Fremdüberwachung Deichsanierung Wallach Referenznummer der Bekanntmachung: V003/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdüberwachung Deichsanierung Wallach
Der Deichverband Duisburg-Xanten beabsichtigt den Hochwasserschutz im Kreis Wesel, im Stadtgebiet von Rheinberg, im Bereich der beiden Ortschaften Wallach bis Büderich (Wesel) an die Regeln der Technik anzupassen.
Die rund 4,66 km lange Strecke, davon 1,5 km entlang einer Vorschüttung, verläuft entlang nahezu der heutigen Deichlinie und schließt an beiden Enden an bereits sanierte Deiche an. In dem Abschnitt (Vorschüttung) von ca. 1,5 km sieht die Planung eine Einbindung des bestehenden Deichprofils in den neu geplanten Streckenverlauf mit geringfügigen Veränderungen des Altdeichkörpers vor.
Zur Herstellung eines verbesserten Hochwasserschutzes soll der vorhandene Banndeich grundlegend saniert und für das Bemessungshochwasser BHQ2004 ertüchtigt werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Als Fremdüberwacher sind die Bauausführungen der Erdbauarbeiten im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf zu begleiten.
Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Wallach bis Wesel-Büderich; Rheinstrom-km 806-810,4. linkes Ufer
Die Fremdüberwachung besteht aus:
- Durchführung der Prüfungen auf der Baustelle
- Betreiben eines bodenmechanischen Baustellenlabors (bei täglicher Fremdüberwachung)
- Probenahmen von Materialien zur Durchführung von Eignungs- und Kon-trollprüfungen der maßgebenden Deichbaustoffe für die Querschnittsele-mente:
o Deichlagerverbesserung
o Sporn
o Dichtung
o Stützkern
o Filter
o Flüssigboden (Deichquerungen)
o Tragschicht Deichverteidigungsweg und übrige Deichwege
- Stichprobenartige Begleitung der Aushub- und Separationsarbeiten (z.B. Altdeichböden).
- Probenahme und Veranlassung chemischer Untersuchungen zur Abfall-klassifikation der zu entsorgenden Materialien nach LAGA oder DepV ein-schließlich Erstellen eines Prüfberichtes für die Entsorgung.
Ab dem 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung zu berücksichtigen.
- regelmäßiges Erstellen von Prüfberichten über die Ergebnisse der Fremdüberwachungsprüfungen einschl. einer Empfehlung an die BR Düsseldorf zur Freigabe der Prüfstellen bzw. Angabe von weiterführenden Maßnahmen bei Nichterfüllung der Anforderung
- je nach Erfordernis Teilnahme eines qualifizierten geotechnischen Fachingenieurs als Projektleiter an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen
- Beurteilung der Eigenüberwachung der ausführenden Firma und Dokumentation zur Qualitätssicherung.
- Erstellen eines Abschlussberichtes, der die Ergebnisse der Prüfungen und Qualitätssicherungen zusammenfasst.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ICG Düsseldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYRY1YQJPSN1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.