Planungsleistungen A. Aufstellung B-Plan 22-08 "Peterkamp/Balbrede" und B. FNP-Änderung Nr. 30 - "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp/Balbrede" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0257
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen A. Aufstellung B-Plan 22-08 "Peterkamp/Balbrede" und B. FNP-Änderung Nr. 30 - "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp/Balbrede"
Planungsleistungen Bauleitplanung: Aufstellung B-Plan 22-08 "Peterkamp/Balbrede" und FNP-Änderung Nr. 30 - "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp" und
Besondere Leistung Umweltprüfungen mit Umweltberichten: Aufstellung B-Plan 22-08 "Peterkamp/Balbrede" und FNP-Änderung Nr. 30 - "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp/Balbrede"
Die Stadt Detmold schreibt folgende Leistungen in 2 Losen aus:
Los 1
Gegenstand der geforderten Leistungen A ist die Aufstellung eines nachhaltigen Gewerbebebauungsplans. Die neuen Gewerbeflächen sollen ausschließlich für die Ansiedelung von produzierenden und verarbeiteten Gewerbe entwickelt werden und ein zentrales Parkraummanagement erlauben.
Die Plangebietsfläche ist im Eigentum der Stadt Detmold und hat eine Größe von ca. 26,58 ha.
Der Gegenstand der geforderten Leistungen B ist die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführende Änderung des Flächennutzungsplanes.
Im Parallelverfahren ist die FNP-Änderung Nr. 30 "Gewerbliche Bauflächen Peterkamp" zwischen Lagesche Straße und Oetternbach sowie zwischen dem Wirtschaftsweg Heide und Balbrede notwendig, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nachzukommen. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 19,9 ha (Plangebietsabgrenzung siehe Anlage 1.2).
Los 2
Gegenstand der geforderten Leistungen A ist für die Aufstellung eines nachhaltigen Gewerbebebauungsplans die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die in der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht nach Anlage 9 HOAI 2021 darzulegen. Der Umweltbericht ist individuell auf das Plangebiet und auf das einzelne Vorhaben auszurichten.
Im Parallelverfahren ist die FNP-Änderung Nr. 30 "Gewerbliche Bauflächen Peterskamp/Balbrede" zwischen Lagesche Straße und Oetternbach sowie zwischen dem Wirtschaftsweg Heide und Balbrede notwendig, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nachzukommen. Gegenstand der geforderten Leistungen B ist für die Änderung des FNP Nr. 30 die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die in der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht nach Anlage 9 HOAI 2021 darzulegen. Der Umweltbericht ist individuell auf das Änderungsgebiet auszurichten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Planungsleistungen Bauleitplanung
Stadt Detmold
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Besondere Leistung Umweltprüfungen mit Umweltberichten
Stadt Detmold
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
LOS 1:
Nachweise des Inhabers und des bearbeitenden Projektleiters über den besonderen Berufsstand
Inhaber: Nachweis darüber, dass die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates geführt werden darf.
Bearbeitender Projektleiter: Nachweis darüber, dass die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates geführt werden darf oder Diplom bzw. Master für Stadtplanung oder Raumplanung.
LOS 2:
Nachweise des Inhabers und des bearbeitenden Projektleiters über den besonderen Berufsstand
Inhaber: Nachweis darüber, dass die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates geführt werden darf.
Bearbeitender Projektleiter: Nachweis darüber, dass die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates geführt werden darf oder Diplom bzw. Master für Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur oder Landespflege.
.
LOS 1 und LOS 2:
Nachweis einer Berufshaftpflichversicherung i.H.v. 1.000.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 500.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden.
LOS 1:
Mind. 3 Referenzen bei denen das Büro Leistungen zur Erstellung eines Gewerbegebiets-Bebauungsplanes (Aufstellung für neu in Anspruch genommene Flächen, keine Änderung) nach Baugesetzbuch (BauGB) erbracht hat. Mindestanforderungen an die Referenzen:
- Durchführung des vollständigen Bebauungsplanverfahrens nach BauGB bis zum Satzungsbeschluss,
- Integration von Lärmschutzgutachten und Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB in die Bauleitplanung durch den Bieter.
Die Referenzen müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung abgeschlossen und dürfen nicht älter als acht Jahre sein.
LOS 2:
Nachweis von mindestens drei Umweltprüfungen mit abschließendem Umweltbericht, mit fachlicher Relevanz zum Thema Artenschutz und zum Thema Schutzgebiete wie z. B. Naturschutz- bzw. FFH-Gebiete. Die Referenzen müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung abgeschlossen und dürfen nicht älter als acht Jahre sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYYTJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.