Erstellung eines softwarebasierten „Predictive Demand“-Systems
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines softwarebasierten „Predictive Demand“-Systems
Ausgeschrieben wird die Erstellung eines softwarebasierten "Predictive Demand"-Systems. Das System soll Vorhersagen über die Nachfrage innerhalb des On-Demand-Busshuttle-Angebots der rnv generieren, um auf dessen Basis den bestmöglichen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal zu planen.
Im März 2021 hat die rnv ein On-Demand-Angebot unter dem Produktnamen fips in Mannheim eingeführt. Das shuttle ergänzt das bestehende ÖPNV Angebot der rnv in Mannheim und verbindet die Bezirke am Stadtrand besser miteinander. Dabei werden die Fahrtwünsche mehrerer Fahrgäste mit ähnlichen Strecken oder Zielen intelligent gebündelt. Der Betrieb erfolgt softwaregesteuert.
Ausgeschrieben wird in diesem Zusammenhang die Erstellung eines softwarebasierten „Predictive Demand“-Systems. Dabei sollen die im Betrieb gewonnen Daten genutzt werden, um Vorhersagen über die Nachfrage des Angebots zu generieren und auf deren Basis den bestmöglichen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal in den Bediengebieten zu planen. Um entsprechende Effizienzpotentiale auch im Rahmen der geltenden Gesetze und innerbetrieblichen Regelungen realisieren zu können, wird eine Prognose von drei Tagen im Voraus angestrebt. Dieser Prognosezeitraum soll im Verhältnis zur Qualität der Prognose soweit möglich erweitert werden. Der Projektstart ist für Q4 2022 geplant, die Laufzeit ist begrenzt bis Ende 2023. Eine Verlängerung bis Mitte 2024 ist ggf. möglich.
Teil des Leistungsumfangs sind folgende Leistungsstufen:
(1) Bereitstellung Nachfragemodell & selbstlernender Basisalgorithmus in rnv Systemumgebung (Pflichtbestandteil).
(2) Einbeziehen von externen Daten (Optional)
(3) Erweiterung des Modells auf den Linienverkehr (Optional)
(4) Integration in rnv Abnehmersysteme (Optional)
Alle Entwicklungsleistungen an den relevanten Systemen, die zur Durchführung der angebotenen Variante dieses Vorhabens erforderlich sind, sind Teil des Leistungsumfangs.
Eine ausführliche Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen ist der den Vergabeunter-lagen beigefügten Ziel- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Folgende optionale Leistungsbestandteile sind vorgesehen:
(1) Einbeziehung von externen Daten
Es sollen dazu solche Daten ausgewählt werden, die einen signifikanten Einfluss auf die On-Demand/ ÖPNV Nachfrage erwarten lassen sowie aktuell verfügbar und integrierbar sind. Dies könnten bspw. Wetterdaten, Veranstaltungskalender, etc. sein. Das Modell soll sukzessive um solche Daten ergänzt und anhand der verfügbaren historischen Daten trainiert werden, bis eine ausreichend verlässliche Prognose des zu erwartenden Bedarfs berechnet werden kann.
(2) Erweiterung des Modells auf den Linienverkehr
Übertragung des Modells auf den Linienverkehr angedacht. Dazu können die Daten der automatischen Fahrgastzählsysteme als Grundlage für die Nachfrage herangezogen werden.
(3) Integration in rnv Abnehmersysteme
Das entwickelte System soll zur dauerhaften Nutzung an das relevante/ die relevanten rnv Systeme angebunden werden, um automatisiert die Ergebnisse der Prognosen in die Betriebs- bzw. Dienstplanung zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.d-fine.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
S. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.