Beschaffung einer Softwarelösung für die Personaleinsatzplanung inklusive RV über Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen-im-rzf
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Softwarelösung für die Personaleinsatzplanung inklusive RV über Dienstleistungen
Beschaffung einer Softwarelösung zur Personaleinsatzplanung inklusive Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW Roßstr. 131 40476 Düsseldorf
Zielsetzung im Rahmen dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines Software-Programms, das eine bedarfsgerechte und effiziente automatisierte Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung definierter Personalressourcen und Rahmenbedingungen ermöglicht. Dabei sind ergänzend Anforderungen an unterschiedliche Organisationsformen und Hierarchieebenen und unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zu berücksichtigen (Teamleiter, Mitarbeiter, etc.) und in Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresplänen abzubilden. Eine Aufteilung in Funktionseinheiten (Teams und Gruppen etc.) muss möglich sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
Bei einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgt keine öffentliche Bekanntmachung mit Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDZDS0F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]