Baustellenlogistik U81 (VE600) Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-1014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustellenlogistik U81 (VE600)
Baustellenlogistik
Düsseldorf
Baustellenlogistik (VE600) U81/1.BA Flughafen-Freiligrathplatz: Die Stadtbahntrasse U81 / 1. Bauabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 1,9 km. Die Maßnahme schließt nördlich der bestehenden Haltestelle Freiligrathplatz niveaugleich an die Bestandsgleise der Stadtbahnlinie U79 von und nach Duisburg an. Ab hier wird die Trasse der U81 / 1. Bauabschnitt mittig zwischen den ebenerdigen Bestandsgleisen der U79 mit einem Rampenbauwerk auf die Brücke in Hochlage geführt. Auf dieser neuen Brücke über den Nordstern überquert die Trasse in einem weiten Rechtsbogen von Süden in Richtung Osten zunächst die Danziger Straße (B8) und anschließend die BAB A44. Hier schließt ein Dammbauwerk und die Brücke Tor-1 zur Unterführung der Flughafenstraße an. Über eine Rampe werden die Stadtbahngleise von der Brücke wieder ins Straßenniveau der neuen Flughafenstraße herunter geführt. Am westlichen Ende des Gewerbeparks Airport City verläuft die Stadtbahntrasse von der Oberfläche in die Ebene. Teilweise unterhalb der geplanten Flughafenbebauung sowie angrenzend zum bestehenden Hotel und Congress Center wird der neue U-Bahnhof Flughafen Terminal angeordnet und bildet hier den Abschluss des 1. Bauabschnitts. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase. Parallel werden jetzt die Gewerke der technischen Ausrüstung und des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Der Bauherr hat entschieden, dass aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens und der Vielzahl der beteiligten Auftragnehmer, Teile der Baulogistik für die Ausbauphase an einen separaten Auftragnehmer zu übertragen sind. Der Umfang des Auftrags umfasst die Bereitstellung und baubegleitende Durchführung einer Baustellenlogistik für die Phase des Ausbaus. Der Umfang des Auftrags umfasst die Bereitstellung und baubegleitende Durchführung einer Baustellenlogistik für die Phase des Ausbaus. Die Baustellenlogistik beinhaltet im Wesentlichen: - eine Transportlogistik mit Koordination des Transportsystems im Tunnel (2-Wege-Transportgerät wird durch den AG gestellt.), - das Transportmanagement, Online-Anmeldesystem mit Bedienung, - das Ausrüsten und Betreiben der 4 oberirdischen Baustelleneinrichtungsflächen und unterirdischen BE-Flächen des Bahnhofs inklusive Gerüste, Hebezeuge und Bauaufzug, - das Bereitstellen und Betreiben von Containeranlagen, - die Baustellensicherung, Zugangskontrolle und Bewachung, - das Entsorgungsmanagement, - die Baustellenversorgung mit Baustrom und Bauwasser, - das Managen von ober- und unterirdischen Lager-, Montage- und Gerüstflächen, - die Ausführungsplanung und Ausführung der BE-Flächen, Fluchtwege und Verkehrslenkung. Der Ausführungszeitraum der Leistungen umfasst ca. 21 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baustellenlogistik U81 (VE600)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: DE
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.