Lieferung von 17 Multifunktionsgeräten, Secure Pull Printing Software sowie Servicevertrag für Wartungs- und Verbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: 82821#00002#0033#0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 17 Multifunktionsgeräten, Secure Pull Printing Software sowie Servicevertrag für Wartungs- und Verbrauchsmaterial
Das Bundesinstitut für Berufsbildung plant im Zuge des anstehenden Umzugs in eine neue Liegenschaft den Kauf von 17 baugleichen Multifunktionsgeräten gemäß nachfolgender Spezifikation. Die Anforderungen des BIBB werden beispielsweise vom Typ HP E87740z erfüllt. Hierbei ist neben der Beschaffung von Multifunktionsgeräten auch ein Austausch der Secure Pull Printing Software (Softwaremiete für 60 Monate) vorgesehen, sowie eines dazugehörigen Wartungs- und Verbrauchsmaterialbelieferungsvertrags (Laufzeit 60 Monate), welcher eine bedarfsgerechte Bewirtschaftung der Geräte ermöglicht. Die Lieferung der Geräte soll voraussichtlich in der KW 36 erfolgen, wobei sich das BIBB vorbehält, den Termin ggf. um 1-4 Wochen zu verlegen, sollte die neue Liegenschaft in Bonn nicht wie geplant bezugsfertig sein. Der Auftrag beinhaltet auch die Abholung und Entsorgung von 26 Altgeräten. Diese erfolgt zu einem separaten Termin, da diese an der alten Liegenschaft (Robert-Schuman-Platz 3, Bonn) erfolgen muss, sobald diese nicht mehr als Bürofläche zur Verfügung steht. Eine Terminierung des Termins erfolgt ebenfalls mit ausreichender Vorlaufzeit.
Bonn
Das Bundesinstitut für Berufsbildung plant im Zuge des anstehenden Umzugs in eine neue Liegenschaft den Kauf von 17 baugleichen Multifunktionsgeräten gemäß nachfolgender Spezifikation. Die Anforderungen des BIBB werden beispielsweise vom Typ HP E87740z erfüllt. Hierbei ist neben der Beschaffung von Multifunktionsgeräten auch ein Austausch der Secure Pull Printing Software (Softwaremiete für 60 Monate) vorgesehen, sowie eines dazugehörigen Wartungs- und Verbrauchsmaterialbelieferungsvertrags (Laufzeit 60 Monate), welcher eine bedarfsgerechte Bewirtschaftung der Geräte ermöglicht. Die Lieferung der Geräte soll voraussichtlich in der KW 36 erfolgen, wobei sich das BIBB vorbehält, den Termin ggf. um 1-4 Wochen zu verlegen, sollte die neue Liegenschaft in Bonn nicht wie geplant bezugsfertig sein. Der Auftrag beinhaltet auch die Abholung und Entsorgung von 26 Altgeräten. Diese erfolgt zu einem separaten Termin, da diese an der alten Liegenschaft (Robert-Schuman-Platz 3, Bonn) erfolgen muss, sobald diese nicht mehr als Bürofläche zur Verfügung steht. Eine Terminierung des Termins erfolgt ebenfalls mit ausreichender Vorlaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das vom Bieter eingesetzte Personal kann Erfahrung mit mindestens 3 Projekten der letzten 3 Jahre im Einsatz von Multifunktionsgeräten im Verbund mit Secure-Pull-Print-Software und den geforderten Serviceleistungen nachweisen. Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Herr Hoffmann, Herr Eikel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen überdas Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrundder Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in derBekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teiltdas BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter,deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134(2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durchdas BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.