Vergabe Finanzsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: S-SPROCK-2023-0024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprockhövel
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprockhoevel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Finanzsoftware
Vergabe der Finanzsoftware einschließlich Implementierung, Schulung und Lizenzen für 3 Jahre
Rathaus der Stadt Sprockhövel
Rathausplatz 4
45549 Sprockhövel
Implementierung, Schulung, Lizensierung und Support einer Finanzsoftware für 3 Jahre fest mit Verlängerungsoptionen
Verlängerung mit Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Festlaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre
Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre
Referenzen
Erforderlich sind vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen im Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2022 erbracht wurden (Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Abschluss der Implementierung).
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Softwarelösung für mindestens zwei Kommunen mit folgenden Bausteinen:
-Zulassung durch die gpa NRW gem. § 94 Abs. 2 GO NRW
-Geschäftsbuchhaltung
-Haushaltsplanung
-Verarbeitung und Berechnung von kommunalen Steuern und Abgaben
-Vollstreckungswesen
-Anlagenbuchhaltung
-Darlehensverwaltung
-Liegenschaftsmanagement
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden; oder
mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.