Dynamisches Beschaffungssystem für Chemikalien Referenznummer der Bekanntmachung: E70 40 2312
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avea.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dynamisches Beschaffungssystem für Chemikalien
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystem für die Vergabe von Chemikalien für den Zeitraum Juli 2023 bis Juni 2027 inklusive anschließender Vergabe von Natronlauge 50% und Natriumcarbonat (Soda leicht) für den Zeitraum Q3/2023. Vergabe der Einzelaufträge erfolgt Quartalsweise.
AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG Im Eisholz 12 51373 Leverkusen
Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystem zur Lieferung von Natronlauge 50%, Natriumcarbonat (Soda leicht) und Ammoniakwasser 24,5% inklusive Vergabe des Auftrags für das 3.Quartal 2023 über Natronlauge 50% und Natriumcarbonat (Soda leicht). Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerb werden alle zugelassenen Bieter aufgefordert, einen Preis für das kommende Quartal abzugeben. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot pro Los bzw. Artikel erhält den Zuschlag. Die Preisabfrage wird für die Laufzeit des Beschaffungssystems mit allen Bietern quartalsweise wiederholt. Die Angabe der Angebote erfolgt ausschließlich über dieses Portal in elektronischer Form.
Die Bewerber können sich auch auf die Lieferung von einzelnen Produkten bewerben; es müssen nicht zwingend alle angefragten Artikel angeboten/geliefert werden, wenn sich einzelne Chemikalien sich nicht im Produktportfolio befinden.
Die quartalsweise Preisabfrage erfolgt für jedes Material separat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Kriterien müssen die Bewerber erfüllen, um zum dynamischen Beschaffungssystem zugelassenen zu werden:
- Vorlage der vollständig ausgefüllten Eigenerklärung zur Eignung
- Fristgerechte Vorlage der ausdrücklich nachgeforderten Nachweise zur Erläuterung der Eigenerklärung, sofern nach Abgabe des Teilnahmeantrag von der Vergabestelle gefordert (mögliche Nachweise sind laut Eigenerklärung zur Eignung im Vergabeverfahren: Bevorzugter Bieter; Berufsgenossen-schaft/Berufsregister; Versicherungsbescheinigung; drei Referenzen; Angabe zu Beschäftigten und zur Leistung vorgesehene Personen; Gewerbezentralregisterauszug nach §150a Gewerbeordnung; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamt/Bescheinigung zu Steuersachen. Für Unterauftragnehmer sind alle Bescheinigungen ebenfalls auf Anforderung vorzulegen)
Einhaltung der geforderten Mindestabsatzmengen in den Jahren 2020 bis 2022:
Natronlauge 50%: mindestens 10.000 to. p.a.
Natriumcarbonat (Soda leicht): mindestens 1.000 to. p.a.
Ammoniakwasser 24,5%: mindestens 1.600 to. p.a.
Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen (einfach):
- Personenschäden 5,0 Mio. Euro
- Sachschäden 1,0 Mio. Euro
- Vermögensschäden 50.000 Euro
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2.Halbjahr 2027
Voraussichtlich zeitlicher Ablauf dieses Verfahren:
Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge: 19.05.2023
Versand Aufforderung zur Angebotsabgabe für Q3/2023: 19.05.2023
Angebotsfrist: 19.06.2023
Abgebotsöffnung 19.06.2023
Abschluss Angebotsauswertung und Versand Vorabinformation (§134 GWB): 19.06.2023
Zuschlagserteilung: 30.06.2023
Beginn Lieferung: 01.07.2020
Im Rahmen des dynamischen Beschaffungssystems sind folgende Aufforderungen zur Angebotsabgabe eingeplant:
Natronlauge 50% für Q3/2023 bis Q2/2027
Natriumcarbonat (Soda leicht) für Q3/2023 bis Q2/2027
Ammoniakwasser 24,5% für Q4/2023 bis Q2/2027
Alle zum Verfahren zugelassenen Bieter werden automatisch über die Vergabeplattform DTVP zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert (geplante Bearbeitungszeit: 10 Kalendertage)
Die Bedarfe sind auf Grundlage der Abnahmen in den letzten 10 Jahren geschätzt und können variieren z.B. durch Stillstände in der Müllverbrennung. Es gibt von Seiten des Auftraggebers keine Abnahmeverpflichtung der genannten Mengen.
Für die Bearbeitung der Angebote wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen sind auf Kosten des anbietenden Unternehmens zu zustellen.
Beachten Sie, dass eine Nichtbeachtung der formalen Vorgaben für die Angebotserstellung den Ausschluss des Angebots von der Bewertung zur Folge haben kann.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle ausschließlich über das Vergabeportal DTVP eingegangene Bieterfragen beantwortet werden können. Eine Übersendung der Fragen direkt per E-Mail oder Telefon an die Vergabestelle ist nicht zulässig. Das Angebot muss alle erforderlichen Informationen enthalten, die in der Angebotsaufforderung und den Vergabeunterlagen (inklusive Anlagen) gefordert werden. An den vorgegebenen Texten der Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes für erforderlich gehalten werden, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen.
Über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert werden nur Interessenten, die auf der e-Vergabeplattform DTVP registriert sind und die Teilnahme am Vergabeverfahren aktiviert haben. Wenn die Vergabeunterlagen geändert oder ergänzt werden müssen, wird eine neue Version der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Unternehmen, die noch nicht am Vergabeverfahren angemeldet sind , haben sich dort über mögliche Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder zusätzliche Informationen eigenständig zu informieren. Grundlage für die Angebotserstellung ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen.
Etwaige Vorverträge, nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZB6SXN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.