Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des Schulwettbewerbs zur Entwicklungspolitik und der Begleitmaßnahme "Song Contest" im Bereich Social Media und Bewerbung von Juli 2023 bis 31.12.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: EG-2023-0523
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]60
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.engagement-global.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.engagement-global.de/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des Schulwettbewerbs zur Entwicklungspolitik und der Begleitmaßnahme "Song Contest" im Bereich Social Media und Bewerbung von Juli 2023 bis 31.12.2024
Engagement Global führt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik und seiner Begleitmaßnahme - dem Song Contest "Dein Song für EINE WELT" im Zweijahresrythmus durch.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des elften Durchgangs des Schulwettbewerbs und des fünften Durchgangs des Song Contests bzw. ihrer einzelnen Elemente im Leistungsbereich Social Media und Bewerbung im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024.
Für diese Leistung soll ein separater Rahmenvertrag geschlossen werden.
Engagement Global gGmbH Friedrich-Ebert-Allee 40 53113 Bonn Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich des Orts der Leistungserbringung.
Engagement Global führt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik und seiner Begleitmaßnahme - dem Song Contest "Dein Song für EINE WELT" im Zweijahresrythmus durch.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des elften Durchgangs des Schulwettbewerbs und des fünften Durchgangs des Song Contests bzw. ihrer einzelnen Elemente im Leistungsbereich Social Media und Bewerbung im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024.
Für diese Leistung soll ein separater Rahmenvertrag geschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien i. S. d. §§ 123, 124 GBW und ggf. zum Vorliegen von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB. (Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied gesondert vorzulegen).
III.1.1.2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs i.S.d. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der EU. (Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.)
III.1.1.3) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug/Ausdruck (eingescannte Kopie ist ausreichend) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.)
III.1.4) Selbstdarstellung des anbietenden Unternehmens unter Angabe der Rechtsform, des Sitzes, des Gründungsjahres, der Tätigkeitsfelder, der Anzahl der Mitarbeitenden. (Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.
III.1.2.1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des anbietenden Unternehmens und den Umsatz mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind - jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022), sofern verfügbar. (Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.)
III.1.2.2) Eigenerklärung, dass der Bieter über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen verfügt oder sich verpflichtet im Auftragsfalle abzuschließen, die er im während der Vertragslaufzeit unterhalten wird: Personenschäden: 2.000.000,00 Euro, Sachschäden: 1.000.000,00 Euro und allgemeine Vermögensschäden: 100.000,00 Euro. Soweit der Bieter derzeit über keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, hat er zu versichern, dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den vorgenannten Bedingungen abschließen wird.
- Eigenerklärung, die eine Benennung der Personen, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind, und die jeweiligen Lebensläufe, Beschreibung der Qualifikationen und Erfahrungen im Leistungsbereich, in dem der jeweilige Mitarbeitende eingesetzt werden soll, enthält. Freie Mitarbeitende sind insoweit genauso anzubieten wie angestellte Mitarbeitende, jedoch in der Liste der Unterauftragnehmer aufzunehmen.
Bei Nichteinhaltung zum Ausschluss führende Mindestanforderungen der Eigenerklärung sind:
1. Alle Mitarbeitenden, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind, sind deutsche Muttersprachler oder verfügen über die Sprachzertifizierung C2 oder haben vergleichbare Sprachkenntnisse erworben, nachzuweisen über eine entsprechende Eigenerklärung im Lebenslauf.
2. Benennung der Person, die für die Durchführung des Projekts verantwortlich sein soll (Projektleitung), mit Lebenslauf/Beschreibung der Qualifikationen und Referenzliste über die in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekte. Wenigstens ein Projekt muss mindestens einer der Zielgruppen des Schulwettbewerbs und seiner Begleitmaßnahme entsprechen. Die Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und jeden Alters, Studierende, Azubis, junge Berufstätige sowie u.a. Lehrkräfte, Schulleitungen, Referendarinnen und Referendare, Lehramtsstudierende, pädagogisches Personal und weitere Akteurinnen und Akteure (Ganztag etc.) und andere Fachkräfte im Umfeld von Schule und Akteurinnen und Akteure der Schulunterstützungssysteme (Ministerien, Institute, Lehrkräftebildungseinrichtungen, Schulträger), außerschulische Bildungseinrichtungen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure entwicklungspolitischer Bildung, soweit diese mit der Schule kooperieren.
Für Referenzangaben zur Projektleitung wird die Verwendung des Vordrucks in Anlage A3.1 empfohlen.
Die Projektleitung verfügt dabei über:
-- einschlägige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und Dienstleistern (nachzuweisen über mindestens eine Referenz unter Angabe des Auftraggebers, des Zeitraums der Leistungserbringung und einer kurzen Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Auftragsvolumen),
-- mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Leitung und Steuerung von Projekten, nachzuweisen über entsprechende Angaben im Lebenslauf.
-- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Personalführung, nachzuweisen über entsprechende Angaben im Lebenslauf.
3. Benennung der Person, welche die Vertretung der Projektleitung bei temporärer Abwesenheit übernimmt, mit Lebenslauf/Beschreibung der Qualifikationen und Referenzliste über die in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen / Projekte.
Die stellvertretende Projektleitung verfügt dabei über:
-- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und Dienstleistern (nachzuweisen über mindestens eine Referenz unter Angabe des Auftraggebers, des Zeitraums der Leistungserbringung und einer kurzen Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Auftragsvolumen). Zum Nachweis der Erfüllung dieses Eignungskriteriums wird die Verwendung des Vordrucks in Anlage A3.2 empfohlen.
-- mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in der Leitung und Steuerung von Projekten, nachzuweisen über entsprechende Angaben im Lebenslauf.
4. Mindestens 2 Mitarbeitende, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind, verfügen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Konzeption/Analyse/Redaktion im Bereich Social Media, nachzuweisen über entsprechende Angaben im jeweiligen Lebenslauf.
5. Mindestens 2 Mitarbeitende, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind, haben in den letzten 5 Jahren jeweils mindestens 2 Social Media Kampagnen konzipiert und durchgeführt, von denen jeweils mindestens eine sich an mindestens eine der Zielgruppen des Song Contests und seiner Begleitmaßnahme (zu Zielgruppen siehe oben) gerichtet hat (nachzuweisen über jeweils mindestens zwei Referenzen unter Angabe des Auftraggebers, des Zeitraums der Leistungserbringung, einer kurzen Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Auftragsvolumen und Erläuterung der erbrachten konzeptionellen und kreativen Arbeiten sowie der Zielgruppe). Zum Nachweis der Erfüllung dieses Eignungskriteriums wird die Verwendung des Vordrucks in Anlage A3.3 empfohlen.
6. Mindestens 2 Mitarbeitende, die für die Leistungserbringung vorgesehen sind, haben in den letzten 5 Jahren jeweils mindestens 2 Social Media Kampagnen konzipiert und durchgeführt, von denen mindestens eine entwicklungspolitische Bildung ODER politische Bildung ODER Themen aus dem schulischen Kontext zum Thema hatte. Referenzen zu den Social-Media Kampagnen sind von den Mitarbeitenden entsprechend zu benennen (unter Angabe des Auftraggebers, des Zeitraums der Leistungserbringung und einer kurzen Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie dem Thema der jeweiligen Kampagne). Zum Nachweis der Erfüllung dieses Eignungskriteriums wird die Verwendung des Vordrucks in Anlage A3.4 empfohlen.
7. Mindestens 1 Mitarbeitender, der für die Leistungserbringung vorgesehen ist, verfügt über einschlägige Berufserfahrung in der Produktion von verschiedenen Filmformaten für den Social Media-Bereich wie z.B. Interviews, Snippets, Trailer, Erklärvideos (nachzuweisen über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren unter Angabe des Auftraggebers, des Zeitraums der Leistungserbringung, einer kurzen Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie des Themas des Filmformats). Die behandelten Themen müssen ENTWEDER aus dem Bereich Entwicklungspolitik ODER politische Bildung stammen ODER Themen, die aus dem schulischen Kontext stammen, sein. Zum Nachweis der Erfüllung dieses Eignungskriteriums wird die Verwendung des Vordrucks in Anlage A3.5 empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren können bis spätestens zum 16.05.2023, 12:00 Uhr ausschließlich in Textform per Nachricht über den Menüpunkt "Kommunikation" des Projektraums des Deutschen Vergabeportals zum vorliegenden Vergabeverfahren gestellt werden. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung unter dem Menüpunkt "Teilnehmen" erforderlich. Nach dem genannten Datum eingehende Fragen müssen nicht mehr beantwortet werden. Antworten auf eingegangene Bieterfragen werden im Projektraum im Bereich "Kommunikation" zur Einsichtnahme bereitgestellt. Bieter, die sich registriert haben, werden über Antworten auf Bieterfragen automatisch per E-Mail informiert.
Bekanntmachungs-ID: CXU9YYDYWT2UV6T5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein lnteresse an dem öffentlichen
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt wurden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.