Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 2023-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.ETTLINGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Johann-Peter-Hebel-Schule, Objektplanung Gebäude
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt im Stadtteil Schöllbronn die Erweiterung der bestehenden Johann-Peter-Hebel-Schule um vier Klassenzimmer und weitere Räume.
Auf dem 10.414 m² großem Gelände befinden sich neben den beiden Schulgebäuden der Johann-Peter-Hebel Schule mit dem historischen Schulhaus und der bereits bestehenden einzügigen Grundschule (Pavillon) ein Kindergarten und eine Schul- und Vereinssporthalle.
Der Kostenrahmen / Gesamtbudget wurde mit 2.380.000 € Mio. brutto, Stand 3.Quartal 2022 angenommen.
Die Inbetriebnahme der Schulerweiterung ist zu Beginn des Schuljahrs 2025/2026 geplant.
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Gegenstand des VgV-Verfahrens sind Architektenleistungen nach HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1-9 für die Erweiterung der Johann-Peter-Hebel Grundschule in Ettlingen-Schöllbronn. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der Stufe 1 sollen die Leistungsphasen 1-3 beauftragt werden.
Ettlingen-Schöllbronn
Die Stadt Ettlingen beabsichtigt im Stadtteil Schöllbronn die Erweiterung der bestehenden Johann-Peter-Hebel-Schule um vier Klassenzimmer und weitere Räume.
Hierzu wird ein VgV-Verfahren mit Planung durchgeführt.
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In der 1. Phase des Verfahrens wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Zur 2. Phase sollen 6 Bewerber eingeladen werden, die zum Angebot und zur Planung mit Lösungsvorschlag aufgefordert werden. Die Planung wird mit 6.000 € brutto honoriert.
(Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie in den Vergabeunterlagen)
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 6 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 6 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 6 vorliegen, werden die 6 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1.Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
(insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte).
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur: 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2. Fachliche Eignung der Teilnehmer (technische Leistungsfähigkeit).
(insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte).
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Die fachliche Eignung wird insgesamt mit 400 Punkten gewertet,
davon Referenz A mit 30%, Referenz B mit 30% und Referenz C mit 20%.
Für Referenz A kann max. 1 Projekt gewertet werden, das zwingend erforderlich ist.
Für Referenz B kann max. 1 Referenz gewertet werden, die zwingend erforderlich ist.
Für Referenz C kann max. 1 Referenz gewertet werden, die optional ist.
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Mehrfachnennungen sind möglich, d.h. eine Referenz, die bei A genannt wird, kann auch bei B bzw. bei C eingereicht werden.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
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Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 6 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern. Die Projektblätter und Nachweise sind bitte hinter die dazugehörigen Formblätter im Teilnahmeantrag einzuordnen.
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Folgende Referenzen sollen eingereicht werden:
Referenz A- zwingend:
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts oder Wettbewerbserfolgs.
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Es kann eine Auszeichnung, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc. oder Erfolg in einem regelrechten Wettbewerb, z.B. Preis, Ankauf, Anerkennung, bestätigt z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell"-Dokumentation oder vgl. (bitte Kopie der Veröffentlichung beilegen) gewertet werden.
Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr/ Jahr der Wettbewerbsentscheidung, und Bezeichnung des Wettbewerbsverfahrens/ Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
Darstellung der Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite:
Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung
WB-Anerkennung = 4 Pkte.
Auszeichnung oder WB-Preis = 5 Pkte.
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Referenz B- zwingend:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts
Es kann ein vergleichbares, realisiertes Projekt z.B. Neubau oder Erweiterung einer Schule gewertet werden.
Erläuterung Bewertung:
Neubau oder Erweiterung eines beliebigen Gebäudes = 3Pkte.
Neubau oder Erweiterung eines Kindergartens = 4Pkte.
Neubau Erweiterung einer Schule = 5Pkte.
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Referenz C- optional:
Nachweis eines realisierten Projekts in Holzbauweise bzw. Holzhybridbauweise mit beliebiger Nutzung.
Für die Referenzen B und C gilt:
Darstellung auf einem Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Angaben zur Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
Zusätzlich aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Abbildung mind. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Erläuterung Bewertung:
Beliebiges Gebäudes in Holz-/ Holzhybridbauweise = 3Pkte.
Kindergarten in Holz- oder Holzhybridbauweise = 4Pkte.
Schule in Holz- oder Holzhybridbauweise = 5Pkte.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 20.10.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien (Mindestanforderungen) sind:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)
▪ Eigenerklärung über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV)
▪ Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (gem. § 43 VgV).
▪ Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. § 42 VgV i.V.m. § 123 GWB)
▪ Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. § 42 VgV i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
▪ Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
▪ Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
▪ Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
▪ Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
▪ Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
▪ Eigenerklärung, dass das Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder,
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
▪ Eigenerklärung, dass am Verfahren durch den Bewerber keine Unternehmen im Sinne des vorangegangenen Absatzes als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf solche Unternehmen entfallen).
Hinweis: Verboten sind nicht nur direkte Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d Vorschrift, sondern es ist auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer oder Lieferant untersagt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen. Dasselbe gilt, wenn RUS Unternehmen im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (sog. Eignungsleihe) benannt wurden, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf RUS Unternehmen entfallen.
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Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO anzufordern bzw. eine Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchzuführen.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen.
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Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Eigenerklärung (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung 1.500.000,00 € für Personenschäden, min. 1.000.000 € für sonstige Schäden im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung über Gesamtumsatz (netto) für die Jahre: 2020, 2021 und 2022 sowie über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021, 2022.
▪ Eigenerklärung zur Eignungsleihe (gem. § 47 VgV)
▪ Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen (gem. § 36 VgV).
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen:
Die fachliche Eignung wird gewertet:
Für Referenz A kann max. 1 Projekt gewertet werden, das zwingend erforderlich ist.
Für Referenz B kann max. 1 Referenz gewertet werden, die zwingend erforderlich ist.
Für Referenz C kann max. 1 Referenz gewertet werden, die optional ist.
Mehrfachnennungen sind möglich, d.h. eine Referenz, die bei A genannt wird, kann auch bei B bzw. bei C eingereicht werden.
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Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts oder Wettbewerbserfolgs.
Es kann eine Auszeichnung, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc. oder Erfolg in einem regelrechten Wettbewerb, z.B. Preis, Ankauf, Anerkennung, bestätigt z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell"-Dokumentation oder vgl. (bitte Kopie der Veröffentlichung beilegen) gewertet werden.
Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr/ Jahr der Wettbewerbsentscheidung und Bezeichnung des Wettbewerbsverfahrens/ Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.Darstellung der Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
-Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, z.B. Neubau oder Erweiterung einer Schule gewertet werden.
- mind. 1 Mio. € brutto KG 200-700
- Leistungszeitraum 2008 – 2023.
- mind. LPH 2 – 8.
Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
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Für Referenz C gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis z.B. für einen Neubau oder eine Erweiterung in Holzbauweise/ Hybridbauweise.
- mind. 1 Mio. € brutto KG 200-700.
- Leistungszeitraum 2008 – 2023.
- mind. LPH 2 - 8.
Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Angaben zur Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten. Zusätzlich aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten.
Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite:
Abbildung mind. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Antragsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).