Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Stark- und Schwachstromanlagen Bauphase Süd Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2023-0032
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrakn.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Stark- und Schwachstromanlagen Bauphase Süd
Neubau Berufsschulzentrum Konstanz - Stark- und Schwachstromanlagen Bauphase Süd
Pestalozzistraße 2, 78467 Konstanz
- Los 1 - Ausschreibung Stark- und Schwachstromanlagen aufgeteilt in 3 Abschnitte (3 Bauabschnitte)
- Los2 - Ausschreibung Gebäudeautomation Verkabelung und Verlegesysteme
- Mitarbeit an der DGNB Zertifizierung
- Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen incl. 2 Trafos für den Gesamtcampus
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit ca. 700 St. Leuchtenkörper
- ca. 1360 m² Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen
- Niederspannungshauptverteilung für den Gesamtcampus
- Gebäudehauptverteilungen
- ca. 35 Unterverteilungen
- ca. 110.000 m Kabel- und Leitungen Starkstrom
- ca. 8.500 m Kabeltragsysteme
- ca. 300 m Geräteeinbaukanäle Montage an Fassade
- ca. 530 St. Unterflureinheiten (Bodendosen)
- KNX Komponenten (Einbauten Verteiler)
- ca. 1000 St. Steckdosen / ca. 1900 St. ohne IUK inkl. Präsenz & Taster etc./ca. 2500 St.
mit IUK Installationsgeräte (Steckdosen...)
- Verkabelung und Aufschaltung auf KNX von bauseitig installierten Fensterkontakten
(Verschlussüberwachung)
- ca. 7 St. RWA Anlagen
- ca. 1800 St. Beleuchtungskörper (Innen, - Aussen)
- Blitzschutz- und Erdungsanlage
- Überspannungsschutz Stark- Schwachstrom
- Brandschutz (Abschottungen)
- Verkabelung Jalousien incl. Aufschaltung auf den KNX Bus
- ca. 40.000m Schwachstromleitungen (ohne EDV)
- Lichtruf Behinderten WC Anlagen nach DIN VDE 0834
- Türsprechanlagen mit Aufschaltung auf die Telefonanlage
- Uhrenanlage mit ca. 200 St. Innen- und Aussenuhren
- Notfall- Reaktions Gefahrenwarnsystem (NRGS) nach Norm mit Aufschaltung auf die Behörden mit ca. 120 St. Sprechstellen sowie zus. 340 St. Lautsprecher mit Durchsagemöglichkeit
- Brandmeldetechnik mit ca. 775 Alarm und Rauchmelder, optischen Anzeigen, manuellen Meldern mit Aufschaltung
- Einbruchmeldeanlage (keine VdS Zertifizierte) nach Kundenforderung, Schutz gezielter Bereiche / Außenhülle.
- Zugangskontrollanlagen die Außen Hülle und nach Kundenanforderung def. Innenbereichen
- Raumbeobachtungsanlage mit ca. 9 St. IP Aussenkameras mit Managementsoftware
- Datennetz mit ca. 140 St. 19"Zoll Datenverteiler
- Datennetz mit ca. 2400 Ports
- Datennetz mit ca. 60.000 m Datenleitungen
- Verkabelungen für naturwissenschaftliche und Nutzerräume nach Kabelzugliste
- Verkabelung für die Gebäudeautomation (MSR)
- Baustromverteiler, Baustromverkabelung, Baubeleuchtung
- Abdichtsysteme für durch den Tiefbau verlegten Leerrohrtrassen (Gebäudeverbindungen)
- Gebäudeübergreifende Verkabelungen über Leerrohrtrasse
- Wartungsarbeiten während der Verjährungsfristen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)
Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren)
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nachArtikel 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 vorliegen (RUS-Sanktionen)
1. Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr.3 a) VOB/A
2. Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gem. § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich rechtskräftiger Verurteilung) bzw. Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A vorliegen (hinsichtlich schwerer Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)
- Als Sicherheiten wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme bzw. der Abrechnungssumme gefordert.
- Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Vorschriften der VOB/B
- Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
- Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben.
- Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
- Zu den angegebene Vertragslaufzeiten bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung in den Beschreibungen zu den einzelnen Losen: Es handelt sich um voraussichtliche Ausführungstermine.Vertragstermine werden in den Verträgen festgelegt.
Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter I.3 Kommunikation dieser Bekanntmachung aufgeführt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.