Campus Schopfheim - Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 500_CFA-BA_3.1/3.2 Freianlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schopfheim
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79650
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schopfheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus Schopfheim - Freianlagen
Gegenstand der Vergabe sind die Errichtung von Außenanlagen in zwei Bauabschnitten, Gehwege mit Bushaltestelle und Fahrradständer, Anschlussbereiche an Strasse und Grünflächen.
Fläche der Außenanlagen beträgt ca. 3.840 m² für Bauabschnitt 3.1 475 m² und ca. 265 m² Bauabschnitt 3.2.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Stadt Schopfheim Schulcampus Roggenbachstraße 11 - 15 79650 Schopfheim
Gegenstand der Vergabe sind die Errichtung von Außenanlagen in zwei Bauabschnitten, Gehwege mit Bushaltestelle und Fahrradständer, Baumpflanzungen mit Rigole, Anschlussbereiche an Strasse und Grünflächen.
Fläche der Außenanlagen beträgt ca. 3.840 m² für Bauabschnitt 3.1 475 m² und ca. 265 m² Bauabschnitt 3.2.
Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung der Freianlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinen
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79585
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6SGC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx