Flurförderfahrzeuge, Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2022-0063
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: D-51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flurförderfahrzeuge, Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Flurförderfahrzeuge für den BwBM-Standort in Magdeburg;
Elektro-Schubmaststapler / HRL Schmalgangstapler / Elektro Horizontal-Kommissionierer (Mitfahrer) / Elektrischer Mitfahrer-/Mitgänger-Deichselhubwagen / Elektro-Vierradstapler
Jeder Bieter kann grundsätzlich den Zuschlag für alle Lose erhalten. detaillierte Information siehe Angebotsaufforderung
Schubmaststapler
BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
Elektro-Schubmaststapler
Mindestbestellmenge: 4 Stk.
zusätzlich unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 36 Stk.
Maximalbestellmenge: 52 Stk.
Lieferung: schnellstmöglich
Elektro-Quersitz-/-Dreiseiten-Stapler
BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
HPL Schmalgangstapler
Mindestbestellmenge: 2 Stk.
zusätzlich unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 18 Stk.
Maximalbestellmenge: 26 Stk.
Lieferung: schnellstmöglich
Horizontal-Kommissionierer
BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
Elektro Horizontal-Kommissionierer (Mitfahrer)
Mindestbestellmenge: 4 Stk.
zusätzlich unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 36 Stk.
Maximalbestellmenge: 52 Stk.
Eletronischer Mitfahrer-/Mitgänger-Deichselhubwagen
BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
Elektrischer Mitfahrer- Mitgänger-Deichselhubwagen
Mindestbestellmenge: 8 Stk.
zusätzlich unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 72 Stk.
Maximalbestellmenge: 104 Stk.
Elektro Vierradstapler
BwBM Lagerstandort Magdeburg, 39171 Sülzetal
Elektro-Vierradstapler
Mindestbestellmenge: 2 Stk.
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 18 Stk.
Maximalbestellmenge: 26 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen); 1b) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate); 1c) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist die Anlage "Anlage-eigenerkärung-VO-2022-833" zu verwenden; weiter siehe Sonstige Informationen
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre; sowie 2b) den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist; (Die unter III.2.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.); weiter siehe Sonstige Informationen
3a) Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungsart, der Leistungszeit sowie der Angabe ob die Leistungen für einen öffentlichen o. priv. Auftraggeber erbracht wurde (Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung der Kontaktdaten zu den genannten Referenzen vor.); weiter siehe Sonstige Informationen
Mindestanforderung:
Los 1 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Los 2 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Los 3 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Los 4 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Los 5 - 3 Referenzen über Leistungen, die in der Art vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III 1.1), III 1.2) und III. 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist (2 bis 3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.