Rohbau Tiefgarage Referenznummer der Bekanntmachung: 3235_EU_140223
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbau Tiefgarage
Erstellung des Rohbaus einer Tiefgarage mit 15 Stellplätzen aus WU-Beton inkl. Geothermiebohrungen unter dem Gebäude und innerhalb der hergestellten Baugrube in der Korntaler Straße 1a in Stuttgart Stammheim. Das Gebäude wird an ein Bestandsgebäude angebaut und über einen Durchbruch in der bestehenden Außenwand erschlossen. Umbauter Raum ca. 22.800m3.
Start Baustelleneinrichtung: 17.04.2023
Start Geothermiebohrungen: 12.06.2023
Start Rohbauarbeiten: 10.07.2023
Ende Geothermie: 07.07.2023
Ende Rohbau und Baustelleneinrichtung: 01.09.2023
siehe II. 1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt.
Die Angebote können entweder elektronisch in Textform oder elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur abgegeben werden.
Die Vergabeunterlagen sind unter www.meinauftrag.rib.de kostenfrei erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]