RV Kartierung GS u. BW 2023 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 54;1001208962;EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Kartierung GS u. BW 2023 - 2027
Das LANUV beabsichtigt für die Jahre 2023 - 2027 einen Rahmenvertrag für Kartierungen zur Aktualisierung der Gewässerstruktur und der Bauwerke in NRW für Fließgewässer bzw. Fließgewässerabschnitte in Auftrag zu geben. Begründet ist dies mit der Anforderung aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Artikel 4 in Verbindung mit Anhang V 1.3.4, die eine Überwachungsfrequenz von 6 Jahren für die Qualitätskomponenten "Durchgängigkeit" und "Morphologie" festlegt.
NRW verschiedene NRW
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Organisation und die Durchführung der Kartierungen zur Aktualisierung der Gewässerstruktur und der Bauwerke für Fließgewässer, -abschnitte in NRW mit einem Einzugsgebiet > 10 Km2 im Zeitraum 2023 - 2027.
Gemäß dem LANUV Arbeitsblatt 18 (3. Auflage, 2023) kann die Kartierung das ganze Jahr durchgeführt werden, sofern der Wasserstand "deutlich" unter Mittelwasserstand liegt. Abweichend von dieser Festlegung ist die ausgeschriebene Kartierung für die jeweiligen Jahre im Zeitfenster Mitte Oktober bis Ende April durchzuführen.
Für die Qualitätssicherung sind im ersten Kontingent (ab Oktober 2023) für ca. 50 Fließkilometer die Gewässerstruktur einschließlich ca. 150 Bauwerke bis spätestens Mitte November 2023 vorab zu kartieren.
Die zu kartierenden 50 Fließkilometer sind der Anlage_01 (1. Kontingent) zu entnehmen; deren konkrete Bearbeitung ist mit dem Auftraggeber (AG) im Kick-Off-Termin abzusprechen.
Die erfassten Daten der Gewässerstruktur und der Bauwerke der ersten 50 km des 1. Kontingentes werden vom AG einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.
Bei zufriedenstellender Plausibilitätsprüfung durch den AG kartiert der/die Auftragnehmer (AN) in folgendem Umfang:
- 2023/24 (restliche Kilometer des 1. Kontingents),
- 2024/25 (2. Kontingent) und
- 2025/26 (3. Kontingent)
- 2026/27 (4. Kontingent)
jeweils Kontingente in der Größenordnung von ca. 300 - 500 Fließkilometern mit den dort vorhandenen Bauwerken (Größenordnung ca. 900 - 1800 Bauwerke). Der/Die AN erhält vom AG für das 2., 3. und 4. Kontingent jeweils vor Beginn der Geländearbeiten eine Liste mit den zu kartierenden Fließgewässerkilometern und der Bauwerke.
Das Zeitfenster für die Kartierungen (Mitte Oktober bis Ende April) ist vom AN einzuhalten. Ziel ist es, das 4. Kontingent für die Kartierung der Gewässerstruktur und der Erfassung der Bauwerke im Frühjahr 2027 abzuschließen.
Für die Kontingente 2, 3 und 4 lässt sich zurzeit kein regionaler, abgegrenzter Raum zu Ein-zugsgebieten oder Typologien der zu kartierenden Fließgewässerabschnitte definieren.
Für die Fließgewässerabschnitte sind die Gewässerstruktur und die Bauwerke im Rahmen einer Begehung vor Ort entsprechend den Vorgaben der genannten Kartieranleitungen zu kartieren und unter Berücksichtigung der Vorgaben zum Datenschutz mit Fotos zu dokumentieren (LANUV-Arbeitsblätter 18, 3. Auflage und 38). Im Anschluss an die Erfassung vor Ort, sind die Daten auf einen PC des/der AN zu übertragen und durch die mitgelieferter PC-Software einer Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.
Die geprüften Daten werden dem Auftragnehmer auf Datenträger (externe Festplatte) zur Verfügung gestellt (Anlage_13).
Das Datenformat für die Datenlieferung wird vom AG durch die bereitgestellte Software vor-gegeben. Andere Datenformate sind nicht zulässig (Anlage_13).
Innerhalb einer angemessenen Frist prüft der AG die vom/von der AN gelieferten Kartierdaten und Fotos. Ergeben sich bei dieser Plausibilitätskontrolle durch den AG Beanstandungen, hat der/die AN die zeitnahe Nachbearbeitung mit dem AG abzustimmen und sicherzustellen (An-lage_13).
Die erfassten Daten sind vom AN bis zur vollständigen Schlussabnahme zu sichern.
Qualitätssicherungsmaßnahmen:
Der AG nimmt stichprobenhaft an Kartierungen des/der AN teil. Der AN stellt hierzu die Erreichbarkeit im Feld sicher, um auch kurzfristige Teilnahmen zu ermöglichen. Darüber hinaus behält sich der AG vor, Vergleichskartierungen durchzuführen.
Im Bedarfsfall hat zur Qualitätssicherung vor Kartierbeginn am betreffenden Fließgewässer eine Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde zu erfolgen. Diese kann auf Wunsch an der Kartierung teilnehmen.
Das Kartierpersonal ist dem AG vor Beginn der Kartierarbeiten im Gelände namentlich vorzustellen (s. Nr. 3.1 der Leistungsbeschreibung).
Ausgeschlossen von der Kartierung sind studentische Hilfskräfte oder Personen mit abgeschlossener Ausbildung ohne praktische Erfahrung in der Gewässerstrukturkartierung und der Erfassung von Bauwerken.
Eingesetzte Mitarbeiter/innen dürfen auf dem Kartierbogen der Geländeerfassung bei einer büro-internen Datenqualitätssicherung im Beach Desktop nicht durch den Namen der Person überschrieben werden, die für die Erfassungsdaten verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DIE GEWÄSSER-EXPERTEN!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gewaesser-experten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1YQEQQV6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]