Kulturraffinerie K714 | Malerarbeiten 1 Referenznummer der Bekanntmachung: VE 181
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.monheimer-kulturwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kulturraffinerie K714 | Malerarbeiten 1
Der Auftraggeber plant, die alte Shell-Fassabfüllanlage zu einer multifunktionalen Veranstaltungshalle umzubauen ("Kulturraffinerie K714"). Das historische Gebäude soll seinen Industriecharme behalten, während modernste Bühnentechnik und eine Gastronomie mit Rheinblick einzieht. In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 181 - Malerarbeiten 1.
40789 Monheim am Rhein
Das Gewerk VE 181 - Malerarbeiten 1 gehört zum Bauvorhaben Kulturraffinerie, für das Boden-, Wand- und Deckenbeschichtungen nach den Rohbauarbeiten und vor der Installation der Haustechnik benötigt werden.
Es handelt sich beispielsweise um TGA-Bodenbeschichtungen,
ableitfähige Bodenbeschichtungen, bewitterbare Bodenbeschichtung (OS 8), Sprinklertankbeschichtung, Malerarbeiten mit Dispersionsfarbe und Hydrophierung von Stahlbetonwänden.
Die Einzelheiten sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT6S9R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.