Entwicklung einer Softwarelösung "Prüfungsdienste PD-neu" für das Rechenzentrum der Finanzen (RZF) NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.d-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer Softwarelösung "Prüfungsdienste PD-neu" für das Rechenzentrum der Finanzen (RZF) NRW
Entwicklung einer Softwarelösung "Prüfungs-dienste PD-neu" für das Rechenzentrum der Finanzen (RZF) NRW sowie Wartung und Pflege der erstellten Lösung
Rechenzentrum der Finanzverwaltung RZF NRW Roßstr. 131 40476 Düsseldorf s. Vertragsentwurf bezüglich Remote-Tätigkeiten
Im Außendienst der allgemeinen Betriebsprüfung wird derzeit flächendeckend das bereits im Jahr 2002 eingeführte Programm BpA-EURO genutzt. BpA-EURO entspricht jedoch nicht den Vorgaben der technischen Zielarchitektur KONSENS. Das Gesamtvorhaben Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung (kurz: KONSENS) ist das Zusammenwirken des Bundes und der Länder gem. § 1 KONSENS-G und § 2 Nr. 1 KONSENS-G. Die Programmierung von BpA-EURO basiert auf einer auslaufenden Programmierumgebung, für die das Knowhow am Markt kaum mehr zu beschaffen ist. Eine Weiterentwicklung von dringend benötigten fachlichen Anforderungen ist aufgrund des technischen Rückstandes kaum möglich.
Das Projekt "PD-Neu" als Teil des Verfahrens Prüfungsdienste umfasst die Automationsunterstützung der Innen- und Außendienste der Betriebsprüfung sowie der besonderen Fachprüfungen (z.B. betriebliche Altersversorgung, Auslandsfachprüfer), der Umsatzsteuersonderprüfung, der Nachschauen, der Lohnsteueraußenprüfung, der Steuerfahndung sowie der Bundesbetriebsprüfung.
PD-Neu soll die Zusammenarbeit zwischen allen an einer Prüfung beteiligten Personen deutlich verbessern. Aktuell arbeiten Betriebsprüfungsinnendienst, Sachgebietsleitungen und prüfende Personen in unterschiedlichen Programmen, die nur unzureichend miteinander verknüpft sind. Mit Umsetzung von PD-Neu sollen Daten hingegen nur noch einmal eingegeben werden müssen und dann allen an einer Prüfung beteiligten Personen zur Verfügung stehen, so dass Erfassungsaufwand reduziert und die Gefahr von widersprüchlichen Daten beseitigt wird.
Das aktuelle Programm für den Außendienst ermöglicht es zudem nicht, dass mehr als nur eine Person an einer Prüfung arbeitet. Die Zusammenarbeit in Prüfungsteams und zwischen prüfender Person und Sachgebietsleitung bzw. Prüfungsinnendienst wird dadurch erschwert. In Zukunft sollen alle Teammitglieder auf demselben Datenbestand arbeiten können und bisherige Synchronisationskonflikte so vermieden werden.
Darüber hinaus soll der gesamte Workflow einer Prüfung von der Planerstellung über die Prüfungsvorbereitung bis zur Erstellung eines Prüfungsberichts durch das neue Programm unterstützt und wo immer es geht automatisiert werden. Dadurch sollen unter anderem Vordrucke zur Weitergabe von Informationen innerhalb der Finanzverwaltung überflüssig werden. Des Weiteren müssen viele Tätigkeiten derzeit noch manuell durchgeführt werden, was zu zeitlichen Verzögerungen und mitunter zu Fehlern führt.
Auch sollen Daten, die in anderen Systemen in der Finanzverwaltung bereitgehalten und für eine Prüfung benötigt werden, aufbereitet und der prüfenden Person im neuen Programm automatisch und übersichtlich zur Verfügung gestellt werden. Derzeit muss sich die prüfende Person die Daten in den unterschiedlichen Programmen im Rahmen der Prüfungsvorbereitung mühsam selbst zusammenstellen, was zu Zeitverlust und unterschiedlichen Standards in den Prüfungen führt.
Dort wo es notwendig ist, soll PD-Neu ferner auch andere Dienste in der Finanzverwaltung nach Abschluss einer Prüfung automatisch mit Daten versorgen und manuelle Eingaben so weitgehend ersetzen. Dies erspart Zeit und verhindert inkonsistente Daten.
Die Finanzverwaltung NRW stellt keine Entwickler:innen zur Verfügung, sondern nur Berater:innen im Bereich der Architektur, Infrastruktur und Schnittstellen sowie die entsprechenden Fachtester:innen. Für die Zuarbeit im Bereich der Schnittstellen werden Kapazitäten von den anderen Verfahren genutzt werden müssen. Durch die Art der Entwicklung (externe Vergabe) dürfen sich keine Konsequenzen für die Architektur des Produktes ergeben. Es ist ein Produkt zu erstellen, dass vollständig die KONSENS-Vorgaben erfüllt und sich nahtlos in das KONSENS-Gesamtsystem einfügt.
Eine Umsetzung erfolgt nach einer horizontalen (stufenweisen) Vorgehensweise und wird Rechtsform orientiert entwickelt. Durch diese Vorgehensweise ist eine Testung der einzelnen Module einfacher und das Gesamtkonzept ist besser erkennbar. Die Umsetzung erfolgt in der Reihenfolge: Betriebsprüfung bei einer bilanzierenden Kapitalgesellschaft (Stufe 1), Betriebsprüfung von natürlichen Personen / Einzelunternehmen inklusive Gesamtfallbearbeitung (Stufe 2), Betriebsprüfung einer Personengesellschaft (Stufe 3). Als Grundlage für die Entwicklung dienen die im Backlog erstellten Userstories. Die drei Lastenhefte "Außendienstprüfung einer Kapitalgesellschaft", "Außendienstprüfung bei Einzelunternehmen", "Außendienstprüfung der Personengesellschaften" dienen nur zur Umfangsorientierung also als Big Picture. Außerdem erfolgte eine Clusterung der fachlichen Themen im Vorprojekt PD-Neu. Weiterhin ist das Ziel des Projektes eine solide Softwarebasis zu entwickeln, die einen langen Support und eine flexible Erweiterbarkeit gewährleistet. Nachdem alle fachlich notwendigen Stufen bereitgestellt wurden, sollen die sogenannten AddOns in der Stufe 4 entwickelt werden. Bei den AddOns handelt es sich hauptsächlich um die Erweiterungen der Prüfungsbereiche, die bis dato in der Automationsunterstützung fehlen und dringend benötigt werden, sowie um Komfortfunktionen. Ein Betrieb der Vorgängersoftware BpA-EURO kann nicht über 2027 hinaus sichergestellt werden. Die Umsetzung der fachlichen Themen im Projekt PD-neu hat somit höchste Priorität und Beschleunigungsmaßnahmen werden laufend geprüft.
Der Start der Entwicklung soll sofort nach der Zuschlagserteilung beginnen. Derzeit wird mit einer Gesamtentwicklungsdauer von fünf Jahren gerechnet. Die Umsetzung erfolgt nach den Vorgaben der technischen Zielarchitektur KONSENS 2025 Säule II.
Die Erweiterungen der Software um die weiteren Prüfungsdienste ist nicht Ziel des Projektes PD-Neu. Hierfür müssen separate Folgeprojekte aufgesetzt werden.
Der Vertrag umfasst die Fertigstellung des Auftragsgegenstandes inkl. anschließender Wartung und Pflege. Diese Zeit bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme bzw. Betriebsbereitschaft der Software.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatzvolumen der letzten 3 Jahre, 2 Referenzen, 20 Entwickler:innen, 1 Projektkoordintator:in, 5 Anforderungsmanager:innen, 1 UX-Designer:in, 1 UI-Designer:in, 1 Scrum-Master, 1 Buildmanager als Mindestanforderung mit entsprechenden Leistungsnachweisen
Anforderungen der geforderten Personalprofile (s. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit), Konzeption des Ressourcenmanagements, 2 Referenzen; Bestätigung, dass ausreichend qualifizierte Personen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD9Y1YLJ6VVT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland