Bühnenhelfer / Personal für Umbau Veranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 833.97/2023-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuertingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bühnenhelfer / Personal für Umbau Veranstaltungen
Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Bereich der veranstaltungsunterstützenden Tätigkeiten (Umbau, Bühnenhilfe) in der Stadthalle K3N und der Kreuzkirche der Stadt Nürtingen
Stadt Nürtingen 72622 Nürtingen
Das Personal für Umbau wird seitens der Verwaltung der Stadthalle K3N beauftragt und muss je nach Veranstaltung die Stühle, Podeste und Tische sowie sonstige Betriebseinrichtungen in der Stadthalle K3N und der Kreuzkirche nach Anweisung der Verwaltung der Stadthalle K3N aufstellen. Dazu gehört auch der Auf- und Abbau von Requisiten und technischem Equipment .
Der Vertrag kann maximal um 1 Jahr verlängert werden und endet spätestens am 31.08.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, die Angaben zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB
enthält
Mindestens 2 Referenzen für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind nachweisbare Referenzen von vergleichbaren Veranstaltungsstätten (zum Beispiel Stadthallen, Kongresshallen) beizulegen. Die Leistung muss in den letzten 3 Jahren abgeschlossen worden sein.
- Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, die den gesamten Leistungsbereich abdeckt, auf den sich das
Vergabeverfahren bezieht und die mindestens folgende Deckungssummen enthält:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDAYDZP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland