8/5118/S0843 - Unterhaltsreinigung (ohne Fenster) und Fensterreinigung Ummendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 6002469559-BwDLZ Ulm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
8/5118/S0843 - Unterhaltsreinigung (ohne Fenster) und Fensterreinigung Ummendorf
Abschluss eines Unterhaltsreinigungsvertrages und Fensterreinigungsvertrages für das Instandsetzungszentrum Ummendorf über die Dauer von 4 Jahre gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen.
Unterhaltsreinigung
Instandsetzungszentrum 12 Ummendorf, Biberacher Str. 83, 88444 Ummendorf
Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Unterhaltsreinigung (ohne Fenster) in der Liegenschaft Instandsetzungszentrum 12 Ummendorf über die Dauer von 4 Jahren gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen.
Fensterreinigung
Instandsetzungszentrum 12 Ummendorf, Biberacher Str. 83, 88444 Ummendorf
Abschluss eines Vertrages über die Durchführung der Fensterreinigung in der Liegenschaft Instandsetzungszentrum 12 Ummendorf über die Dauer von 4 Jahren gemäß den Vorgaben der Vertragsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller (nicht älter als 12 Monate zum Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Unternehmensniederlassung
- Eigenerklärung VO-2022 Sanktionen
- Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bei einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 € ohne Umsatzsteuer gem. § 6 Abs. 1 WRegG, wird von der Vergabestelle angefordert
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakulativer Ausschlussgründe, (B-V 034)
- Eigenerklärung Tariftreue
Der Zutritt zu Bundeswehr-Liegenschaft Ummendorf kann nur von Reinigungskräften, welche eine erfolgreich abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Stufe 2 (bspw. Ü2-SabSchutz) vorweisen, gewährt werden. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Personaleinsatzplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.
evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne
Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind
die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der
Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten,
werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und
müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst
Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des
Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen
werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der
Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein.
Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-
Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post
oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein.
Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-
Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post
oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot
nicht beigefügt werden.
- Es wird eine Ortsbesichtigung empfohlen, die Nichtteilnahme ist jedoch kein
Ausschlussgrund.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit