Patientenrufanlage - Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-043-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mutlangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenrufanlage - Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR
Das Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, Wetzgauer Straße 85, 73557 Mutlangen plant die Beschaffung von Lichtrufanlagen.
Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Straße 85 73557 Mutlangen
Das Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, Wetzgauer Straße 85, 73557 Mutlangen verfügt über mehrere eigenständigen Tunstall Lichtrufanlagen. Diese eigenständigen Lichtrufanlagen sollen nun miteinander netzwerktechnisch verbunden werden. Dabei kann die strukturierte Verkabelung des Stauferklinikums verwendet werden. Ein Teil der WCU Stationen werden in Flamenco umgebaut. Bei zwei Stationen bleibt das Altsystem vorhanden wird aber mit dem OSYLink AS-CCS mit der Gesamtanlage verbunden. Der Austausch aller Komponenten findet im laufenden Betrieb statt. Ein Ausfall der Lichtrufanlage muss daher zwingend vermieden werden.
Beim Austausch der einzelnen Zimmerkomponenten müssen den Patienten weiterhin eine Rufmöglichkeit in Form einer Funkanlage gegeben werden.
Die vorhandene Verkabelung soll weiter benutzt werden, muss aber punktuell angepasst werden (weitere Informationen entnehmen Sie bitte des Leistungsverzeichnisses)..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3Y1Y7TAYF4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.