtsblatt der EU ausgeschrieben. Es gingen bis zur Bewerbungsfrist keine geeigneten Bewerbungen ein.
Gemäß § 14 Abs. 4 VgV kann dann der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb einen Auftrag vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Blaulichtzentrum Oberkochen - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4+5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.