Automatisiertes Tieftemperatur-Probenlager Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0049-AJ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatisiertes Tieftemperatur-Probenlager
Das Universitätsklinikum der RWTH Aachen beschafft ein Automatisiertes Tieftemperatur-Probenlager. Dieses Gerät wird am Institut für Medizinische Mikrobiologie betrieben und für die mikrobiologische und molekularbiologische Forschung des Universitätsklinikums Aachen im Rahmen des BMBF-geförderten Projektes miEOCRC benötigt.
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Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Das Gerät muss im Wesentlichen folgende Aufgaben gewährleisten und Allgemeinanforderungen erfüllen:
- Das Gesamtsystem muss eine sichere Probenlagerung in der Gasphase von Flüssigstickstoff ermöglichen. Die Lagerung der Proben muss unterhalb von -130GradC erfolgen. Ein direkter Kontakt der Proben mit Flüssigstickstoff ist zu vermeiden.
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- Das Gesamtsystem muss ein automatisiertes Probenhandling ermöglichen. Das Probenhandling muss innerhalb einer kontrollierten kalten Umgebungstemperatur erfolgen, so dass eine Erwärmung der Proben auf über -130GradC vermieden wird.
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- Das Gesamtsystem muss je Ein-/Auslagerung die Ein-/Ausgabe von verschiedenen Probenmengen (zwischen 1 und 96 je Vorgang) ermöglichen.
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- Das Gesamtsystem muss über eine automatische Probenverwaltung verfolgen, so dass Nutzer für jede gelagerte Probe jederzeit den Status und weitere Information (z.B. Temperatur) nachvollziehen können
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- Barcode basiertes Nachverfolgungssystem der Proben sowie Datenverwaltungssystem (inkl. alle dafür benötigte Softwares)
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- Das Gesamtsystem muss die dargestellten Probenlagerkapazitäten erfüllen. Die in dieser Ausschreibung genannten Probenformate sind exemplarische. Der Auftraggeber benennt das/die finale(n) Probenformate bei Beauftragung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
- VgV - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Lieferleistung mit Angabe des Lieferzeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Hier erwarten wir mindestens 3 Referenzen von installierten und abgenommen System, die ähnlich dem hier angebotenen Gesamtsystem sind.
Hier erwarten wir mindestens 3 Referenzen von installierten und abgenommen System, die ähnlich dem hier angebotenen Gesamtsystem sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
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Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYW20N0070
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de