Displays inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 1488-MP-Displays inkl. Zubehör
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Displays inkl. Zubehör
Die BWI GmbH (im Folgegenden:BWI) erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung von Displays im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV mit einem geschätzten Auftragswert von ingesamt 3.430.941,00 Euro (Obergrenze: 5.146.411,50 Euro) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren, bei einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und der Möglichkeit von zwei Verlängerungen um 12 Monate, abgeschlossen.
Los 1: Beschaffung von Displays für den Service Video (im Ziel- und Eigenbetrieb) in unterschiedlichen Größen inklusive Zubehör und Gewährleistungsverlängerung. Die Displays erfordern eine Kompatibilität zu Cisco Geräten.
Los 2: Vereinheitlichung der Ausstattung des UHD (User Help Desk) Eigenbetrieb für erweitertes Aufgabenfeld beim Kunden gemäß DFW mit Curved Displays.
Display inkl. Zubehör
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
zwei Optionen über je 12 Monate
Das Preisblatt für Los 2 enthält optionale Leistungen ,welche
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 2.984.857,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von zwei Jahren Vertragslaufzeit zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftrag-geber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 4.477.285,50 Euro.
Curved Displays inkl. Zubehör
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die im Preisblatt aufgeführten Leistungspositionen enthalten optionale Positionen.
Diese Positionen beziehen auf ein Teil des Zubehörs für die anzuschaffenden Curved Displays sowie der Analyse- und Unterstützungsleistungen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 430.000,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von zwei Jahren Vertragslaufzeit zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Aurtragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 645.000,00 Euro.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-183ac00108e-7d0ef9b9be66c0d1
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-183ac00108e-7d0ef9b9be66c0d1
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-183ac00108e-7d0ef9b9be66c0d1
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine
Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten
Personals nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die
förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) vor.
Ebenfalls müssen Verpflichtungserklärung auf Einhaltung des
MiLoG und die Erklärung zur Sanktions-VO abgeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zur Umsetzung der
SanktionsVO mit dem Angebot einzureichen (siehe
BB_LW_Anl. 2).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.