Kreativquartiersmanagement Creative City Referenznummer der Bekanntmachung: PR296669
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativquartiersmanagement Creative City
Das Projekt Creative City hat zum Ziel, kunst- und kulturgerechte Strategien, Instrumente und Umsetzungen für die Innenstadt von Oberhausen zu entwickeln zur Förderung der Ansiedlung von Kultur- oder Kreativunternehmer in zentralem Innenstadtbereich, zum Aufbau einer Start-up-Landschaft und zur wahrnehmbaren Gestaltung der Innenstadt Oberhausens als Erlebnisraum. Das Gesamtkonzept beinhaltet Managementkomponenten, Reallabore, Konzepte, Kampagnen, Schools, Machbarkeitsstudien und die Schaffung von Erlebnisorten für die Kreativwirtschaft und den kreativen Austausch aller beteiligten Innenstadtakteure.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Projekt Creative City hat zum Ziel, kunst- und kulturgerechte Strategien, Instrumente und Umsetzungen für die Innenstadt von Oberhausen zu entwickeln zur Förderung der Ansiedlung von Kultur- oder Kreativunternehmer in zentralem Innenstadtbereich, zum Aufbau einer Start-up-Landschaft und zur wahrnehmbaren Gestaltung der Innenstadt Oberhausens als Erlebnisraum. Das Gesamtkonzept beinhaltet Managementkomponenten, Reallabore, Konzepte, Kampagnen, Schools, Machbarkeitsstudien und die Schaffung von Erlebnisorten für die Kreativwirtschaft und den kreativen Austausch aller beteiligten Innenstadtakteure.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.