Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2023-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Die Stadt Castrop-Rauxel schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar für seine 21 Schulstandorte mit ca. 7100 Schülern aus.
Diverse Schulstandorte der Stadt Castrop-Rauxel 44575 Castrop-Rauxel Anlieferungsstellen sind alle städtischen Schulen der Stadt Castrop-Rauxel. Es handelt sich um 18 Schulen, mit 21 Schulstandorten. Die Adressen der Schulen sind der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Stadt Castrop-Rauxel schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar für seine 21 Schulstandorte mit ca. 7100 Schülern aus.
Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte, insb. Stühle, Tische, Schränke, Tafeln, Rollcontainer und Garderoben. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung gilt zunächst für den Zeitraum vom 01.04.2023 - 30.09.2024 mit der zweimaligen Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet spätestens am 30.09.2026.
zuvor beschriebene Vertragsverlängerungsoption:
01.10.2024 - 30.09.2025 und
01.10.2025 - 30.09.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGD028
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.