Stadt Kandern - Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in 2 Losen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kandern
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79400
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kandern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Kandern - Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in 2 Losen
Unterhalts- und Glasreinigung für Objekte der Stadt Kandern in 2 Losen
1 Los Unterhaltsreinigung: ca. 4.500 m² Grundfläche;
1 Los Glas- und Rahmenreinigung: ca. 3.300 m² Glasfläche und 1.400 m² Sicht-- und Sonnenschutz
Im weiteren Verfahren ist eine Loslimitierung vorgesehen.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
Die Loslimitierung bezieht sich auf die Vergabe von insgesamt maximal 2 von 3 Losen der Unterhaltsreini-gung und maximal 1 von 2 Losen der Glas- und Rahmenreinigung.
Unterhaltsreinigung
Stadt Kandern
Unterhaltsreinigung in 11 Objekten (Grundschule, Sporthalle, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Jugenzentrum, Friedhofskapelle, öffentliche Toiletten) ca. 4.500 m² Grundfläche
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Glasreinigung
Stadt Kandern
Glas- und Rahmenreinigung in 16 Objekten mit ca. 3.300 m² Glasfläche sowie Reinigung von Sicht. und Sonnenschutz in 6 Objekten mit ca. 1.400 m² Fläche
Objekte: Schulen, Sporthallen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Jugenzentrum, Betriebsgebäude, Friedhofskapelle etc.
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung einer Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie ggf. Bietergemeinschafts- und Nachunternehmererklärung über den Abruf der Teilnahmeunterlagen
Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, bezogen die letzten 3 vollständigen Kalenderjahre (01.01.2020 – 31.12.2022).
Erklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen:
Personenschaden [Betrag gelöscht] EURO
Sachschäden [Betrag gelöscht] EURO
Schlüsselverlustschaden [Betrag gelöscht] EURO
Bearbeitungsschaden [Betrag gelöscht] EURO
Vermögensschaden [Betrag gelöscht] EURO
Weitere Einzelheiten und Konkretisierungen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
1. Nachweis von 2 Referenzen in der Unterhaltsreinigung über die die in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2020 – 31.12.2022) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einem Mindestumsatz für das jeweilige Los:
- Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
2. Nachweis von mindestens 1 Referenz in der Glasreinigung über die die in den letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2020 – 31.12.2022) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einem Mindestumsatz für das jeweilige Los
- Los 2 Glasreinigung Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
Nachweis über die in letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2020 – 31.12.2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt
Nachweis über die in letzten 3 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2020 – 31.12.2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (z.B. Unterhaltsreinigung, Glasreinigung etc.) fällt.
- Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 10 produktiven Arbeitskräften
- Los 2 Glasreinigung Mindestanzahl von 4 produktiven Arbeitskräften
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Schwellenwert ist überschritten. Eine Veröffentlichung der Kostenschätzung erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.