Bochumer Inklusionsprojekt in Schulen 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00077_OV_40
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bochumer Inklusionsprojekt in Schulen 2023/2024
Bochumer Inklusionsprojekt in Schulen des Gemeinsamen Lernens für das Schuljahr 2023/2024 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Schuljahr
Stadt Bochum - Schulverwaltungsamt 44777 Bochum - Grundschule Schulverbund Feldsieper Schule, Feldsieper Str. 94 und Teilstandort Fahrendeller Str. 27, 44809 Bochum
- Grundschule Gertrudisschule, Vorstadtstr. 14, 44866 Bochum
- Realschule Pestalozzi-Schule, Graf-Adolf-Str. 40, 44866 Bochum
- Gesamtschule Erich-Kästner-Schule, Markstr. 189, 44799 Bochum
- Heinrich-Böll-Gesamtschule, Agnesstraße 33, 44791 Bochum
- Maria Sibylla Merian-Gesamtschule, Lohackerstraße 15, 44867 Bochum
- Willy-Brandt-Gesamtschule, Wittekindstraße 33, 44894 Bochum
- Gesamtschule Bochum-Mitte, Feldsieper Str. 94 und Teilstandort Gahlensche Straße 204 b, 44809 Bochum.
Das seit einigen Jahren aus der Inklusionspauschale des Landes NRW finanzierte Projekt zur systemischen Unterstützung der städtischen Schulen des Gemeinsamen Lernens soll fortgeführt werden. Unter der Federführung des Schulverwaltungsamtes wird die Gestellung von Inklusionsfachkräften an acht städtischen Schulen in Bochum erneut vergeben. Ausgewählt wurden Schulen verschiedener Schulformen mit verschiedenen Schwerpunkten und Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen.
Die Aufgaben werden nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den sonstigen Professionen (z. B. Schulsozialarbeit, Schulassistenz, Schulbetreuung) im System Schule erbracht. Die Einsatzplanung obliegt der Schulleitung. Die Fachaufsicht obliegt dem Leistungserbringer.
Eine enge Zusammenarbeit und gemeinsame Planung von Inklusionsmaßnahmen sollte mit der Clearing- und Diagnostikstelle des Jugendamtes erfolgen, welche die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder sowie die Eingliederungshilfen im Bereich der Schulbegleitung für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche organisiert.
Die Inklusionsfachkräfte sollen als feste Kräfte der jeweiligen Schule mit einer wöchentlichen Anwesenheitszeit von bis zu 36 Wochenstunden vorzugsweise während der Schulzeit eingesetzt werden, Einsätze in den Schulferien sind in der Regel nicht vorgesehen.
Der Umfang der eingesetzten Kräfte und deren Professionen stehen in Abhängigkeit zu den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Schule. Die Einsatzplanung ist daher individuell und flexibel je Schule zu gestalten und im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Gleichzeitig ist auf Kontinuität bei der personellen Besetzung zu achten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Familien- und Krankenpflege Bochum gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44803
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1Y8R0DC3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).