Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL RHL-2023-01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 038-111366)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Labordienstleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Böden, Bodenverbesserung und Bodenverfestigung
Leistungsbereich 02: Schichten ohne Bindemittel
Leistungsbereich 03: Betonbauweisen
Leistungsbereich 04: Asphaltbauweisen
Leistungsbereich 05: Bitumenuntersuchungen und Untersuchungen an Bitumenemulsionen
Leistungsbereich 06: Längsebenheitsmessung
Leistungsbereich 07: Griffigkeitsmessung
Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierung
Leistungsbereich 09: Umweltanalytik
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Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2023 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2023. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zu III.1.3 (1) Folgende Mindestanforderungen gelten je Leistungsbereich:.Leistungsbereich 01:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach Rap Stra 15, Fachgebiete A oder Fachgebiet H und Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98..Leistungsbereich 02:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach RAP Stra 15, Fachgebiet I..Leistungsbereich 03:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach RAP Stra 15, Fachgebiet E ODER Fachgebiet H..Leistungsbereich 04:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach RAP Stra 15, Fachgebiet G..Leistungsbereich 05:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach RAP Stra 15, Fachgebiet BB ODER Fachgebiet BE..Leistungsbereich 06:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung Richtlinien für die Durchführung von Messungen der Ebenheit..Leistungsbereich 07:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Durchführung von Messungen mit dem Griffigkeitsmesssystem SKM ODER für die Durchführung von kombinierte Griffigkeitsmessungen (SRT und AM)..Leistungsbereich 08:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle nach ZTV M 13..Leistungsbereich 09:Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 und dem Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98..Zu III.1.3 (2) Folgende Mindestanforderungen gelten für ALLE Leistungsbereich:.Das antragstellende Prüfinstitut / Unternehmen muss sich kurz vorstellen. Die Kurzvorstellung muss mindestens umfassen:(1) Kurze Beschreibung des Prüflabors / Unternehmens(2) Schwerpunkte des Prüflabors / Unternehmens in Bezug auf die von ihm erbrachten Leistungen, einschließlich bestehender, besonderer Qualifizierungen und Erfahrungen (ggf. unter Beifügung einer tabellarischen Referenzliste) sind darzustellen(3) Es ist ein(e) Ansprechpartner*in für die spätere Kontaktaufnahme zwecks der Erteilung von Einzelaufträgen zu benennen.Für die Kurzvorstellung ist zwingend der Formularvordruck unter Ziffer IX. des Zulassungsformulars zu verwenden! Auf ggf. ergänzend beigefügte Anlagen ist durch "setzen von Kreuzen" an den entsprechenden Stellen des Formularvordrucks hinzuweisen. Die Abgabe der vorstehend geforderten Angaben zur Kurzvorstellung des Prüfinstituts / Unternehmens sind zwingende Voraussetzung für eine Zulassung. Über die Angaben hinaus bestehen jedoch keine inhaltlichen Anforderungen an die vom Prüfinstitut / Unternehmen im Rahmen der Kurzvorstellung gemachten Angaben für eine Zulassung.
Zu III.1.3 (1) Folgende Mindestanforderungen gelten je Leistungsbereich:.Leistungsbereich 01:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach Rap Stra 15, Fachgebiete A oder Fachgebiet H und Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98..Leistungsbereich 02:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach RAP Stra 15, Fachgebiet I..Leistungsbereich 03:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach RAP Stra 15-Für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 03.01. im Fachgebiet E -Für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 03.02. im Fachgebiet HEigenerklärung UND Nachweis über Anerkennung als ständige Betonprüfstelle nach DIN 1045-3-Für eine Zulassung in den Teilleistungsbereichen 03.03., 03.04. und 03.05..Leistungsbereich 04:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach RAP Stra 15-Für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 04.01., 04.02. und 04.04. im Fachgebiet G.Eigenerklärung über das Vorhandensein einer servohydraulischen Prüfmaschine für dynamische Prüfverfahren UND Vorlage von mind. Drei Prüfberichten über Performance-Prüfungen bei Asphaltbefestigungen-Für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 04.03..Leistungsbereich 05:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung nach RAP Stra 15, Fachgebiet BB ODER Fachgebiet BE..Leistungsbereich 06:Eigenerklärung UND Nachweis -Für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 06.01. über die Kalibrierung eines Planographen nach TP Eben, Teil Berührende Messungen (Vorlage des aktuellen Kalibrierberichtes).-Für eine Zulassung im Teilleistungsbereich 06.02. über die zeitbefristete Betriebszulassung der BASt nach TP Eben, Teil Berührungslose Messung (Vorlage des aktuellen Kalibrierberichtes)..Leistungsbereich 07:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Richtlinien für die Durchführung von Messungen mit dem Griffigkeitsmesssystem SKM ODER für die Durchführung von kombinierte Griffigkeitsmessungen (SRT und AM)..Leistungsbereich 08:Eigenerklärung UND Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle nach ZTV M 13..Leistungsbereich 09:Eigenerklärung und Nachweis über die Zulassung / Anerkennung / Zertifizierung gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 und dem Nachweis der Sachkunde für die Probenahme nach LAGA PN 98..Zu III.1.3 (2) Folgende Mindestanforderungen gelten für ALLE Leistungsbereich:.Das antragstellende Prüfinstitut / Unternehmen muss sich kurz vorstellen. Die Kurzvorstellung muss mindestens umfassen:(1) Kurze Beschreibung des Prüflabors / Unternehmens(2) Schwerpunkte des Prüflabors / Unternehmens in Bezug auf die von ihm erbrachten Leistungen, einschließlich bestehender, besonderer Qualifizierungen und Erfahrungen (ggf. unter Beifügung einer tabellarischen Referenzliste) sind darzustellen(3) Es ist ein(e) Ansprechpartner*in für die spätere Kontaktaufnahme zwecks der Erteilung von Einzelaufträgen zu benennen.Für die Kurzvorstellung ist zwingend der Formularvordruck unter Ziffer IX. des Zulassungsformulars zu verwenden! Auf ggf. ergänzend beigefügte Anlagen ist durch "setzen von Kreuzen" an den entsprechenden Stellen des Formularvordrucks hinzuweisen. Die Abgabe der vorstehend geforderten Angaben zur Kurzvorstellung des Prüfinstituts / Unternehmens sind zwingende Voraussetzung für eine Zulassung. Über die Angaben hinaus bestehen jedoch keine inhaltlichen Anforderungen an die vom Prüfinstitut / Unternehmen im Rahmen der Kurzvorstellung gemachten Angaben für eine Zulassung.