Rahmenvertrag über die Einrichtung eines Last- und Lademanagement Systems (LMS) für eBusse in fünf Betriebshöfen der Rheinbahn AG
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Einrichtung eines Last- und Lademanagement Systems (LMS) für eBusse in fünf Betriebshöfen der Rheinbahn AG
Einführung eines Last- und Lademanagement-Systems, abgekürzt LMS-System, auf den Betriebshöfen der Rheinbahn AG zur Unterstützung und Optimierung des Einsatzes von Elektrobussen.
Die Rheinbahn AG beabsichtigt die Beschaffung der Software zur Umsetzung des in der Leistungsbeschreibung und im Angebot des Auftragnehmers näher beschriebenen Last- und Lademanagement-Systems sowie der zur Erreichung der damit verfolgten Ziele erforderlichen Leistungen, einschließlich Impuls-IP-Wandler (Hardware) für die Messung des aktuellen Stromverbrauchs pro Betriebshof, Projektierung, Softwarepflege sowie Beratungs- und Schulungsleistungen.
Nach Ablauf der genannten Mindestlaufzeit von 96 Monaten verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 144 Monaten nach Zuschlagserteilung.
1. Vertragsverlängerungsoption (siehe II.2.7)
2. Weitere fachliche Optionen gem. Leistungsbeschreibung - im Einzelnen:
O1: Preise Lizenzen für die ersten 20 Ladepunkte, bzw. ab dem 21. Ladepunkt
O2: Aufzeichnung der Energieverbräuche je Unternehmen (Rheinbahn, Subunternehmer) für den behördlichen Nachweis (z. B. Zollamt) an Ladepunkten im Betriebshof und auf der Strecke
O3: Schnittstelle zum eBMS, um Resetanforderung an die Ladesäulen vom eBMS entgegennehmen und an die Ladesäulen weitergeben
O4: Schnittstelle VDV 463 zum ITCS zur Übertragung Ladestatus und Störungen
O5: Schnittstelle VDV 463 zum ITCS zur Übertragung von Ladeanforderungen vom ITCS an die Schnellladesäulen an den Unterwegshaltestellen
O6: Schnittstelle VDV 463 zum ITCS, um Resetanforderung an die Unterwegsladesäulen vom ITCS entgegennehmen und an die Unterwegsladesäulen weiterzugeben
O7: Berücksichtigung von zeitlich unterschiedlichen Tarifen
O8: Update Default-Ladepläne der Ladesäulen
O9: Schnittstelle VDV 463 zum eBMS zur Übertragung von Ladeanforderungen vom eBMS an die Schnellladesäulen an den Unterwegshaltestellen
Hinzu kommen vier weitere Optionen bezgl. der Einrichtung und des Tests von Schnittstellen (siehe LV, IK I - 3.8, 3.10-3.12) sowie ggf. zusätzliche Abstimmungen mit der Rheinbahn oder Dritten (siehe LV, IK I - 3.17)
Eine Mindestabnahme der im Leistungsverzeichnis angegebenen Leistungspositionen wird zugesagt, d.h. eine Abnahmeverpflichtung entsteht dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag für die Anbindung von 32 eBussen im Betriebshof Heerdt sowie die Anbindung von mindestens zehn Brennstoffzellenbussen im Betriebshof Lierenfeld.
Hierzu gehören im Wesentlichen sämtliche LV-Positionen, die zur Einrichtung des Gesamt-Systems erforderlich sind, diejenigen für die beiden Betriebshöfe Heerdt und Lierenfeld im Speziellen sowie solche Positionen, deren Anzahl abhängig von der auf dem jeweiligen Betriebshof verkehrenden Anzahl der Busse ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise
- Mindestjahresumsätze des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils netto) / Geschäftsjahr: mind. € 2,0 Mio. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, mind. € 1,5 Mio. im vorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
- Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2.500.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall
- Referenzen: Die unten genannten Mindestanforderungen (1) bis (4) sowie (4) a) bis d) müssen zwingend realisiert worden sein. Die Realisierung muss nicht, kann jedoch innerhalb eines Projektes erfolgt sein. Es ist aber ausreichend, wenn der Bewerber die geforderten Funktionen in unterschiedlichen Projekten realisiert hat.
Die Referenzenprojekte müssen in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden sein – es gilt das Abnahmedatum, Stichtag ist der Submissionstermin. Hierzu kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft den u. a. Referenzvordruck so oft vervielfältigen, wie erforderlich.
Projekte können dabei für unterschiedliche Auftraggeber realisiert worden sein.
Mindestanforderungen:
(1) Realisierung mindestens eines Last- und Lademanagementprojektes mit einer bidirektionalen Schnittstelle VDV 463 zu einem Betriebshof Management Systems (BMS) oder Intermodal Transport Control System (ITCS). Von dem BMS oder ITCS werden Soll- und Istdaten (Abstellpositionen) sowie der SOC der eBusse an das Last- und Lademanagementsystem übermittelt. Das Last- und Lademanage-mentsystemsystem berechnet daraus Ladepläne und aktualisiert diese in Echtzeit beim Andocken an die Ladepunkte. Seitens des Last- und Lademanagements erfolgen in Echtzeit Rückmeldungen an das BMS oder ITCS über Ladezustand, Ladedauer sowie Störungen. Das System muss abgenommen sein.
(2) Realisierung mindestens eines Last- und Lademanagement Projektes mit einer Schnittstelle zu Ladesäulen gemäß OCPP-Schnittstelle (mindestens Stand Version 1.6). Die Schnittstelle muss seit mindestens 3 Monaten in Wirkbetrieb sein, d.h. vom Betreiber der Ladesäulen genutzt werden.
(3) Realisierung mindestens eines Last- und Lademanagement Projektes, bei dem mindestens 20 Ladesäulen integriert sind und angesteuert werden. Die Umsetzung muss seit mindestens 3 Monaten in Wirkbetrieb sein, d.h. vom Betreiber der Lade-säulen genutzt werden.
(4) Realisierung mindestens eines Last- und Lademanagement Projektes, bei dem folgende Eingangsgrößen Berücksichtigung finden (Nennung von mehreren Pro-jekten ist zulässig):
a) Vorgabe der Ausfahrzeit aus Betriebshöfen (Umlaufbeginn)
b) Ziel-SoC (=Ziel Ladezustand) zur Ausfahrzeit
c) Stellplatz / Ladepunkt
d) Vorkonditionierung (Aufwärmen der Fahrgastzelle vor Ausfahrt aus Btf im Winter) und / oder Vorkonditionierung (Kühlung der Fahrgastzelle vor Ausfahrt aus Btf im Sommer)
Die Funktionen a) bis d) müssen abgenommen sein.
(3) Realisierung mindestens eines Last- und Lademanagement Projektes, bei dem mindestens 20 Ladesäulen integriert sind und angesteuert werden. Die Umsetzung muss seit mindestens 3 Monaten in Wirkbetrieb sein, d.h. vom Betreiber der Lade-säulen genutzt werden.
(4) Realisierung mindestens eines Last- und Lademanagement Projektes, bei dem folgende Eingangsgrößen Berücksichtigung finden (Nennung von mehreren Pro-jekten ist zulässig):
a) Vorgabe der Ausfahrzeit aus Betriebshöfen (Umlaufbeginn)
b) Ziel-SoC (=Ziel Ladezustand) zur Ausfahrzeit
c) Stellplatz / Ladepunkt
d) Vorkonditionierung (Aufwärmen der Fahrgastzelle vor Ausfahrt aus Btf im Winter) und / oder Vorkonditionierung (Kühlung der Fahrgastzelle vor Aus-fahrt aus Btf im Sommer)
Die Funktionen a) bis d) müssen abgenommen sein.
- Als Sicherheit für die vertragsgemäße, insbesondere fristgerechte Ausführung der Leistungen, auch im Hinblick auf Schadensersatz-, Bereicherungs- und Vertragsstrafenansprüche ist eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft gem. beigefügtem Muster Bürgschaft_Vertragserfüllung Rheinbahn AG eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, zugelassenen Kreditinstituts (Großbank) oder eines Kreditversicherers i. H. v. 5 % des vereinbarten Nettoauftragswertes zu stellen.
- Nach Abnahme der Leistungen ist eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft gem. beigefügtem Muster Bürgschaft_Mängelansprüche Rheinbahn AG“) eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, zugelassenen Kreditinstituts (Großbank) oder eines Kreditversicherers i. H. v. 5 % der Nettoschlussrechnungssumme als Sicherheit für Mängelansprüche zu überreichen.
- Für Vorauszahlungen hat der Auftragnehmer als Sicherheit eine Bürgschaft nach den inhaltlichen Anforderungen des beigefügten Musters Bürgschaft_Vorauszahlung Rheinbahn AG in Höhe des Bruttowertes der Vorauszahlung zu stellen.
Siehe Vergabeunterlagen!
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber hat erhebliche Aufwendungen bei der Entwicklung des Vertragsgegenstandes, so dass die Investitionen sich erst nach längerer Zeit amortisieren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk-internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk-internet/vergabekammer/index.html