Schülerbeförderungsleistungen ab September 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 40 1-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg - Amt für Schule und Bildung
Postanschrift: Postfach 105520
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 62215823325/4/7
Fax: +49 6221584623326
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187a28cefe1-1c756e60d62cacd0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderungsleistungen ab September 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 40 1-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Schülerbeförderungsleistungen ab September 2023 (6 Lose)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Marie-Marcks-Schule/ Förderschule

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Heidelberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

Los 1:

Die Kinder sind an die nachstehende Schule mit Kleinbussen zu befördern:

Marie-Marcks-Schule/ Förderschule

Details siehe Tourenübersicht Los 1

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption, siehe oben

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schwimmen Waldparkschule und Fröbelschule

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Heidelberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

Los 2:

Die Kinder der Waldparkschule sind 1 x pro Woche in die Internationale Gesamtschule Heidelberg und die Kinder der Fröbelschule sind 1 x pro Woche zum SRH-Campus Sports e. V. mit Kleinbussen zum Schwimmunterricht zu befördern.

Details siehe Tourenübersicht Los 2

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption, siehe oben

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten - Rhein-Neckar-Kreis Süd

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis Süd

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

Los 3:

Die Kinder sind vor Beginn des Kindergartens mit Kleinbussen von ihrer Wohnanschrift zum Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten und nach Ende des Kindergartens zurück zu ihrer Wohnanschrift zu befördern.

Das Los umfasst die Fahrten für Kinder, die im südlichen Rhein-Neckar-Kreis wohnen (z.B. Neulußheim, Hockenheim, Reilingen, St. Leon-Rot, Wiesloch, Nussloch, Leimen, St. Ilgen).

Details siehe Tourenübersicht Los 3

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption, siehe oben

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten - Rhein-Neckar-Kreis Nord + West

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Heidlberg, Rhein-Neckar-Kreis Nord + West

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

Los 4:

Die Kinder sind vor Beginn des Kindergartens mit Kleinbussen von ihrer Wohnanschrift zum Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten und nach Ende des Kindergartens zurück zu ihrer Wohnanschrift zu befördern.

Das Los umfasst die Fahrten für Kinder, die im nördlichen und westlichen Rhein-Neckar-Kreis wohnen (z.B. Schwetzingen und Eppelheim).

Details siehe Tourenübersicht Los 4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption, siehe oben

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten - Heidelberg

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Heidelberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

Los 5:

Die Kinder sind vor Beginn des Kindergartens mit Kleinbussen von ihrer Wohnanschrift zum Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten und nach Ende des Kindergartens zurück zu ihrer Wohnanschrift zu befördern.

Das Los umfasst die Fahrten für Kinder, die im Stadtgebiet Heidelberg wohnen.

Details siehe Tourenübersicht Los 5

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption, siehe oben

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundschulförderklassen Heiligenbergschule und Grundschule Emmertsgrund

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Heidelberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um den Fahrdienst im Rahmen der Schülerbeförderung für im Stadtkreis Heidelberg ansässige Schulen im Bereich der Grundschulförderklassen, des Marie-Bertha-Coppius Schulkindergarten für Sprachbehinderte, der Marie-Marcks-Schule - Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum sowie Schwimmfahrten für die Fröbelschule

und die Waldparkschule. Dies verteilt auf sechs Lose. Dies wiederum verteilt auf mehrere Touren pro Einrichtung.

Umfasst sind sämtliche Leistungen zur werktäglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen bzw. den Unterrichtsstätten und zur Wohnung bzw. Schule zurück.

Räumlich erfasst ist das Gebiet der Stadt Heidelberg sowie angrenzende Kommunen innerhalb des für die Einrichtungen geltenden Schulbezirkes.

Los 6:

Die Kinder sind mit Kleinbussen von und zu den nachstehenden Schulen zu befördern: Heiligenbergschule und Grundschule Emmertsgrund.

Die Touren umfassen Fahrten für Kinder, die im Stadtgebiet Heidelberg und Eppelheim wohnen.

Details siehe Tourenübersicht Los 6

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Vertragsbeginn ist am 01.08.2023 (Schuljahresbeginn), der erste Fahrdienst erfolgt am 11.09.2023.

Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.07.2025.

Es besteht eine einseitige Option der Auftraggeberin auf Verlängerung des Vertrages nach dem 31.07.2025. Wird die Option ausgeübt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Auftraggeberin kann die Option insgesamt zweimal ausüben, sodass die Laufzeit des Vertrages im Höchstfall vier Jahre (bis 31.07.2027) beträgt.

Die Option ist spätestens bis zum Ablauf des 31.05.2025 für die erste Verlängerung und bis zum Ablauf des 31.05.2026 für die zweite Verlängerung auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption, siehe oben

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.

Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise noch anzufordern:

Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften des Landes in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).

Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Nachweis 1b).

Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern. (Nachweis 2)

Ergeht die Aufforderung, diese Nachweise noch vorzulegen, so hat der Bieter dem innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Aufforderung zu entsprechen. Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Monate sein.

Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).

Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.

Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.

Die Stadt Heidelberg behält sich vor, hierzu die folgenden Nachweise noch anzufordern:

Bescheinigungen der zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates des Bieters, aus denen hervorgeht, dass dieser seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge (z. B. in Deutschland: Bescheinigung der Krankenkassen) nach den Rechtsvorschriften des Landes in dem er ansässig ist, erfüllt hat (Nachweis 1a).

Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Nachweis 1b).

Erklärung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern. (Nachweis 2)

Ergeht die Aufforderung, diese Nachweise noch vorzulegen, so hat der Bieter dem innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Aufforderung zu entsprechen. Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 2 Monate sein.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bieter oder die für die Fahrdienstleitung verantwortlichen Personen müssen Erfahrung in der Schülerbeförderung haben. Daher muss mit dem Angebot eine Aufstellung der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzliste), jeweils mit Angabe des Rechnungswerts, des Ausführungszeitraums sowie der Auftraggeber und Ansprechpartner vorlegt werden

(Nachweis 3).

Die Vergabestelle behält sich vor Bescheinigungen der in der Referenzliste aufgeführten Auftraggeber anzufordern.

Eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist mit dem Angebot vorzulegen (Nachweis 4).

Im Falle der Auftragserteilung, spätestens 2 Wochen vor Beginn der Auftragsausführung sind die folgenden Nachweise zu den Fahrern vorzulegen:

- Aufstellung mit Namen und Anschrift der einzusetzenden Fahrer und Fahrerinnen übergeben (Nachweis 5a),

- für alle Fahrer/-innen ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a Bundeszentralregistergesetz) (Nachweis 5b), das nicht älter als 3 Monate sein darf,

- gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge (Nachweis 5c),

- soweit Fahrerinnen und Fahrer nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sind, ist nachzuweisen, dass sie sich der gesundheitlichen Untersuchung G 25 der Berufsgenossenschaft (Vorsorgeuntersuchungen Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) Regelmäßig unterziehen (Nachweis 5d),

- die eingesetzten Fahrer haben den Inhalt des "Merkblattes für die Schulung von Fahrzeugführern" (Anlage C der Ausschreibungsunterlagen) jederzeit zu beachten. Sie sind deshalb anhand dieses Merkblattes eingehend in ihre Tätigkeit einzuweisen. Dies sowie die Aushändigung einer Ablichtung des Merkblatts an den Fahrer ist für jeden Fahrer durch die Vorlage eines von dem Fahrer unterschriebenen Nachweises (Anlage D der Ausschreibungsunterlagen) zu belegen (Nachweis 5 e).

- Nachweis, dass das eingesetzte Fahrpersonal in den vergangenen 12 Monaten einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat (Nachweis 11). Dieser ist alle zwei Jahre aufzufrischen.

Mit dem Angebot ist eine Aufstellung der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit Angaben über deren Alter sowie technische Ausstattung vorzulegen (Nachweis 6a). Soweit der Bieter die Anschaffung von Neufahrzeugen für die Auftragsausführung beabsichtigt, genügt die Nennung des Fahrzeugtyps und der

vorgesehenen Ausstattung.

Spätestens auf Anforderung nach der Angebotseröffnung ist zudem für jedes Fahrzeug nachzuweisen, dass der Bieter im Zuschlagsfalle im Zeitpunkt des Leistungsbeginns die rechtliche Verfügungsmacht über die Fahrzeuge

haben wird und diese ohne jede Hinderung einsatzbereit sein werden (Nachweis 6b).

Im Falle der Auftragserteilung ist spätestens 2 Wochen vor Beginn für jedes Fahrzeug vorzulegen:

- eine Bestätigung der zuständigen Überwachungsbehörde, dass der jährliche Untersuchungsbericht (HU) des TÜV oder einer vergleichbaren Einrichtung für die eingesetzten Fahrzeuge dort regelmäßig vorgelegt wird (Nachweis 7),

- Nachweis der KFZ-Haftpflichtversicherung; Mindestsumme für jede Haftpflichtversicherung 50 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, 7,5 Mio. EUR Einzelpersonendeckung (Nachweis 8).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bei der Durchführung des Auftrags muss auch bei kurzfristig auftretenden besonderen Vorkommnissen und Störungen (z. B. Ausfall von Fahrer oder Fahrzeug, außergewöhnliche Ereignisse, Umleitungen, Zwischenfällen

mit Fahrgästen) eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung gewährleistet Sein. Eine Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bieters zur Bewältigung derartiger Vorkommnisse einschließlich einer entsprechenden Verfahrensanweisung an die Fahrerinnen und Fahrer ist mit dem Angebot als Nachweis 9 vorzulegen.

Um eine mögliche Preisanpassung berechnen zu können, wird die Vergabestelle den Bestbieter auffordern, den prozentualen Anteil der Treibstoffkosten am kalkulierten Besetztkilometersatz anzugeben (Nachweis 10).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/05/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/05/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Absatz 3 GWB

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/04/2023

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