FE 06.0124/2022/CGB - „Untersuchungen zum Einfluss der Randbedingungen der Los Angeles-Prüfmaschine auf den Widerstand gegen Zertrümmerung“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 06.0124/2022/CGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 06.0124/2022/CGB - „Untersuchungen zum Einfluss der Randbedingungen der Los Angeles-Prüfmaschine auf den Widerstand gegen Zertrümmerung“
FE 06.0124/2022/CGB - „Untersuchungen zum Einfluss der Randbedingungen der Los Angeles-Prüfmaschine auf den Widerstand gegen Zertrümmerung“
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Der Widerstand gegen Zertrümmerung stellt eine wesentliche Eigenschaft von groben Gesteinskörnungen dar. Er ist daher in den TL Gestein-StB als Grundanforderung enthalten. Gesteinskörnungen können im Straßenbau grundsätzlich nur eingesetzt werden, wenn die gesteinsspezifische Mindestanforderung nach Anhang A der TL Gestein-StB gegeben ist. Darüber hinaus werden weitere Anforderungen für spezielle Anwendungsgebiete der Gesteinskörnungen gestellt. Neben den herstellungsbedingten Ungleichmäßigkeiten und der Streuung bei der Probenahme und Probeteilung haben auch gerätespezifische Eigenschaften der Prüfmaschine einen Einfluss auf das Prüfergebnis. Dennoch besteht ein Grundvertrauen in die normativ vorgegebene Prüftechnik. Aktuelle Forschung an Straßenbau- und Gleisschotter hat jedoch gezeigt, dass keine der zwölf untersuchten Los-Angeles-Prüfmaschinen vollumfänglich den Festlegungen der DIN EN 1097-2 entsprochen hat. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die unterschiedlichen Antriebsmethoden der Prüftrommel einen Einfluss auf das Prüfergebnis haben.
Daher soll die in DIN EN 1097-2 beschriebene Los Angeles-Prüfmaschine hinsichtlich der Geräteparameter überprüft, ein Verfahren zur Durchführung der Prüfmittelüberwachung entwickelt und eine Methodik zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Prüfeinrichtungen durch ein Kontrollgestein eingeführt werden. Ziel ist es, die Aussagekraft der Ergebnisse der eingesetzten Los Angeles-Prüfmaschinen und mithin die Europäische Prüfnorm zu verbessern. Darüber hinaus werden hierdurch die Anforderungswerte aus TL Gestein-StB, TL Asphalt-StB und TL Beton-StB abgesichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 06.0124/2022/CGB - „Untersuchungen zum Einfluss der Randbedingungen der Los Angeles-Prüfmaschine auf den Widerstand gegen Zertrümmerung“
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.