Neubau Parkhaus Brückenquartier_Planungs- und Bauleistungen an Generalübernehmer Referenznummer der Bekanntmachung: SWK-2023-0005
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-konstanz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Parkhaus Brückenquartier_Planungs- und Bauleistungen an Generalübernehmer
Planungs- und Bauleistungen an Generalübernehmer
Konstanz
Die Konstanz mobil GmbH, eine Tochter der Stadtwerke Konstanz GmbH benötigt im Rahmen der Umsetzung eines Parkraumkonzeptes mit Mobility Hub ein öffentliches Parkhaus mit einer Kapazität von ca. 727 PKW-, 18 Carsharing und ca. 150 Fahrrad-Stellplätzen.
Die Qualität des Parkhauses soll sich an den für den Verwendungszweck üblichen, funktionellen Maßstäben orientieren und einen ganzjährigen Betrieb aller Parkplätze erlauben, somit sind die oberen Ebenen vollständig zu überdachen.
Der Neubau soll als moderner und zukunftsfähiger Parkraum errichtet werden, für den folgende Eckpunkte vorgesehen sind:
- Parkhaus ausgelegt auf ca. 745 Stellplätze und ca.150 Fahrradstellplätze;
- Ladeinfrastruktur der E-Mobilität
- Zu- und Ausfahrt über neue Zufahrtsstraße;
- Es muss über Treppenhäuser und einen behindertengerechten Personenaufzug verfügen.
- Zugang Treppenhäuser über neu gestaltete Außenanlagenfläche an den Stirnseiten des Parkhauses;
- Lichte Geschosshöhe mind. 2,10 m;
- Stellplatzgröße mind. 2,70 m x 5,00 m;
- Fahrgassenbreite mind. 6,00 m;
- Ständige Querlüftung;
- max. Personen im Treppenhaus: < 20;
- das Parkhaus muss komplett überdacht sein;
- Erweiterungsmöglichkeit des Parkhauses ist in Richtung Westen ca. 76 x 16 m;
- die Dachlast ist für eine bauseitige Photovoltaikanlage auszulegen;
- maximale Gebäudehöhe (Attika Dach über oberster Parkebene) ca. 24,30 m.
Der Parkhausneubau soll im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit einem vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb als Generalübernehmerleistung vergeben werden, die sowohl alle Planungs- als auch alle Ausführungsleistungen beinhaltet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB,
- Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 10,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nach § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigefügt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt nach Bauleistungen, Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (15%),
- Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für Leistungen, die mit den zu vergebenden Generalübernehmerleistungen (Planung und Errichtung von Parkhäusern, Parkgaragen, Parkflächen und / oder Tiefgaragen) vergleichbar sind, getrennt nach Bauleistungen, Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A (20 %).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, ersichtlich ist gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A (10 %),
- Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Generalübernehmerleistungen (Planung und Errichtung von Parkhäusern, Parkgaragen, Parkflächen und / oder Tiefgaragen) vergleichbar sind gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A (45 %),
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung (Nachweis eines Qualitätsmanagements und Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsmaßnahmen) gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. c) VOB/A (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während
des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich
beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bewerbergemeinschaften - wird hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach § 3 EU Abs. 3 VOB/A. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die am besten geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4) Den höchstens fünf qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 über die Vergabeplattform bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der fünf Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
7) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen werden entsprechend der Vorgaben des § 16a EU VOB/A innerhalb einer bestimmten Frist nachgefordert. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.