D.LIVE - Objektplanung Umbau Pressezentrum (Lp 5-8) Referenznummer der Bekanntmachung: D.LIVE - OP Pressezentrum (Lp 5-8)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://d-live.de/
Abschnitt II: Gegenstand
D.LIVE - Objektplanung Umbau Pressezentrum (Lp 5-8)
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Grundstück Arena-Straße 1, den Umbau eines Teilbereiches der bestehenden Tiefgarage zu einem Medien- und Pressezentrum zu realisieren. Die Ausführung der Maßnahme wird in Bezug insbesondere auf die Abbruch- und Rohbauarbeiten im Partnering-Modell an einen Generalunternehmer erfolgen, in Hinsicht auf den Ausbau ggf. in Gewerken. Präsenz auf der Baustelle wird erwartet.
Die anrechenbaren Kosten liegen bei 3,6 Mio. Euro (netto).
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung mit Grundleistungen der Objektplanung der Leistungsphasen 5 bis 8 gem. § 34 i.V.m. Anlage 10.1 HOAI.
Mit den Leistungen ist unmittelbar nach Zuschlag zu beginnen.
Düsseldorf
siehe Kurzbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1);
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern (Vordruck 2);
3. Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Vordruck 3).
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Objektplanungsleistungen, getrennt nach Jahren (Vordruck 4).
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten (Vordruck 5);
2. Angabe der in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen Beschäftigten inklusive Geschäftsführung/Büroinhaber untergliedert in Architekten/Ingenieure und sonstige Beschäftigten (in Vordruck 1 enthalten).
zu 1)
(1) Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Objektplanungsleistungen verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllt:
a) Referenz über Objektplanungsleistungen im Bereich Hochbau,
b) der Bieter dort innerhalb des o.g. Zeitraums zumindest die Leistungsphasen 5 - 8 im Sinne der Anlage 10 der HOAI i.V.m. § 34 HOAI erbracht hat,
c) die Inbetriebnahme des Referenzobjekts in den letzten drei Jahren (seit 05/2020) erfolgte,
d) die Bauausführung durch einen Generalunternehmer erfolgte,
e) der Schwierigkeitsgrad der Planungsleistungen wurde mindestens mit Honorarzone III eingestuft und
f) die Baukosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) bei mind. 3.000.000 Euro (netto) lagen.
(2) Der Bieter muss über mindestens eine Referenz seit 05/2020 über die Erbringung der Objektplanungsleistungen im Partnering-Modell, bei dem die Bauleistungen auf Cost+Fee-Basis erbracht und abgerechnet wurden.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
zu 2:
Der Bieter muss/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft in der Summe müssen in den letzten drei Kalenderjahren jeweils über mindestens drei fest angestellte Architekten/Ingenieure (inkl. Büroinhaber/Geschäftsführung) verfügt haben sowie aktuell verfügen.
siehe Vergabeunterlagen, insb. folgen Vorgaben aus dem TVgG-NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Dringender Beschaffungsbedarf, die Leistungen sind unmittelbar nach Zuschlag aufzunehmen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6SFG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.