Vergabe der Fachplanungsleistungen der Schadstoffsanierung und den Rückbau Grundschule Ost
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Fachplanungsleistungen der Schadstoffsanierung und den Rückbau Grundschule Ost
Die Stadt Wermelskirchen beauftragt die Fachplanung der Schadstoffsanierung und den Rückbau aller Gebäudeteile des Gesamtkomplexes der Grundschule Ost auf dem Grundstück Wirtsmühler Straße 12 / Weyersbusch 13 in 42929 Wermelskirchen. Ein Gebäudeteil ist unterkellert. Unterhalb der Gebäude befindet sich eine Deponiefläche. Ein sogenannter Bücherbunker hat stärkere Wanddicken als die oberirdischen Geschosse. Eine Gründung der Gebäude wurde wohl über Pfahlelemente durchgeführt. Es liegen jedoch keine konkreten Ausführungspläne der Gründung vor. Die Schadstoffsanierung und der Rückbau der Gebäudeteile folgen aus der Vorgabe, dass das Grundstück für den zukünftigen Schulhofbereich der Gesamtschule / Sekundarschule Wermelskirchen vorzubereiten ist. Das Abbruchmaterial könnte zur Auffüllung der Kellerbereiche verwendet werden, hierzu sind jedoch noch Rücksprachen mit diversen Behörden und eine konkrete Planung erforderlich, die das Planungsbüro vornehmen muss. Die Gebäude sind belastet mit PCB, PAK, Asbest, KMF und Schimmel. Weitere Schadstofffunde sind nicht ausgeschlossen. Die Gebäude stehen seit Jahren leer und sind auf Grund der Zutrittskontrolle mit Stahlplatten gesichert.
Wirtsmühler Straße 12/ Weyersbusch 13
42929 Wermelskirchen, Rheinisch-Bergischer Kreis, NRW
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Schadstoffsanierung und den Rückbau der Grundschule Ost und schreibt hiermit die Fachplanungsleistungen aus. Es sind alle Fachplanungsleistungen von der Bestandsaufnahme bis zur Dokumentation der Leistungen (Verwertungs- und Entsorgungsdokumentation) anzubieten.
Die Stadt Wermelskirchen fordert auch eine vollständige Bearbeitung des Entsorgungsmanagements.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung.
Zusatz zum 'Beginn der Ausführungsfrist': Unverzüglich nach Auftragserteilung, spät. 21.08.2023.
Zusatz 'mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen': Das fachliche Konzept mit Beantwortung der Fragen aus dem Fragenkatalog ist zwingend mit dem Angebot vorzulegen und wird nicht nachgefordert!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD“ (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- siehe Eigenerklärungsbogen (Umsatz der letzten 3 Jahre, 3 positive vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren mit Ansprechpartner, Arbeitskräfte in den letzten 3 Jahren, die für die Leistung vorgesehene Personen, Personalqualifikation)
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme (mind. 3.000.000 €)
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Deckungssumme Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mind. 3.000.000 €
Mindestumsatz liegt bei 200.000 € / Jahr
Präqualifizierte und Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Unterlagen / Angaben mit dem Angebot vorzulegen (Nicht präqualifizierte Unternehmen ggf. anhand der „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen):
- Erklärung über vergleichbare Leistungen
- Angabe von mind. 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc. (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
- Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
- Personalqualifikation
- Ansprechpersonen
Namen, Tätigkeitsbereich und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen tatsächlich erbringen sollen
Projektleiter muss mindestens 5 Jahre Erfahrung vorweisen im Bereich Schadstoffsanierung und Rückbau
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Mind. 2 Personen zur Projektbearbeitung werden gefordert
- Projektleiter mind. 5 Jahre Erfahrung im Bereich Schadstoffsanierung und Rückbau
- mind. 3 vergleichbare positive Referenzen aus den letzten 5 Jahren
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/Zentrale Vergabestelle, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E48827266“ möglich!
Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 15.05.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]