Lieferung von Schulbüchern für die Siegener Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 072_23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern für die Siegener Schulen
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß § 96 Abs. 1 SchulG/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für das Schuljahr 2023/2024
Los 1
7 Grundschulen und 1 Gesamtschule in Siegen
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß § 96 Abs. 1 SchulG/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für das Schuljahr 2023/2024 für 7 Grundschulen und 1 Gesamtschule in Siegen.
Das tatsächliche Auftragsvolumen kann unter den genannten Beträgen liegen, wenn die Schulen den nach den Bestimmungen der Lernmittelfreiheit zustehenden Betrag nicht ausschöpfen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahmen oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Kommen mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote für den Zuschlag in Betracht, erfolgt ein Losentscheid. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt
Los 2
1 Grundschule, 1 Realschule und 2 Gesamtschulen in Siegen
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß § 96 Abs. 1 SchulG/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für das Schuljahr 2023/2024 für 1 Grundschule, 1 Realschule und 2 Gesamtschulen in Siegen.
Das tatsächliche Auftragsvolumen kann unter den genannten Beträgen liegen, wenn die Schulen den nach den Bestimmungen der Lernmittelfreiheit zustehenden Betrag nicht ausschöpfen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahmen oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Kommen mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote für den Zuschlag in Betracht, erfolgt ein Losentscheid. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 3
2 Grundschulen, 1 Förderschule, 1 Realschule und 1 Gymnasium in Siegen
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß § 96 Abs. 1 SchulG/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für das Schuljahr 2023/2024 für 2 Grundschulen, 1 Förderschule, 1 Realschule und 1 Gymnasium in Siegen
Das tatsächliche Auftragsvolumen kann unter den genannten Beträgen liegen, wenn die Schulen den nach den Bestimmungen der Lernmittelfreiheit zustehenden Betrag nicht ausschöpfen. Die Auftragssumme kann sich ferner durch schulorganisatorische Maßnahmen oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Kommen mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote für den Zuschlag in Betracht, erfolgt ein Losentscheid. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 4
2 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Weiterbildungskolleg mit Teilstandort und 2 Gymnasien in Siegen
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß § 96 Abs. 1 SchulG/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für das Schuljahr 2023/2024 für 2 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Weiterbildungskolleg mit Teilstandort und 2 Gymnasien in Siegen.
Das tatsächliche Auftragsvolumen kann unter den genannten Beträgen liegen, wenn die Schulen den nach den Bestimmungen der Lernmittelfreiheit zustehenden Betrag nicht ausschöpfen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahmen oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Kommen mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote für den Zuschlag in Betracht, erfolgt ein Losentscheid. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Los 5
5 Grundschulen und 2 Gymnasien in Siegen
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß § 96 Abs. 1 SchulG/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für das Schuljahr 2023/2024 für Schulbücher für 5 Grundschulen und 2 Gymnasien
Das tatsächliche Auftragsvolumen kann unter den genannten Beträgen liegen, wenn die Schulen den nach den Bestimmungen der Lernmittelfreiheit zustehenden Betrag nicht ausschöpfen. Die Auftragssumme kann sich weiterhin durch schulorganisatorische Maßnahmen oder durch Änderung des Durchschnittsbetrages durch den Gesetzgeber reduzieren.
Kommen mehrere wirtschaftlich gleichwertige Angebote für den Zuschlag in Betracht, erfolgt ein Losentscheid. Nähere Ausführungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter einen aktuellen Handelsregisterauszug (Ausdruck bzw. Fotokopie des Ausdrucks) oder Fotokopie der Bescheinigung / Erklärung des Bieters über die Eintragung im Berufsregister (u.a. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) vorzulegen.
Von den Bietern ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Das Formular 521 EU befindet sich in den Vergabeunterlagen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist auch von evtl. Nachunternehmen oder Mitgliedern von Bietergemeinschaften zu bestätigen.
Ebenfalls in den Vergabeunterlagen enthalten ist eine Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche. Bieter haben hier zu bestätigen, ob solche Verbindungen bestehen. Falls ja, sind Angaben hierüber zu machen bzw. ggf. in den Ordner "Anlagen zum Angebot" auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Eigenerklärung ist in den Vergabeunterlagen erhalten.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen das Formblatt 234 „Erklärung Bieterarge“ abgeben, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Ebenfalls gefordert sind Angaben zu evtl. Nachunternehmerleistungen im Formblatt 235. Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz ist auf gesondertes Verlangen die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) von den Nachunternehmern vorzulegen. Die Formblätter 235 und 236 sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen nachgefordert werden (§ 56 Abs. 2 VgV).
Es ist eine Eigenerklärung entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 abzugeben, nach der öffentliche Aufträge nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Den Vergabeunterlagen ist die Eigenerklärung beigefügt.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW). Die besonderen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Universitätsstadt Siegen, Zentrale Vergabestelle, Lindenplatz 7, 57078 Siegen
Bieter sind im Öffnungstermin nicht zugelassen (§ 55 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Fragen sind möglichst bis zum 11.05.2023, 10.00 Uhr, auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu stellen. Später eingehende Fragen werden nur beantwortet, wenn dies vergaberechtlich geboten ist.
2) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung durch den Bieter erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantragstellen (siehe § 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]