Lieferung und Implementierung von IT-Sicherheits-Hardware und –Software (Firewall) für das Landratsamt Esslingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plochingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Implementierung von IT-Sicherheits-Hardware und –Software (Firewall) für das Landratsamt Esslingen
Die beim Landratsamt eingesetzte IT- Sicherheits- Hard- und -Software hat das Ende des Lebenszyklus erreicht und muss nun erneuert werden. Das Landratsamt Esslingen muss neue Firewalls kaufen. Hierbei handelt es sich einmal um eine Firewall, die den Übergang in das freie Netz (Internet) überwacht und eine, die den Schutz für das Data Center bietet.
Landratsamt Esslingen
Am Aussichtsturm 5
73207 Plochingen
Die beim Landratsamt eingesetzte IT- Sicherheits- Hard- und -Software hat das Ende des Lebenszyklus erreicht und muss nun erneuert werden. Das Landratsamt Esslingen muss neue Firewalls kaufen. Hierbei handelt es sich einmal um eine Firewall, die den Übergang in das freie Netz (Internet) überwacht und eine, die den Schutz für das Data Center bietet.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung und Implementierung einer 2 – stufigen Firewall inkl. Wartung und Support sowie inkl. Herstellergarantie auf Grundlage eines EVB-IT Systemvertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Implementierung von IT-Sicherheitslösungen - Hardware und Software - Firewall
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen