Schülerbeförderungsleistungen ab September 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 40 1-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderungsleistungen ab September 2023
Schülerbeförderungsleistungen ab September 2023 (6 Lose)
Marie-Marcks-Schule/ Förderschule
Heidelberg
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule
und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.
Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.
Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.
Los 1:
Die Kinder sind an die nachstehende Schule mit Kleinbussen zu befördern:
Marie-Marcks-Schule/ Förderschule
Details siehe Tourenübersicht Los 1
Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.
Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.
Verlängerungsoption, siehe oben
Schwimmen Waldparkschule und Fröbelschule
Heidelberg
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule
und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.
Los 2:
Die Kinder der Waldparkschule sind 1 x pro Woche in die Internationale Gesamtschule Heidelberg und die Kinder der Fröbelschule sind 1 x pro Woche zum SRH-Campus Sports e. V. mit Kleinbussen zum Schwimmunterricht zu befördern.
Details siehe Tourenübersicht Los 2
Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.
Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.
Verlängerungsoption, siehe oben
Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten - Rhein-Neckar-Kreis Süd
Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis Süd
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule
und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.
Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.
Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.
Los 3:
Die Kinder sind vor Beginn des Kindergartens mit Kleinbussen von ihrer Wohnanschrift zum Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten und nach Ende des Kindergartens zurück zu ihrer Wohnanschrift zu befördern.
Das Los umfasst die Fahrten für Kinder, die im südlichen Rhein-Neckar-Kreis wohnen (z.B. Neulußheim, Hockenheim, Reilingen, St. Leon-Rot, Wiesloch, Nussloch, Leimen, St. Ilgen).
Details siehe Tourenübersicht Los 3
Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.
Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.
Verlängerungsoption, siehe oben
Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten - Rhein-Neckar-Kreis Nord + West
Heidlberg, Rhein-Neckar-Kreis Nord + West
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule
und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.
Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.
Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.
Los 4:
Die Kinder sind vor Beginn des Kindergartens mit Kleinbussen von ihrer Wohnanschrift zum Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten und nach Ende des Kindergartens zurück zu ihrer Wohnanschrift zu befördern.
Das Los umfasst die Fahrten für Kinder, die im nördlichen und westlichen Rhein-Neckar-Kreis wohnen (z.B. Schwetzingen und Eppelheim).
Details siehe Tourenübersicht Los 4
Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.
Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.
Verlängerungsoption, siehe oben
Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten - Heidelberg
Heidelberg
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule
und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.
Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.
Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.
Los 5:
Die Kinder sind vor Beginn des Kindergartens mit Kleinbussen von ihrer Wohnanschrift zum Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten und nach Ende des Kindergartens zurück zu ihrer Wohnanschrift zu befördern.
Das Los umfasst die Fahrten für Kinder, die im Stadtgebiet Heidelberg wohnen.
Details siehe Tourenübersicht Los 5
Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.
Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.
Verlängerungsoption, siehe oben
Grundschulförderklassen Heiligenbergschule und Grundschule Emmertsgrund
Heidelberg
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule
und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.
Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.
Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.
Los 6:
Die Kinder sind mit Kleinbussen von und zu den nachstehenden Schulen zu befördern: Heiligenbergschule und Grundschule Emmertsgrund.
Die Touren umfassen Fahrten für Kinder, die im Stadtgebiet Heidelberg und Eppelheim wohnen.
Details siehe Tourenübersicht Los 6
Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.
Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.
Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.
Verlängerungsoption, siehe oben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise noch anzufordern:
Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften des Landes in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Nachweis 1b).
Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern. (Nachweis 2)
Ergeht die Aufforderung, diese Nachweise noch vorzulegen, so hat der Bieter dem innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Aufforderung zu entsprechen. Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Monate sein.
Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).
Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise noch anzufordern:
Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften des Landes in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).
Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Nachweis 1b).
Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern. (Nachweis 2)
Ergeht die Aufforderung, diese Nachweise noch vorzulegen, so hat der Bieter dem innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Aufforderung zu entsprechen. Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Monate sein.
Bieter oder die für die Fahrdienstleitung verantwortlichen Personen müssen Erfahrung in der Schülerbeförderung haben. Daher muss mit dem Angebot eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzliste), jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, des Ausführungszeitraums sowie der Auftraggeber und Ansprechpartner vorlegt werden
(Nachweis 3).
Die Vergabestelle behält sich vor Bescheinigungen der in der Referenzliste aufgeführten Auftraggeber anzufordern.
Eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist mit dem Angebot vorzulegen (Nachweis 4).
Im Falle der Auftragserteilung, spätestens 2 Wochen vor Beginn der Auftragsausführung sind die folgenden Nachweise zu den Fahrern vorzulegen:
- Aufstellung mit Namen und Anschrift der einzusetzenden Fahrer und Fahrerinnen übergeben (Nachweis 5a),
- für alle Fahrer/-innen ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a Bundeszentralregistergesetz) (Nachweis 5b), das nicht älter als 3 Monate sein darf,
- gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge (Nachweis 5c),
- soweit Fahrerinnen und Fahrer nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind, ist nachzuweisen, dass sie sich der gesundheitlichen Untersuchung G 25 der Berufsgenossenschaft (Vorsorgeuntersuchungen Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) Regelmäßig unterziehen (Nachweis 5d),
- die eingesetzten Fahrer haben den Inhalt des "Merkblattes für die Schulung von Fahrzeugführern" (Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) jederzeit zu beachten. Sie sind deshalb anhand dieses Merkblattes eingehend in ihre Tätigkeit einzuweisen. Dies sowie die Aushändigung einer Ablichtung des Merkblatts an den Fahrer ist für jeden Fahrer durch die Vorlage eines von dem Fahrer unterschriebenen Nachweises (Anlage D der Ausschreibungsunterlagen) zu belegen (Nachweis 5 e).
- Nachweis, dass das eingesetzte Fahrpersonal in den vergangenen 12 Monaten einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat (Nachweis 11). Dieser ist alle zwei Jahre aufzufrischen.
Mit dem Angebot ist eine Aufstellung der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit Angaben über deren Alter sowie technische Ausstattung vorzulegen (Nachweis 6a). Soweit der Bieter die Anschaffung von Neufahrzeugen für die Auftragsausführung beabsichtigt, genügt die Nennung des Fahrzeugtyps und der
vorgesehenen Ausstattung.
Spätestens auf Anforderung nach der Angebotseröffnung ist zudem für jedes Fahrzeug nachzuweisen, dass der Bieter im Zuschlagsfalle im Zeitpunkt des Leistungsbeginns die rechtliche Verfügungsmacht über die Fahrzeuge
haben wird und diese ohne jede Hinderung einsatzbereit sein werden (Nachweis 6b).
Im Falle der Auftragserteilung ist spätestens 2 Wochen vor Beginn für jedes Fahrzeug vorzulegen:
- eine Bestätigung der zuständigen Überwachungsbehörde, dass der jährliche Untersuchungsbericht (HU) des TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung für die eingesetzten Fahrzeuge dort regelmäßig vorgelegt wird (Nachweis 7),
- Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung; Mindestsumme für jede Haftpflichtversicherung 50 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, 7,5 Mio. EUR Einzelpersonendeckung (Nachweis 8).
Bei der Durchführung des Auftrags muss auch bei kurzfristig auftretenden besonderen Vorkommnissen und Störungen (z. B. Ausfall von Fahrer oder Fahrzeug, außergewöhnliche Ereignisse, Umleitungen, Zwischenfällen
mit Fahrgästen) eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung gewährleistet Sein. Eine Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bieters zur Bewältigung derartiger Vorkommnisse einschließlich einer entsprechenden Verfahrensanweisung an die Fahrerinnen und Fahrer ist mit dem Angebot als Nachweis 9 vorzulegen.
Um eine mögliche Preisanpassung berechnen zu können, wird die Vergabestelle den Bestbieter auffordern, den prozentualen Anteil der Treibstoffkosten am kalkulierten Besetztkilometersatz anzugeben (Nachweis 10).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland