Neugestaltung Landratsamt-Areal - Rückbau Hochhaus und Zwischenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 3-212.02-1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Landratsamt-Areal - Rückbau Hochhaus und Zwischenbau
Rückbau Hochhaus und Zwischenbau
Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe
Im Zuge des Neubaus des Gebäudekomplexes des Landratsamt Karlsruhe soll ab Oktober 2023 der Rückbau der letzten verbliebenen Baukörper, Hochhaus und Zwischenbau, im Baufeld 1.2 erfolgen. Der Rückbau erfolgt zunächst bis Oberkante Bodenplatte. Der Ausbau der Fundamente und Bodenplatten erfolgt im Zuge der Baugrubenherstellung und ist nicht Bestandteil dieses Vorhabens.
Der Auftragsumfang beinhaltet folgenden wesentlichen Leistungsumfang:
- Allgemeine und spezifische Baustelleneinrichtung für alle zu erbringenden Leistungen
- vorlaufende Entkernung und Schadstoffsanierung der Gebäude "Hochhaus" und "Zwischenbau"
sowie der vorgelagerten Kellerbereiche "Heizkeller" und "Ölkeller"
- Rückbau der Gebäude bis Niveau Bodenplatte (Zwischenbau, Heiz- und Ölkeller) bzw. obere Fundamentplatte (Hochhaus)
- Entsorgung sämtlicher anfallender Abfälle
In allen Bereichen der abzubrechenden Gebäudeteile sind schadstoffbelastete Materialien verschiedener Qualität vorhanden, darunter fest- und schwachgebundene Asbestverwendungen (u. a. Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Gipsmanschetten, Brandschutzklappen, technische Textilien in Form von Schnüren, Abdichtungsbahnen der Dächer, Kellerbereiche und Bodenaufbauten, Flachdichtungen, Dichtstoffe und Spritzasbest), KMF-haltige Materialien (u. a. Dämmungen der Rohre und Kanäle, Trittschalldämmungen, Dämmungen von Leichtbauwänden und Decken), PAK-belasteten Materialien (u. a. Parkettkleber usw.) und PCB-belastete
Verwendungen (u. a. Fugendichtstoffe, usw.).
Die Schadstoffsanierung betrifft auch die Abdichtung der Kellerdecken der vorgelagerten Keller.
Der Rückbau ist unter Beachtung der statischen Belange der abzubrechenden Gebäude sowie der Umgebung durchzuführen. Zu beachten ist außerdem die sensible innerstädtische Umgebung (Wohnbebauung), der Baustellenbetrieb in den angrenzenden Baufeldern 1.1 Ost, 1.1 West und 2 (Rückbau-, Tiefbau- Baugruben- und Rohbauarbeiten) sowie die eingeschränkten Platzverhältnisse. Für den Rückbau des Hochhauses ist das Stellen eines vollflächigen Fassadengerüstes sowie eines Turmdrehkrans erforderlich.
Sämtliche anfallenden Abfälle (gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, mineralisch und nicht mineralisch) sind fortlaufend zur Rückbaumaßnahme zu entsorgen.
Überschlägige Gesamtmenge bzw. -umfang Schadstoffsanierung und Rückbau:
1. Hochhaus
- Gebäudebreite: ca. 15,0 m
- Gebäudelänge: ca. 41,0 m
- Gebäudehöhe GOK (Boden EG) - OK Attika (ohne Technikräume und Antennen): ca. 72,5 m
- Gesamtgebäudehöhe OK Fundamentplatte - OK Flachdach Technik: ca. 76,5 m (zzgl.
Antennen)
- Geschosshöhen:
o Keller: ca. 3,7 m
o Erdgeschoss: ca. 5,5 m
o 1.-18. Obergeschoss: ca. 3,1 m
o 19.-20. Obergeschoss: ca. 3,3 m
2. Zwischenbau
- Gebäudebreite: ca. 16,0 m
- Gebäudelänge: ca. 62,0 m
- Gesamtgebäudehöhe OK Bodenplatte - OK Flachdach: ca. 8,5 m
3. Heizkeller
- Gebäudebreite: ca. 10,5 m
- Gebäudelänge: ca. 40,0 m
- Gebäudehöhe OK Bodenplatte - OK Decke ca. 7,0 m
4. Ölkeller
- Gebäudebreite: ca. 9,5 m
- Gebäudelänge: ca. 27,5 m
- Gebäudehöhe OK Bodenplatte - OK Decke ca. 4,5 m
5. Überschlägiger Abbruchumfang
Alle Schadstoffsanierungstätigkeiten werden in mehreren Sanierungsbereichen durchgeführt. Dies sind u.a.:
- Ausführungsplanung Fassadengerüst sowie Aufstellen und Vorhalten von ca. 8.000 m²
Fassadengerüst (Fassadenfläche) inkl. staubdichter und witterungsfester Bekleidung für
Sanierungstätigkeiten im Außenbereich/Fassadenbereich
- Ausführungsplanung Turmdrehkran sowie Aufstellen und Betreiben eines ca. 85 m hohen
Turmdrehkrans
- Demontage von ca. 5.000 m² asbesthaltigen Abdichtungsbahnen (mehrere Schichten) inkl. der
Trennung von Glasschaumdämmungen sowie asbesthaltigen Vergussmassen/Kleberschichten
auf dem Betonuntergrund der Flachdach- und Kellerdeckenflächen
- Demontage von ca. 1.700 lfm asbesthaltigen Dichtstoffen im Fassadenbereich
- Demontage von ca. 120 asbesthaltigen Brandschutzklappen
- Demontage von ca. 2.700 Stk. asbesthaltigen Flachdichtungen
- Demontage von ca. 2.500 m² asbesthaltigem Fliesenkleber im Fassadenbereich
- Demontage von ca. 7.500 m² Gipsplatten der abgehängten Decke mit asbesthaltigen
Spachtelmassen
- Demontage von ca. 5.000 m² asbesthaltigem Putz
- Demontage von ca. 6.000 m² asbesthaltigen Bitumenabdichtungsbahnen und
Schwarzanstrichen
- Demontage von ca. 7.000 lfm asbesthaltigen Gipsbinden an Rohrleitungen
- Demontage von ca. 15.600 lfm PCB-haltigen Dichtstoffen im Fassadenbereich
- Demontage von ca. 9.200 m² KMF-Auflagen auf Abhangdecken
- Demontage von ca. 5.500 m² KMF-Dämmungen in Trockenbauwänden
schalldämmend
: - 3 von 5
- Demontage von ca. 4.200 m² KMF-Fassadendämmung
- Demontage von ca. 14.000 lfm KMF-haltiger Dämmungen an Rohrleitungen, Kanälen und
Behältern
- Demontage von ca. 9.000 m² Estrich inkl. KMF-haltiger Trittschalldämmungen
- Demontage von 4.000 m² KMF-haltigen Schalldämmungen
- Organisation und Durchführung von ca. 125 Stk. Raumluftmessungen für Asbest zur Aufhebung
der Schutzmaßnahmen in verschiedenen Bereichen
- Reinigung von ca. 19.000 m² Sanierungsbereiche Asbest
- Abbruch von ca. 7.000 m³ (feste Masse) Bausubstanz verschiedener Qualität (Stahlbeton,
Mauerwerk, usw.)
- Abbruch von ca. 40.000 m³ umbauter Raum Stahlbaufachwerkkonstruktion (Hochhaus)
- Entsorgung von ca. 1.100 Tonnen asbesthaltiger Abfälle verschiedener Qualität
- Entsorgung von ca. 500 Tonnen alter Mineralwolle (KMF)
- Entsorgung von ca. 3 Tonnen PCB-haltiger Abfälle
- Entsorgung von ca. 260 Tonnen Altholz A IV
- Entsorgung von ca. 12.000 Tonnen Stahlbetonbruch verschiedener Qualität
- Entsorgung von ca. 3.000 Tonnen Bauschutt verschiedener Qualität und Zusammensetzung
- Entsorgung von ca. 1.700 Tonnen Gipsabfälle sowie Leichtbaustoffe
- Entsorgung von ca. 850 Tonnen Stahl
- Entsorgung von ca. 200 Tonnen Glas
- Entsorgung von ca. 100 Tonnen Bituminöser Abfälle
- Entsorgung von ca. 1.500 Tonnen Bodenaushub
Ein Teilnahmeantrag, der die Mindestanforderungen aus der Anlage A01 "Teilnahmebedingungen und Mindestandorferungen sowie Baubeschreibung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren" der Teilnahmewettbewerbsunterlagen nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen,
findet nicht statt.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggfs. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden .
Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Hierzu wird auf die Anlage A01 "Teilnahmebedingungen und Mindestanforderungen sowie Baubeshreibung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren" der Teilnahmewettbewerbsunterlagen sowie auf den Abschnitt III "Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben der Bekanntmachung" der Bekanntmachung verwiesen.
Alle Bewerber, die die formalen Anforderungen sowie die Teilnahmebedingungen und Mindestanforderungen aus der Anlage A01 "Teilnahmebedingungen und Mindestanforderungen sowie Baubeschreibung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren" der Teilnahmewettbewerbsunteralgen erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots ausgewählt und damit am weiteren Verfahren beteiligt werden. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, behält sich der Auftraggeber gem. § 3b Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A EU vor, das Verfahren ausschließlich mit diesem oder diesen geeigneten Bewerber(n) fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Weitere auf den Auftragsgegenstand bezogene Eignungskriterien und Mindestanforderungen:
1. Nachweis der Zertifizierung des Bieters nach der Entsorgungs-FachbetriebeVerordnung (EfbV) oder entsprechende gleichwertige Zertifizierungen aus dem EUAusland.
- Mindestanforderungen des AG:
- Aktuelle und gültige Zulassung
2. Nachweis der Zulassung des Bieters als Fachbetrieb nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten oder entsprechende gleichwertige Zertifizierungen aus dem EU-Ausland
Mindestanforderungen des AG:
-Aktuelle und gültige Zulassung
3.. Nachweis über die Mitgliedschaft RAL Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. mit
Angabe der erteilten Güteklassen (HA1-HA3, AB und AK) oder entsprechende
Bescheinigungen aus dem EU-Ausland.
Mindestanforderungen des AG:
-Aktuelle und gültige Zulassung
Nr. 1.
§ 6a EU Nr. 2a VOB/A - die Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder
gegebenenfalls den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
Nr. 2.
§ 6a EU Nr. 2b VOB/A - die Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich
vorgeschrieben ist.
Alle geforderten Angaben sind vom Bewerber und allen Nachunternehmern zu machen sowie allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen
- Eigenerklärung zum Umsatz im Bereich Rückbau und Schad-/ Gefahrstoffsanierung in baulichen und technischen Anlagen (keine Altlastensanierung) in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen
Mindestanforderungen zu Nr. 1:
- Gültige Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
[Betrag gelöscht] Euro für Personen-/Sach- und Vermögensschäden und
[Betrag gelöscht] Euro für Umweltschäden sowie
[Betrag gelöscht] Euro für Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder
asbesthaltige Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Mindestanforderungen zu Nr. 2:
- Mindestumsatz im Bereich Rückbau und Schad-/Gefahrstoffsanierung in baulichen und technischen Anlagen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im
Durchschnitt 10 Mio. netto pro Jahr (bei Bewerbern mit Nachunternehmern: Summe
Bewerber + Nachunternehmer).
Nr. 1.
§ 6a EU Nr. 3a VOB/A - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten
bis zu zehn abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Nr. 2.
§ 6a EU Nr. 3b VOB/A - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen
Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Nr. 3.
§ 6a EU Nr. 3c VOB/A - die Beschreibung der technischen Ausrüstung und
Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
Nr. 4.
§ 6a EU Nr. 3g VOB/A - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Mindestanforderungen zu Nr. 1:
- Zwei mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte mit Erfüllung folgender
Kriterien:
- Rückbau Hochhaus > 50 m Höhe,
- Auftragsvolumen > 5.000.000 € netto (die Gesamtsumme der Entsorgungsleistungen ist gesondert auszuführen)
- vergleichbare Komplexität bei Schad-/ Gefahrstoffsanierung mit einem Personaleinsatz von mindestens 15 Beschäftigten/Tag für die Teilleistungen Entkernung/Gebäudeschadstoffsanierung;
- es können Referenzen aus dem Zeitraum von 2012 bis 2022 benannt werden (in
Ausführung oder abgeschlossen).
- Die Referenzprojekte müssen auf maximal 5 DIN A4-Seiten je Referenz jeweils die
folgenden Angaben enthalten, um gewertet zu werden (Vergleichbarkeit vorausgesetzt):
- Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Fotos, aus der die
Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht, insbesondere
Angaben zur Art der Anlage, zu den Schadstoffbelastungen und Entsorgungsumfang
- Gesamtbaukosten inkl. Unterteilung der Auftragssumme in Teilsummen zu:
Entkernung/Schadstoffsanierung, Gebäudeabbruch, Entsorgung
- Leistungsumfang
- Leistungszeitraum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten
- Projektleiter beim Bewerber
- Projektinformationen, die über die je Referenz geforderte 5 DIN A4-Seiten (zzgl. Fotos) hinausgehen sind nicht erwünscht und werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
Mindestanforderungen zu Nr. 2:
Folgende Angaben sind vom Bewerber bzw. Bietergemeinschaften und allen
Nachunternehmern zu machen
- Eigenerklärung/ Bestätigung über eine frei verfügbare Personalkapazität von
mindestens 20 Mitarbeitern (inkl. Nachunternehmer) für Entkernung und
Gebäudeschadstoffsanierung, welche auf der Baustelle gleichzeitig eingesetzt werden
und eine erforderlich arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß den
Grundsätzen G40 besitzen (Einsatz in Schwarzbereich für Asbestsanierung) vorweisen
können
-Eigenerklärung/ Bestätigung des Einsatzes der Sachkundigen gemäß TRGS 519 Anlage 3, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen: mindestens 10% der auf der Baustelle eingesetzten Gesamtbeschäftigten
- Eigenerklärung/ Bestätigung des Einsatzes der Sachkundigen nach DGUV Regel 101-
004/TRGS 524, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen: mindestens 10% der auf
der Baustelle eingesetzten Gesamtbeschäftigten
Mindestanforderungen zu Nr. 3:
- Erläuterungen zum Qualitätsmanagement
- Erläuterungen zur Arbeitsschutzorganisation
Mindestanforderungen zu Nr. 4:
- Personalstand der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den Bereichen Rückbau und Schad-/ Gefahrstoffsanierung in baulichen und technischen Anlagen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln und mind. nachfolgenden Kategorien ausgewiesen:
- Facharbeiter für Gebäudeschadstoffsanierung mit erforderlichen
arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
- Poliere/ Vorarbeiter mit erforderlichen arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen
- Maschinisten
- Bauleiter
- Bürokräfte
Die Anlage A01 "Teilnahmebedingungen und Mindestanforderungen sowie Baubeschreibung zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren" der Teilnahmewettbewerbsunterlagen ist maßgebend.
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. Bietergemeinschaft, Teile der Leistung an Nachunternehmer weiterzuvergeben, hat er in seiner Bewerbung darzulegen, für welche Teile der Leistung dies der Fall ist und welche Unternehmen er dafür heranziehen will. Mit dem Teilnahmeantrag sind die geforderten Eignungsnachweise auch für die Nachunternehmer bezogen auf ihren Leistungsanteil sowie ein Nachweis (z.B. Verpflichtungserklärung) darüber vorzulegen, dass dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu IV.1.5) Angaben zur Verhandlung (nur für Verhandlungsverfahren):
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Ergänzung:
Sollte der Auftraggeber von diesem Recht bnicht Gebrauch machen, so behält er sich vor, nach § 3b Abs. 3 Nr. 6,8 ff. EU VOB/A vorzugehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.