Bundesstadt Bonn - Ersatzneubau Brücken "Auf dem Grendt" Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2023-1384

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 067-198879)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228772600
Fax: +49 228779619666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundesstadt Bonn - Ersatzneubau Brücken "Auf dem Grendt"

Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2023-1384
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322300 Planungsleistungen für Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

a) für den Ersatzneubau der Brücken 'Auf dem Grendt', Bonn-Beuel:

Ingenieurleistungen - Objektplanung: Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI,

Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung)

sowie Ingenieurleistungen - Tragwerksplanung: gem. § 51 HOAI

Grundleistungen der Lph. 2-6 (stufenweise Beauftragung)

sowie Ingenieurleistungen-Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,

Grundleistungen der LPH 1-9 (stufenweise Beauftragung)

Zunächst wird die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.

Besondere Leistungen hierzu siehe Vergabeunterlagen

b) für den vorherigen Rückbau der beiden Bestandsbrücken 'Auf dem Grendt', Bonn-Beuel:

Ingenieurleistungen-Objektplanung: Ingenieurbauwerke in Anlehnung an § 43 HOAI, Grundleistungen der Lph 1-3 und 6-8 sowie Ingenieurleistungen-Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI, Grundleistungen der Lph 1-3 und 6

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/04/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 067-198879

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Ingenieurleistungen- Objekt- und Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 für einen Ersatzneubau sowie Ingenieurleistungen

für den vorherigen Rückbau der beiden Straßenbrücken 'Auf dem Grendt' über die DB- Gleise sowie die Stadtbahngleise. Die

beiden Bestandsbrücken sollen durch ein durchgehendes Brückenbauwerk ersetzt werden.

Bei den Brücken 'Auf dem Grendt' handelt es sich um die Querung einer innergemeindlichen Sammelstraße mit der DB

Rheinstrecke Köln-Frankfurt einerseits und den Stadtbahnlinien 62 und 65 (SWB/SSB) andererseits. Im Bestand befinden sich

hier zwei in einem Abstand von ca. 17 m direkt aufeinander folgende Straßenbrücken:

1.) Eine Gewölbebogenbrücke aus dem Baujahr 1912 mit einer Länge von ca. 11 m und einer Breite von ca. 8,1 m überspannt

die SWB/SSB-Gleise der Stadtbahnlinien 62 und 65. Das Gewölbe des Bauwerks besteht aus Beton bzw. Stahlbeton, die

Widerlager und Flügelwände aus Massenbeton.

2.) Die rechtsrheinische DB-Strecke Köln-Frankfurt (Strecke Nr. 2324 sowie Neubaustrecke Nr. 2695) wird von einer

Straßenbrücke aus dem Jahr 1954 überspannt. Der Brückenüberbau bestehend aus einer Stahlverbundkonstruktion

mit Abmessungen von ca. 35,8 m Länge und ca. 9 m Breite, weist ein 1-Feld-System mit als Überzügen ausgebildeten

Hauptträgern aus Stahl auf. Die Widerlager sind als Schwergewichtsstützwände aus Massenbeton hergestellt. (Siehe

Bestandsunterlagen)

Die Anforderungen des S-Bahnausbaus (S13) der DB auf der dortigen Strecke sowie die Bewertungen der Bestandsbauwerke

aus den Brückenprüfungen der Jahre 2021 bzw. 2015 erfordern möglichst zeitnah und zeitlich parallel zu den Arbeiten zum

S13-Projekt die beiden Bestandsbrücken zu ersetzen.

Bisherige Planungsüberlegungen sehen vor:

1.Die beiden Bestandsbrücken durch ein durchgehendes Brückenbauwerk zu ersetzen.

2.Die Ausbauquerschnitte der Bestandsbrücken zu verbreitern. Für den Brückenneubau ist ein Ausbauquerschnitt von ca.

17.7m vorgesehen.

3.Die Höhentrassierung der Straße Auf dem Grendt und der daran anschließenden Straßen nach Erfordernissen anzupassen.

Auflagen der DB erfordern eine Anhebung der aktuellen Trassierungshöhen der Straße 'Auf dem Grendt'. Folglich

sind die beidseits der Brücke anschließenden Verkehrsflächen sowohl in Ihrer Höhenlage als auch in Bezug auf den

beschlossenen Ausbauquerschnitt der Brücke anzupassen. Notwendige Trag- bzw. Stützbauwerke dieser erweiterten

Verkehrsflächenbereiche sind ebenfalls Bestandteil des Planungsauftrags.

4.In Abhängigkeit von möglichen statischen und/oder bauablauftechnischen Randbedingungen ist die Topographie zwischen

den beiden Bestandsbrücken entsprechend anzupassen.

Die Ausführung der Baumaßnahme soll unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs DB und Stadtbahn

erfolgen. Hierzu sind Sperrpausen im Rahmen der notwendig einzuhaltenden Fristen zu stellen und die Bauabläufe mit der DB

und den SWB zu koordinieren.

Es ist beabsichtigt für den Rückbau beider Bestandsbrücken die Planungsleistungen:

a) Objektplanung Rückbau für Ingenieurbauwerke in Anlehnung an §§41ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage

12, Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6, 7, 8

sowie

b) Tragwerksplanung Rückbau in Anlehnung an §§ 49 ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage 14,

Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 zu vergeben.

Weiterhin ist beabsichtigt folgende Planungsleistungen für den Ersatzneubau vereinendes Brückenbauwerk 'Auf dem Grendt'

zu vergeben:

a) Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

(teilweise) sowie 8 und 9; zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)

b) Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 6;

zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)

c) für die Anrampungsbereiche und einmündenden Straßen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff

HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (teilweise) sowie 8 und 9;

zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)

Die genannten Leistungen können durch ein Büro oder durch eine Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Für den

Brückenneubau ist eine stufenweise Beauftragung der Leistung vorgesehen. Zunächst ist als Stufe I die Beauftragung der

Objekt- und Tragwerksplanung bis einschließlich Leistungsphase 2 vorgesehen. Die Stufe II der Beauftragung wird die LPh

3, 4 und 5 für Objekt- und Tragwerksplanung beinhalten, die Stufe III die LPh 6 und 7 der Objektplanung sowie die LPh 6 der

Tragwerksplanung des Brückenneubaus umfassen. Die Stufe IV wird die LPh 8 und 9 enthalten.

Durch die Beauftragung einer Stufe besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. des

Gesamtauftrags.

Weitere verbindliche Vorgaben und Randbedingungen sind unter folgenden Anhängen zu finden:

"Wertungsmatrix_Eignungskriterien_Brücke Auf dem Grendt.pdf";

"Auf dem Grendt Aufgaben_Termine_Honorarerm.pdf";

"Erläuterungsbericht Ersatzneubau Brücken Auf dem Grendt.pdf";

"F.06-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Ingenieurbauwerke-und-Verkehrsanlagen_Muster.docx";

"F.07-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Tragwerksplanung_Muster.docx";

"Formblatt Honorarermittlung.pdf";

"Preisliste Rückbau DB Brücke Auf dem Grendt.pdf";

"Preisliste Rückbau SWB_SSB Brücke Auf dem Grendt.pdf";

muss es heißen:

Ingenieurleistungen- Objekt- und Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 für einen Ersatzneubau sowie Ingenieurleistungen

für den vorherigen Rückbau der beiden Straßenbrücken 'Auf dem Grendt' über die DB- Gleise sowie die Stadtbahngleise. Die

beiden Bestandsbrücken sollen durch ein durchgehendes Brückenbauwerk ersetzt werden.

Bei den Brücken 'Auf dem Grendt' handelt es sich um die Querung einer innergemeindlichen Sammelstraße mit der DB

Rheinstrecke Köln-Frankfurt einerseits und den Stadtbahnlinien 62 und 65 (SWB/SSB) andererseits. Im Bestand befinden sich

hier zwei in einem Abstand von ca. 17 m direkt aufeinander folgende Straßenbrücken:

1.) Eine Gewölbebogenbrücke aus dem Baujahr 1912 mit einer Länge von ca. 11 m und einer Breite von ca. 8,1 m überspannt

die SWB/SSB-Gleise der Stadtbahnlinien 62 und 65. Das Gewölbe des Bauwerks besteht aus Beton bzw. Stahlbeton, die

Widerlager und Flügelwände aus Massenbeton.

2.) Die rechtsrheinische DB-Strecke Köln-Frankfurt (Strecke Nr. 2324 sowie Neubaustrecke Nr. 2695) wird von einer

Straßenbrücke aus dem Jahr 1954 überspannt. Der Brückenüberbau bestehend aus einer Stahlverbundkonstruktion

mit Abmessungen von ca. 35,8 m Länge und ca. 9 m Breite, weist ein 1-Feld-System mit als Überzügen ausgebildeten

Hauptträgern aus Stahl auf. Die Widerlager sind als Schwergewichtsstützwände aus Massenbeton hergestellt. (Siehe

Bestandsunterlagen)

Die Anforderungen des S-Bahnausbaus (S13) der DB auf der dortigen Strecke sowie die Bewertungen der Bestandsbauwerke

aus den Brückenprüfungen der Jahre 2021 bzw. 2015 erfordern möglichst zeitnah und zeitlich parallel zu den Arbeiten zum

S13-Projekt die beiden Bestandsbrücken zu ersetzen.

Bisherige Planungsüberlegungen sehen vor:

1.Die beiden Bestandsbrücken durch ein durchgehendes Brückenbauwerk zu ersetzen.

2.Die Ausbauquerschnitte der Bestandsbrücken zu verbreitern. Für den Brückenneubau ist ein Ausbauquerschnitt von ca.

17.7m vorgesehen.

3.Die Höhentrassierung der Straße Auf dem Grendt und der daran anschließenden Straßen nach Erfordernissen anzupassen.

Auflagen der DB erfordern eine Anhebung der aktuellen Trassierungshöhen der Straße 'Auf dem Grendt'. Folglich

sind die beidseits der Brücke anschließenden Verkehrsflächen sowohl in Ihrer Höhenlage als auch in Bezug auf den

beschlossenen Ausbauquerschnitt der Brücke anzupassen. Notwendige Trag- bzw. Stützbauwerke dieser erweiterten

Verkehrsflächenbereiche sind ebenfalls Bestandteil des Planungsauftrags.

4.In Abhängigkeit von möglichen statischen und/oder bauablauftechnischen Randbedingungen ist die Topographie zwischen

den beiden Bestandsbrücken entsprechend anzupassen.

Die Ausführung der Baumaßnahme soll unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs DB und Stadtbahn

erfolgen. Hierzu sind Sperrpausen im Rahmen der notwendig einzuhaltenden Fristen zu stellen und die Bauabläufe mit der DB

und den SWB zu koordinieren.

Es ist beabsichtigt für den Rückbau beider Bestandsbrücken die Planungsleistungen:

a) Objektplanung Rückbau für Ingenieurbauwerke in Anlehnung an §§41ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage

12, Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6, 7, 8

sowie

b) Tragwerksplanung Rückbau in Anlehnung an §§ 49 ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage 14,

Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 zu vergeben.

Weiterhin ist beabsichtigt folgende Planungsleistungen für den Ersatzneubau vereinendes Brückenbauwerk 'Auf dem Grendt'

zu vergeben:

a) Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

(teilweise) sowie 8 und 9; zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)

b) Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 6;

zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)

c) für die Anrampungsbereiche und einmündenden Straßen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff

HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (teilweise) sowie 8 und 9;

zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)

Die genannten Leistungen können durch ein Büro oder durch eine Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Für den

Brückenneubau ist eine stufenweise Beauftragung der Leistung vorgesehen. Zunächst ist als Stufe I die Beauftragung der

Objekt- und Tragwerksplanung bis einschließlich Leistungsphase 2 vorgesehen. Die Stufe II der Beauftragung wird die LPh

3, 4 und 5 für Objekt- und Tragwerksplanung beinhalten, die Stufe III die LPh 6 und 7 der Objektplanung sowie die LPh 6 der

Tragwerksplanung des Brückenneubaus umfassen. Die Stufe IV wird die LPh 8 und 9 enthalten.

Durch die Beauftragung einer Stufe besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. des

Gesamtauftrags.

Weitere verbindliche Vorgaben und Randbedingungen sind unter folgenden Anhängen zu finden:

"Auf dem Grendt - Aufgaben_Termine_Zuschlagskriterien";

"Erläuterungsbericht Ersatzneubau Brücken Auf dem Grendt.pdf";

"F.06-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Ingenieurbauwerke-und-Verkehrsanlagen_Muster.docx";

"F.07-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Tragwerksplanung_Muster.docx";

"Formblatt Honorarermittlung.pdf";

"Preisliste Rückbau DB Brücke Auf dem Grendt.pdf";

"Preisliste Rückbau SWB_SSB Brücke Auf dem Grendt.pdf";

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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