2018_EATA_Ellwangen_Fensterbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2018_1.09
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen (Jagst)
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ellwangen.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
2018_EATA_Ellwangen_Fensterbauarbeiten
Fensterbauarbeiten
73479 Ellwangen (Jagst)
- Einbauen von Fensterlüftern,
- Justierarbeiten an Bestandsfenstern,
- Neue Holz-Alu-Fenster
EFRE-Zuschuss 2014-2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2018_EATA_Ellwangen_Fensterbauarbeiten
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
73479 Ellwangen (Jagst)
- Einbauen von Fensterlüftern,
- Justierarbeiten an Bestandsfenstern,
- Neue Holz-Alu-Fenster
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Veränderte Fenstergrößen, neue Fenster notwendig. Ein späterer Austausch würde mehr Aufwand und Kosten verursachen. Es handelt sich um die dritte Nachtragsvereinbarung, vorab erfolgten bereits zwei ebenfalls bekanntgemachte Änderungen.
Der ursprüngliche Auftrag ist noch nicht abgeschlossen. Eine Anfahrt ist daher auch für den ursprünglichen Auftrag noch notwendig. Für den Nachtrag sind damit keine gesonderten Anfahrten erforderlich. Auch das vorhandene Gerüst kann genutzt werden, sodass auch hier keine neue Gerüststellung notwendig ist. Zudem müssen weitere Bauablaufstörungen im Projekt vermieden werden. Verschiedene Fenster konnten erst jetzt auf deren Zustand überprüft und gesichtet werden, einige Fenster sind stark beschädigt und müssen ersetzt werden. Diese zusätzlichen Arbeiten waren zudem bei ursprünglicher Auftragsbekanntmachung nicht erkennbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu erheblichen Schwierigkeiten und nicht unerheblichen Zusatzkosten führen.