Lieferung von Klimasensoren Referenznummer der Bekanntmachung: MKB_2022_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Klimasensoren
Beschafft werden unterschiedliche Klimasensoren inklusive Universalhalterung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Mannheim beabsichtigt, an bis zu 350 Standorten im Stadtgebiet Mannheim Daten zur Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftdruck sowie Globalstrahlung zu erheben. Ferner sollen Daten zur Windgeschwindigkeit und Windrichtung erfasst werden. Zu diesem Zwecke sollen nunmehr 350 Sensoren zur Witterungs- und Strahlungseinflüssen geschützten Erhebung von Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck sowie Globalstrahlung und Strahlungsschutzhütten inklusive Universalhalterung und 350 Sensoren zur Messung der Windgeschwindigkeit und -richtung inklusive Universalhalterung beschafft werden. Vor dem Hintergrund, dass die Maßnahme auf Grundlage der Förderung "Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erfolgt, ist eine zeitnahe Durchführung der Maßnahme von besonderer Bedeutung. Zielvorstellung der Vergabestelle ist eine vollständige Lieferung bis möglichst zum 31.05.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.