ObjPl Gebäude - Erweiterung Wiehagenschule Referenznummer der Bekanntmachung: 57/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werne.de/de/rathaus/stadtverwaltung/dezernate/kommunalbetrieb.php
Abschnitt II: Gegenstand
ObjPl Gebäude - Erweiterung Wiehagenschule
Der Kommunalbetrieb plant am Standort der Wiehagenschule bis zum Schuljahr 2025 / 2026 einen Erweiterungsbau zu errichten, da für die städtische Grundschule mit einer derzeitigen 4-Zügigkeit laut Schulentwicklungsplan ab dem Schuljahr 2023 / 2024 ein zusätzlicher fünfter Zug prognostiziert wird.Der zu errichtende Erweiterungsbau ist vorbehaltlich des Rückbaus der bestehenden Einfach-Turnhalle sowie auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu planen.Die vorhandene Schulhoffläche darf durch die Errichtung des Schulneubaus nicht signifikant verkleinert werden. Um dies zu gewährleisten, wird die vorhandene Einfachturnhalle vor Baubeginn durch den Auftraggeber zurückgebaut. Entsprechend kann die aktuell durch die Turnhalle überbaute Fläche mit in die Entwurfsplanung des Neubaus einbezogen werden. Im ersten 1. Obergeschoss ist für die fußläufige Verbindung zwischen Neu- und Altbau ein Verbindungsgang als aufgeständerter Baukörper vorzusehen. Eine mögliche, aufgrund der zukünftigen 5-Zügigkeit notwendige Vergrößerung der Mensaküche sowie des Speisraumes ist im Planungsprozess zu berücksichtigen. Im Falle der Notwendigkeit der Vergrößerung ist sowohl eine Erweiterung der Flächen im Bestandsgebäude als auch die Schaffung dieser Räumlichkeiten im Erweiterungsbau denkbar.Gegenstand der zu erbringenden Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
59368 Werne
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags waren die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI i. V. m. Anlage 10 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Beauftragungsstufe 1: Lph 1-3, Beauftragungsstufe 2: Lph 4-7, Beauftragungsstufe 3: 8).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gpe-projekt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6SV4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland