Elektroinstallation (Blitzschutzarbeiten), Augustinermuseum. Referenznummer der Bekanntmachung: 2017001791
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallation (Blitzschutzarbeiten), Augustinermuseum.
Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg.
Freiburg i. Br.
Elektroinstallation (Blitzschutzarbeiten):
ca. 240 m Ringerde V4A, ca. 550 m Gebäudeauffangleitungen Kupfer, ca. 350 m Ableitungen aus Rundkupfer,ca. 440 Stk. Dachleitungshalter für Pultdach, ca. 110 Stk. Dachleitungshalter für Firstziegel, ca. 240 Stk.Leitungshalter für Regenfallrohre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektroinstallation (Blitzschutzarbeiten), Augustinermuseum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willstätt-Sand
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77731
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg.
Elektroinstallation (Blitzschutzarbeiten)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willstätt-Sand
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 77731
Land: Deutschland
Nachtragsvereinbarung Nr. 2
Wegen Planungsänderungen zusätzliche erforderliche Arbeiten. Lageänderung der Kaminanlage, Arbeiten am Dach.
§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB:Ein Wechsel zu einem weiteren Auftragnehmer wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Zudem würde es aus technischen Gründen nicht funktionieren.