Beschaffung eines Motorgeräteträgers für die Stadt Verl Referenznummer der Bekanntmachung: V-I-2023-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Motorgeräteträgers für die Stadt Verl
Beschaffung eines Motorgeräteträgers
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stck. Motorgeräteträger als Neu- oder Vorführgerät mit max. 200 Betriebsstunden technische Vorraussetzungen: - 6-Zylinder Dieselmotor, - ca. 200 kW 1.100Nm, - Schadstoffklasse 88/77/EWG (mind. EURO 6), - Motorzapfwellenabtrieb 1000 U/min, 1 ¾ Zoll einschl. Zapfwelle vorn, Zapfwellendrehzahlbegrenzung bei 540 U/min, - Motor-Nebenabtrieb nach hinten mit Flansch, Geräuschkapselung - Radstand ca. 3.150 mm, - Spurweite max. 1.800 mm, - Gesamtbreite ca. 2.200 mm, - Gesamthöhe ca. 3.000 mm ohne RKL, zul. Gesamtgewicht mind. 14.000 kg, - vorh. zul. Vorderachslast ca. 7.000 kg, - vorh. zul. Hinterachslast ca. 8.000 kg, - Transportgeschwindigkeit 90 km/h
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33729
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.