Verkehrsreduzierte Innenstädte in Europa - Vergleichende Analyse regulatorischer Ansätze anhand von Fallbeispielen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.040

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsreduzierte Innenstädte in Europa - Vergleichende Analyse regulatorischer Ansätze anhand von Fallbeispielen

Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ein grundsätzliches Ziel von Ansätzen zur Verkehrsreduktion auf Quartiers- oder Stadtebene besteht darin, das vorhandene Verkehrsaufkommen zu reduzieren, klug zu verlagern bzw. umzuverteilen sowie klima- und umweltfreundliche Entwicklungen zu fördern. All dies trägt dazu bei negative Folgewirkungen von Verkehr für die Schadstoffbelastung in der Luft, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität in Innenstädten zu vermeiden und insgesamt die Ressourcen- und Energieeffizienz des vorhandenen Verkehrssystems zu steigern. Dem zugrunde liegt dabei ein dreifacher Ansatz zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung, der in Deutschland 1994 erstmals in einem Bericht der Enquete Kommission des Bundestags eingeführt wurde (Deutscher Bundestag 1994). Für die Verkehrsreduzierung bzw. vermeidung reichen die Maßnahmenoptionen hierbei zum Beispiel von Zufahrts- oder Parkraumbeschränkungen bis hin zu Konzepten für Neubausiedlungen, bei denen mit einem vorbeugenden Ansatz verkehrsarme oder verkehrsfreie Gebiete erzeugt werden. In Ergänzung dazu können preisliche Maßnahmen wie die Einführung einer City-Maut oder Straßenbenutzungsgebühren zu einer Verkehrsverlagerung beitragen. Auch attraktivere ÖPNV-Angebote oder eine bessere Fahrradinfrastruktur können zu einer Verkehrsverbesserung beitragen und im Sinne der für alle Maßnahmen geltenden Ziele zu einer deutlichen Treibhausgasreduzierung im Verkehr, einem geringeren Energieverbrauch, weniger Staus und der Schaffung lebenswerter Städte führen (GIZ 2019). Im Zuge der verkehrlichen Aufwertung zur Stärkung des emissionsarmen bzw. -freien motorisierten Individualverkehrs ist die Infrastruktur so zu integrieren, dass bei gleichbleibender Aufenthaltsqualität Nutzungskonflikte zu anderen Verkehren wie dem Fahrrad- und Fußverkehr vermieden werden.

Um eine umfassende Transformation hin zu umweltfreundlicheren, gesünderen und wirtschaftlich erfolgreichen Lebensräumen zu unterstützen, wird in der Regel eine Bündelung verschiedener Maßnahmenpakete benötigt. Sie müssen im Zusammenspiel mit bestehenden Verkehrsplänen, Stadtentwicklungsplänen bzw. integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK) und Akteurskonstellationen funktionieren und im Einklang mit anderen Zielen der integrierten und gemeinwohlorientierten Gestaltung lebenswerter Innenstädte stehen (Floor 2020). Insbesondere in Bezug auf die Akteurskonstellationen gilt es zu berücksichtigen, wie verschiedene Akteursgruppen und Organisationsstufen auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene eine gute Zusammenarbeit, Abstimmung und Integration einzelner Maßnahmen erreichen können (vgl. Multi-Level-Governance), um effektiv gemeinsame Verkehrsentwicklungsziele zu verfolgen (Rode 2016).

Eine derart koordinierte Transformationsleistung fordert auch bereits die New Urban Agenda der Vereinten Nationen, damit durch den flächendeckenden Ausbau nachhaltiger urbaner Mobilität jedem eine sinnhafte Beteiligung am öffentlichen Leben in Städten und den dort verorteten sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten ermöglicht wird (Habitat III 2016, Paragraph 114). Auch die Neue Leipzig-Charta spricht sich für die Förderung aktiver und emissionsarmer Formen der Fortbewegung in den Städten aus und fordert die nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege. Für eine ganzheitliche Betrachtung der Mobilitätswende sind deshalb neben städtischen Räumen auch angrenzende Gebiete einer Stadt einzubeziehen, um insgesamt den Zielen einer integrierten und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung im Sinne der Neuen Leipzig-Charta gerecht zu werden. Dazu zählen insbesondere (Quer-)Verbindungen von Stadtteilen und Quartieren sowie von Innenstadt und Stadtrand, z.B. durch Radschnellwege und intelligente Umsteigebeziehungen vom Umweltverbund zum Rad- und Fußverkehr.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 184 873.94 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Problem- und Aufgabenverständnis / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Methodisches Vorgehen / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Arbeits- und Zeitplan / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 085-230227
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 10.04.04-22.040
Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsreduzierte Innenstädte in Europa - Vergleichende Analyse regulatorischer Ansätze anhand von Fallbeispielen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 184 873.94 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 184 700.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe", insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:

Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des

Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird

voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2023

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