Dienstleistungsvertrag von Sicherheitsdienstleistungen für die RheinEnergie Köln
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinenergie.com
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag von Sicherheitsdienstleistungen für die RheinEnergie Köln
Ausgangslage
Die RheinEnergie AG ist ein in Köln und der rheinischen Region beheimateter, bundesweit aktiver Energieversorger und -dienstleister. Um einen störungsfreien Betrieb (auch der KRITIS-Bereiche) sowie die Sicherheit für Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten, ist eine kontinuierliche Sicherheitskontrolle notwendig. Um die umfassenden Tätigkeiten im Sicherheitsbereich mit der Besetzung der zentralen Meldestellen und Empfangszonen und Pforten sowie für die Interventions- und Revier- und Kontrollfahrten und weitere Aufgaben rund um die Uhr abzudecken.
RheinEnergie AG
Parkgürtel 24
50823 Köln
Umfang
Der künftige Dienstleister übernimmt selbständig und in eigener Verantwortung durch Maßgabe der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Normen und Richtlinien die Sicherheits- und Serviceleistungen im Versorgungs- bzw. Kooperationsgebiet der RheinEnergie AG
Der Auftrag umfasst allgemein folgende Leistungen:
• die Besetzung der Betrieblichen Gefahrenmeldestelle / Sicherheitszentrale;
• die Absicherung der Gelände, Gebäude, Gegenstände und Einrichtungen in Bezug auf Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Brandgefahren sowie die Aufrechterhaltung eines ungestörten Betriebsablaufes;
• das Herbeiführen eines sicheren Arbeitsumfeldes für Mitarbeiter, Kunden und Besucher;
• die Sicherstellung der Werksicherheit, des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes, sowie im Umwelt- und Brandschutz und Gefahrenabwehr;
• Besetzung der Empfänge und die Ausführung von Empfangsdiensten; sowie
• Pfortenbesetzungen,
• Interventions-, Revier- und Kontrollfahrten;
• das Schützen der Unternehmenswerte, der Informationen und des Ansehens.
Option 1: 01.01.2026 bis 31.12.2027
Option 2: 01.01.2028 bis 31.12.2029
Das Recht auf Optionseinlösung liegt beim AG. Der AG muss dem AN spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit über die Optionseinlösung informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gem. Vergabeunterlagen
gem. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zuschlag bereits auf das 1. Angebot erteilt werden kann
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens durch die
Vergabekammer unzulässig ist, wenn ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb der Fristen gemäß
§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.de