Lieferung von Rohrleitungssystemen und zugehörige Artikel. Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW_QS-2023-0006
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7216300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Rohrleitungssystemen und zugehörige Artikel.
Baden-Württemberg und Deutschland
Lieferung von Rohrleitungssystemen und zugehörigen Artikeln wie Verbindungsstücken, Muffen, Schiebern, etc. im Bereich Gas, Wasser, Strom und Fernwärme (Kunststoffmantelrohre (KMR) und zugehörige Artikel).
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Abrufberechtigt sind die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und alle konzernverbundenen Unternehmen nach §15ff AktG.
Das bestehende Qualifizierungssystem mit der Nummer 2017/S 217-452174 wird aktualisiert und verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass keine Person des Unternehmens, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, innerhalb der letzten 5 Jahre wegen Verstoßes gegen eine der Tatbestände entsprechend dem Katalog des § 123 Abs. 1 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist oder gegen das Unternehmen selbst wegen dieser Tatbestände eine Geldbuße (in Deutschland § 30 OwiG) rechtskräftig festgesetzt wurde (entspricht in Deutschland dem Katalog des § 123 Abs. 1 GWB)
Einholung und Prüfung einer Eigenerklärung
Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt (in Deutschland gemäß §123 Abs. 4 Nr. 1 GWB) und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt, bzw. dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat
Einholung und Prüfung einer Eigenerklärung
Erklärung, dass bezüglich des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (in Deutschland gemäß §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Einholung und Prüfung einer Eigenerklärung
Erklärung, dass das Unternehmen alle Mitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Auflagen (LTMG/ Mindestlohn) vergütet
Einholung und Prüfung einer Eigenerklärung
Erklärung, dass die angebotenen Produkte die Anforderungen der dafür geltenden Vorschriften bzw. Produktnormen, z.B. DIN-VDE- oder DVGW-Regelwerk und deren begleitenden Normen erfüllen
Einholung und Prüfung einer Eigenerklärung
Erklärung, dass das Unternehmen damit einverstanden ist, das Präqualifikationsverfahren der Netze BW dadurch zu unterstützen indem die "Anweisung - Präqualifikationsverfahren für standardisierte Betriebsmittel" als bindende Grundlage für den mehrstufigen Prozessablauf vereinbart wird
Einholung und Prüfung einer Eigenerklärung
Durchlaufen einer mehrstufigen technischen Qualifizierung, die ein Audit, Probeeinbauten und/ oder Probelieferungen umfassen kann, und an deren Ende (bei erfolgreichem Abschluss) die technische Freigabe durch den technischen Experten erfolgt
Audit, Probeeinbau und/oder Probelieferung
Erklärung, dass das Unternehmen eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung hat
Einholung und Prüfung einer Eigenerklärung
Die Auftragserfüllung muss in Übereinstimmung mit dem Supplier Code of Conduct der EnBW erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]