Bundesstadt Bonn - Ersatzneubau Brücken "Auf dem Grendt" Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2023-1384
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 067-198879)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn - Ersatzneubau Brücken "Auf dem Grendt"
a) für den Ersatzneubau der Brücken 'Auf dem Grendt', Bonn-Beuel:
Ingenieurleistungen - Objektplanung: Ingenieurbauwerke gem. §43 HOAI,
Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung)
sowie Ingenieurleistungen - Tragwerksplanung: gem. § 51 HOAI
Grundleistungen der Lph. 2-6 (stufenweise Beauftragung)
sowie Ingenieurleistungen-Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
Grundleistungen der LPH 1-9 (stufenweise Beauftragung)
Zunächst wird die Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Besondere Leistungen hierzu siehe Vergabeunterlagen
b) für den vorherigen Rückbau der beiden Bestandsbrücken 'Auf dem Grendt', Bonn-Beuel:
Ingenieurleistungen-Objektplanung: Ingenieurbauwerke in Anlehnung an § 43 HOAI, Grundleistungen der Lph 1-3 und 6-8 sowie Ingenieurleistungen-Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI, Grundleistungen der Lph 1-3 und 6
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Ingenieurleistungen- Objekt- und Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 für einen Ersatzneubau sowie Ingenieurleistungen
für den vorherigen Rückbau der beiden Straßenbrücken 'Auf dem Grendt' über die DB- Gleise sowie die Stadtbahngleise. Die
beiden Bestandsbrücken sollen durch ein durchgehendes Brückenbauwerk ersetzt werden.
Bei den Brücken 'Auf dem Grendt' handelt es sich um die Querung einer innergemeindlichen Sammelstraße mit der DB
Rheinstrecke Köln-Frankfurt einerseits und den Stadtbahnlinien 62 und 65 (SWB/SSB) andererseits. Im Bestand befinden sich
hier zwei in einem Abstand von ca. 17 m direkt aufeinander folgende Straßenbrücken:
1.) Eine Gewölbebogenbrücke aus dem Baujahr 1912 mit einer Länge von ca. 11 m und einer Breite von ca. 8,1 m überspannt
die SWB/SSB-Gleise der Stadtbahnlinien 62 und 65. Das Gewölbe des Bauwerks besteht aus Beton bzw. Stahlbeton, die
Widerlager und Flügelwände aus Massenbeton.
2.) Die rechtsrheinische DB-Strecke Köln-Frankfurt (Strecke Nr. 2324 sowie Neubaustrecke Nr. 2695) wird von einer
Straßenbrücke aus dem Jahr 1954 überspannt. Der Brückenüberbau bestehend aus einer Stahlverbundkonstruktion
mit Abmessungen von ca. 35,8 m Länge und ca. 9 m Breite, weist ein 1-Feld-System mit als Überzügen ausgebildeten
Hauptträgern aus Stahl auf. Die Widerlager sind als Schwergewichtsstützwände aus Massenbeton hergestellt. (Siehe
Bestandsunterlagen)
Die Anforderungen des S-Bahnausbaus (S13) der DB auf der dortigen Strecke sowie die Bewertungen der Bestandsbauwerke
aus den Brückenprüfungen der Jahre 2021 bzw. 2015 erfordern möglichst zeitnah und zeitlich parallel zu den Arbeiten zum
S13-Projekt die beiden Bestandsbrücken zu ersetzen.
Bisherige Planungsüberlegungen sehen vor:
1.Die beiden Bestandsbrücken durch ein durchgehendes Brückenbauwerk zu ersetzen.
2.Die Ausbauquerschnitte der Bestandsbrücken zu verbreitern. Für den Brückenneubau ist ein Ausbauquerschnitt von ca.
17.7m vorgesehen.
3.Die Höhentrassierung der Straße Auf dem Grendt und der daran anschließenden Straßen nach Erfordernissen anzupassen.
Auflagen der DB erfordern eine Anhebung der aktuellen Trassierungshöhen der Straße 'Auf dem Grendt'. Folglich
sind die beidseits der Brücke anschließenden Verkehrsflächen sowohl in Ihrer Höhenlage als auch in Bezug auf den
beschlossenen Ausbauquerschnitt der Brücke anzupassen. Notwendige Trag- bzw. Stützbauwerke dieser erweiterten
Verkehrsflächenbereiche sind ebenfalls Bestandteil des Planungsauftrags.
4.In Abhängigkeit von möglichen statischen und/oder bauablauftechnischen Randbedingungen ist die Topographie zwischen
den beiden Bestandsbrücken entsprechend anzupassen.
Die Ausführung der Baumaßnahme soll unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs DB und Stadtbahn
erfolgen. Hierzu sind Sperrpausen im Rahmen der notwendig einzuhaltenden Fristen zu stellen und die Bauabläufe mit der DB
und den SWB zu koordinieren.
Es ist beabsichtigt für den Rückbau beider Bestandsbrücken die Planungsleistungen:
a) Objektplanung Rückbau für Ingenieurbauwerke in Anlehnung an §§41ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage
12, Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6, 7, 8
sowie
b) Tragwerksplanung Rückbau in Anlehnung an §§ 49 ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage 14,
Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 zu vergeben.
Weiterhin ist beabsichtigt folgende Planungsleistungen für den Ersatzneubau vereinendes Brückenbauwerk 'Auf dem Grendt'
zu vergeben:
a) Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
(teilweise) sowie 8 und 9; zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)
b) Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 6;
zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)
c) für die Anrampungsbereiche und einmündenden Straßen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff
HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (teilweise) sowie 8 und 9;
zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)
Die genannten Leistungen können durch ein Büro oder durch eine Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Für den
Brückenneubau ist eine stufenweise Beauftragung der Leistung vorgesehen. Zunächst ist als Stufe I die Beauftragung der
Objekt- und Tragwerksplanung bis einschließlich Leistungsphase 2 vorgesehen. Die Stufe II der Beauftragung wird die LPh
3, 4 und 5 für Objekt- und Tragwerksplanung beinhalten, die Stufe III die LPh 6 und 7 der Objektplanung sowie die LPh 6 der
Tragwerksplanung des Brückenneubaus umfassen. Die Stufe IV wird die LPh 8 und 9 enthalten.
Durch die Beauftragung einer Stufe besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. des
Gesamtauftrags.
Weitere verbindliche Vorgaben und Randbedingungen sind unter folgenden Anhängen zu finden:
"Wertungsmatrix_Eignungskriterien_Brücke Auf dem Grendt.pdf";
"Auf dem Grendt Aufgaben_Termine_Honorarerm.pdf";
"Erläuterungsbericht Ersatzneubau Brücken Auf dem Grendt.pdf";
"F.06-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Ingenieurbauwerke-und-Verkehrsanlagen_Muster.docx";
"F.07-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Tragwerksplanung_Muster.docx";
"Formblatt Honorarermittlung.pdf";
"Preisliste Rückbau DB Brücke Auf dem Grendt.pdf";
"Preisliste Rückbau SWB_SSB Brücke Auf dem Grendt.pdf";
Ingenieurleistungen- Objekt- und Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 für einen Ersatzneubau sowie Ingenieurleistungen
für den vorherigen Rückbau der beiden Straßenbrücken 'Auf dem Grendt' über die DB- Gleise sowie die Stadtbahngleise. Die
beiden Bestandsbrücken sollen durch ein durchgehendes Brückenbauwerk ersetzt werden.
Bei den Brücken 'Auf dem Grendt' handelt es sich um die Querung einer innergemeindlichen Sammelstraße mit der DB
Rheinstrecke Köln-Frankfurt einerseits und den Stadtbahnlinien 62 und 65 (SWB/SSB) andererseits. Im Bestand befinden sich
hier zwei in einem Abstand von ca. 17 m direkt aufeinander folgende Straßenbrücken:
1.) Eine Gewölbebogenbrücke aus dem Baujahr 1912 mit einer Länge von ca. 11 m und einer Breite von ca. 8,1 m überspannt
die SWB/SSB-Gleise der Stadtbahnlinien 62 und 65. Das Gewölbe des Bauwerks besteht aus Beton bzw. Stahlbeton, die
Widerlager und Flügelwände aus Massenbeton.
2.) Die rechtsrheinische DB-Strecke Köln-Frankfurt (Strecke Nr. 2324 sowie Neubaustrecke Nr. 2695) wird von einer
Straßenbrücke aus dem Jahr 1954 überspannt. Der Brückenüberbau bestehend aus einer Stahlverbundkonstruktion
mit Abmessungen von ca. 35,8 m Länge und ca. 9 m Breite, weist ein 1-Feld-System mit als Überzügen ausgebildeten
Hauptträgern aus Stahl auf. Die Widerlager sind als Schwergewichtsstützwände aus Massenbeton hergestellt. (Siehe
Bestandsunterlagen)
Die Anforderungen des S-Bahnausbaus (S13) der DB auf der dortigen Strecke sowie die Bewertungen der Bestandsbauwerke
aus den Brückenprüfungen der Jahre 2021 bzw. 2015 erfordern möglichst zeitnah und zeitlich parallel zu den Arbeiten zum
S13-Projekt die beiden Bestandsbrücken zu ersetzen.
Bisherige Planungsüberlegungen sehen vor:
1.Die beiden Bestandsbrücken durch ein durchgehendes Brückenbauwerk zu ersetzen.
2.Die Ausbauquerschnitte der Bestandsbrücken zu verbreitern. Für den Brückenneubau ist ein Ausbauquerschnitt von ca.
17.7m vorgesehen.
3.Die Höhentrassierung der Straße Auf dem Grendt und der daran anschließenden Straßen nach Erfordernissen anzupassen.
Auflagen der DB erfordern eine Anhebung der aktuellen Trassierungshöhen der Straße 'Auf dem Grendt'. Folglich
sind die beidseits der Brücke anschließenden Verkehrsflächen sowohl in Ihrer Höhenlage als auch in Bezug auf den
beschlossenen Ausbauquerschnitt der Brücke anzupassen. Notwendige Trag- bzw. Stützbauwerke dieser erweiterten
Verkehrsflächenbereiche sind ebenfalls Bestandteil des Planungsauftrags.
4.In Abhängigkeit von möglichen statischen und/oder bauablauftechnischen Randbedingungen ist die Topographie zwischen
den beiden Bestandsbrücken entsprechend anzupassen.
Die Ausführung der Baumaßnahme soll unter weitestgehender Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs DB und Stadtbahn
erfolgen. Hierzu sind Sperrpausen im Rahmen der notwendig einzuhaltenden Fristen zu stellen und die Bauabläufe mit der DB
und den SWB zu koordinieren.
Es ist beabsichtigt für den Rückbau beider Bestandsbrücken die Planungsleistungen:
a) Objektplanung Rückbau für Ingenieurbauwerke in Anlehnung an §§41ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage
12, Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6, 7, 8
sowie
b) Tragwerksplanung Rückbau in Anlehnung an §§ 49 ff HOAI 2021 sowie das Leistungsbild gemäß Anlage 14,
Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 zu vergeben.
Weiterhin ist beabsichtigt folgende Planungsleistungen für den Ersatzneubau vereinendes Brückenbauwerk 'Auf dem Grendt'
zu vergeben:
a) Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
(teilweise) sowie 8 und 9; zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)
b) Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 6;
zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)
c) für die Anrampungsbereiche und einmündenden Straßen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff
HOAI 2021, Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (teilweise) sowie 8 und 9;
zuzüglich Besonderer Leistungen (siehe Vergabeunterlagen)
Die genannten Leistungen können durch ein Büro oder durch eine Bewerbergemeinschaft erbracht werden. Für den
Brückenneubau ist eine stufenweise Beauftragung der Leistung vorgesehen. Zunächst ist als Stufe I die Beauftragung der
Objekt- und Tragwerksplanung bis einschließlich Leistungsphase 2 vorgesehen. Die Stufe II der Beauftragung wird die LPh
3, 4 und 5 für Objekt- und Tragwerksplanung beinhalten, die Stufe III die LPh 6 und 7 der Objektplanung sowie die LPh 6 der
Tragwerksplanung des Brückenneubaus umfassen. Die Stufe IV wird die LPh 8 und 9 enthalten.
Durch die Beauftragung einer Stufe besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. des
Gesamtauftrags.
Weitere verbindliche Vorgaben und Randbedingungen sind unter folgenden Anhängen zu finden:
"Auf dem Grendt - Aufgaben_Termine_Zuschlagskriterien";
"Erläuterungsbericht Ersatzneubau Brücken Auf dem Grendt.pdf";
"F.06-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Ingenieurbauwerke-und-Verkehrsanlagen_Muster.docx";
"F.07-Auf dem Grendt_Ingenieurvertrag-Tragwerksplanung_Muster.docx";
"Formblatt Honorarermittlung.pdf";
"Preisliste Rückbau DB Brücke Auf dem Grendt.pdf";
"Preisliste Rückbau SWB_SSB Brücke Auf dem Grendt.pdf";