EU-weite Ausschreibung von Beratungsleistungen zur Einführung neuer Bürokonzepte im Rahmen der Sanierung des Kreishauses Schwelm und für die Verwaltungsnebenstelle in Witten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Beratungsleistungen zur Einführung neuer Bürokonzepte im Rahmen der Sanierung des Kreishauses Schwelm und für die Verwaltungsnebenstelle in Witten
Der Ennepe-Ruhr-Kreis beabsichtigt die Vergabe von Beratungsleistungen zur Einführung neuer Bürokonzepte im Rahmen der Sanierung des Kreishauses Schwelm und für die Verwaltungsnebenstelle in Witten.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis plant in den kommenden Jahren die Sanierung des Kreishauses in Schwelm (Beginn der Bauausführung voraussichtlich 2027).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind ergänzende Beratungsleistungen zur Einführung neuer Bürokonzepte im Kreishaus in Schwelm und der Verwaltungsnebenstelle in Witten sowie die Begleitung des damit einhergehenden Change Prozesses. Hierzu sind bisherige planerische und bürokonzeptionelle Grundlagen zu konkretisieren sowie die Belegungsplanung für das sanierte Kreishaus und die Anforderungen an notwendige Interimslösungen für das Kreishaus (Belegungsplanung, Raumbedarf, Ausstattung) zu erstellen.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Sollten mehr als fünf Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Systematik (Punkteschema):
- Auswahlkriterium 1:
1 Bonuspunkt, wenn es sich bei der Referenz zur Mindestbedingung Nr. 5 (Referenz des Bewerbers über die Entwicklung von neuen Bürokonzepten für öffentliche Verwaltungen) um ein Projekt für ein Rathaus oder eine Kreisverwaltung handelt.
- Auswahlkriterium 2:
1 Bonuspunkt, wenn ein weiteres Referenzprojekt vorgelegt wird, welches den Anforderungen der Mindestbedingung Nr. 5 (Referenz des Bewerbers über die Entwicklung von neuen Bürokonzepten für öffentliche Verwaltungen) entspricht.
- Auswahlkriterium 3:
1 Bonuspunkt, wenn ein zusätzliches Referenzprojekt zur Bedarfsermittlung und Raumbelegungsplanung für einen Interimsstandort mit mind. 100 Arbeitsplätzen vorgelegt wird (Zeitraum 2016 – 2022).
Insgesamt können somit durch die genannten Auswahlkriterien 3 Bonuspunkte erreicht werden.
Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zugelassen. Sollten mehr als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von 3 Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Sollten weniger als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunktzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost.
Sollten weniger als fünf Bewerber nicht mind. einen Bonuspunkt im Rahmen der Auswahlkriterien erhalten, so wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen, eine entsprechende Anzahl von Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens fünf Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens. Der Versicherungsschutz muss bereits bei Einreichung des Teilnahmeantrags vorliegen;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz muss hierbei 2,0 Mio. EUR in jedem der Geschäftsjahre 2020 – 2022 betragen haben.
- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Entwicklung von neuen Bürokonzepten für öffentliche Verwaltungen;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Erarbeitung von Belegungsplänen für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von (Nutzer-)Beteiligungsmaßnahmen im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus von Büroflächen für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude (inkl. Open Space Konzepten).
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens zehn fest angestellte Mitarbeiter (Architekten/Innenarchitekten/Ingenieure oder vergleichbare Qualifikationen) beim Bewerber beschäftigt waren;
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Entwicklung von neuen Bürokonzepten für öffentliche Verwaltungen mit mind. 300 Arbeitsplätzen. Das Projekt muss zudem im Zeitraum 2018 – 2022 abgeschlossen worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang);
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Erarbeitung von Belegungsplänen für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude mit mind. 300 Arbeitsplätzen. Das Projekt muss zudem im Zeitraum 2018 – 2022 abgeschlossen worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang);
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von (Nutzer-)Beteiligungsmaßnahmen im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus von Büroflächen für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude (inkl. Open Space Konzepten) mit mind. 300 Arbeitsplätzen. Das Projekt muss zudem im Zeitraum 2018 – 2022 abgeschlossen worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Die einzelnen geforderten Referenzen müssen jeweils für unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 15.05.2023 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang (vgl. Ziffer I.3) einzureichen (Schaltfläche "Angebot / Bewerbung abgeben").
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.